8. September 2023
Facebook Datenleck: Was bringt Nutzern eine Klage?
Seit dem Bekanntwerden eines massiven Datenlecks bei Facebook raten Verbraucherschützer zum rechtlichen Vorgehen gegen den Mutterkonzern Meta. Aber viele Verbraucher fragen sich: Was bringt mir eine Klage gegen diesen mächtigen Global Player? »Sicherheit und ein besseres Gefühl«, sagt Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing.
Facebook Datenleck: Das ungute Gefühl des Kontrollverlusts
»Allein das ungute Gefühl des Kontrollverlustes, das beim Nutzer durch das Datenleck entstanden ist, reicht aus, um gegen Facebook vorzugehen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Mai 2023 in einem wegweisenden Urteil (Az. C‑300/21) festgelegt. Verbraucher sollten sich also nicht damit abfinden, dass ein großer Konzern wie Meta extrem schlampig mit den teils sensiblen Daten seiner Nutzer umgeht. Jedes Unternehmen, das sensible Daten von Kunden verwaltet, muss dafür sorgen, dass diese Daten auch sicher sind.«
Datenleck: Neben Facebook auch Twitter (X), Deezer und andere betroffen
Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht eine Nachricht die Runde macht, dass wieder einmal Kundendaten bei Unternehmen abhandengekommen sind. Dazu gehören beispielsweise auch “X” (früher Twitter), der Streamingdienst Deezer oder der Fahrdienstleister Uber. Bei Facebook – sowie auch bei den anderen Meta-Töchtern WhatsApp und Instagram – hatte es im April 2021 ein umfangreiches Datenleck gegeben, von dem weltweit knapp 550 Millionen User betroffen sind. Hacker hatten Nutzerdaten wie Telefonnummern oder E-Mailadressen von Nutzern abgegriffen und im Internet veröffentlicht.
Schlampiger Umgang mit Kundendaten
Wenn Hacker nun an solche sensiblen User-Daten gelangen, können sie diese für Betrügereien oder Cyberangriffe nutzen. Beispielsweise kann die Handynummer genutzt werden, um Textnachrichten mit bösartigen Links zu schicken, das Gerät des Users mit Schadsoftware zu infizieren oder etwa Kreditkartendaten zu stehlen. Die E-Mail-Adresse kann genutzt werden, um gefälschte Mails von gebräuchlichen Services wie etwa der Bank, einem Paketzusteller oder Onlinehändler wie Amazon oder Ebay zu schicken und damit Login-Daten abzugreifen. Außerdem können User Anrufe von angeblichen Behörden oder Bekannten bekommen, die auf diese Weise Geld oder Daten ergaunern.
Facebook-User können Schadensersatz fordern
Facebook-User können, wenn sie von einem Datenleck betroffen sind, Schadensersatz vom Unternehmen fordern. Dies steht ihnen nach Art. 82 DSGVO zu. Bisher haben deutsche Gerichte den klagenden Verbrauchern Schadensersatzbeträge zwischen 300 und 3000 Euro zugesprochen.
Große Konzerne unter Druck setzen
»Auf den ersten Blick mag dies für manchen Facebook-User übersichtlich erscheinen«, so Rechtsanwalt Dreschhoff. »Aber aus unserer Sicht ist es für jeden User überaus wichtig, hier endlich zu handeln. In erster Linie geht es darum, den Facebook-Mutterkonzern Meta durch den Schadensersatz zum sorgfältigeren Umgang mit Kundendaten zu zwingen. Dies geht nur, wenn der Druck erhöht wird, sprich: wenn sich möglichst viele Betroffene zur Wehr setzen und Schadensersatz fordern.«
Datenleck Facebook: Rechtliche Beratung
Dreschhoff rät Betroffenen, sich an eine auf Datenschutzrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. »Ein Anwalt informiert Sie über Ihre Erfolgsaussichten und kann etwaige Fragen klären. Kanzleien bieten dieses Erstgespräch in der Regel kostenfrei an. Die Erfahrung zeigt auch, dass große Unternehmen Anspruchsforderungen erst ernst nehmen, wenn sie ein anwaltliches Schreiben erhalten.«
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