17. Dezember 2020

Dieselskandal: EuGH klärt wichtige Fragen zu Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen

Dieselskandal: EuGH klärt wichtige Fragen zu Abschalteinrichtungen
Dieselskandal: EuGH klärt wichtige Fragen zu Abschalteinrichtungen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) klärt am 17. Dezember 2020 wichtige Fragen zu Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen. In dem EuGH-Verfahren (Aktenzeichen C-693/18) geht es darum, ob Abschalteinrichtungen wie beispielsweise das sogenannte »Thermofenster« in Motoren zulässig sind oder nicht. Automobilhersteller und auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) betrachten Techniken wie das »Thermofenster« als legal, da sie ihrer Meinung nach dem Motorschutz dienen.

EuGH: Wichtige Fragen zu Abschalteinrichtungen ungeklärt

Verbraucherschützer beklagen schon seit Jahren, dass Automobilhersteller die EU-Verordnung zum Schutz von Motorbauteilen nach ihrem Gutdünken auslegen. Nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) 715/2007 sind Abschalteinrichtungen grundsätzlich verboten. Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) 715/2007 sagt jedoch, dass eine solche Vorrichtung zulässig ist, wenn sie »notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung« zu schützen. Diesen Passus machen sich die Hersteller zu eigen und nutzen das Argument des Motorschutzes für offensichtliche Abgasmanipulation.

Unternehmen und KBA: Keine Antworten geliefert

Nach wie vor haben weder die Unternehmen noch das KBA eine Antwort auf die Frage geliefert, ob derartige Abschalteinrichtungen wirklich notwendig sind. Experten sind sich einig, dass Motorschutz auch auf andere technische Weise gewährleistet werden kann, und sehen Techniken wie das sogenannte »Thermofenster« oder die Zykluserkennung als bloßes Mittel, um die Abgasgrenzwerte auf dem Prüfstand nicht zu überschreiten und so die behördliche Typgenehmigung zu erhalten.

Verbraucherschützer: KBA sieht tatenlos zu

Generell verhält sich das KBA, das in Deutschland für ebendiese Typgenehmigungen zuständig ist, im Diesel-Abgasskandal bisher eher passiv. Verbraucherschützer werfen der Behörde, die unter der Leitung von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) steht, Tatenlosigkeit vor und bezeichnen sie als Marionette der Automobilindustrie.

Fahrzeughersteller halten die Füße still

Die Fahrzeughersteller halten nach wie vor die Füße still. Beispielsweise ist VW in jüngsten Verfahren der Aufforderung des Gerichts, die Notwendigkeit der Abschalteinrichtungen darzulegen, nicht nachgekommen. Auch Daimler hat sich bisher davor gedrückt, technische Details von Fahrzeugen und der Motorsteuerung preiszugeben, und hat sich auf Geschäftsgeheimnisse berufen. Aufgrund der fehlenden verwertbaren Aussagen zur Funktionsweise der Abgasreinigung gingen für einige Hersteller Gerichtsverfahren gegen Dieselkläger verloren (Beispiel VW: LG Darmstadt, Az. 13 O 88/20; Beispiel Mercedes: OLG Naumburg, Az.: 8 U 81/20).

EuGH klärt am 17. Dezember wichtige Fragen zu Abschalteinrichtungen

Der EuGH will nun am 17. Dezember 2020 festlegen, ob diese besagten Abschalteinrichtungen illegal sind oder nicht. Dabei geht es um viel mehr als nur das sogenannte »Thermofenster«, das zurzeit in aller Munde ist. Dieser Begriff ist jedoch nur eine Erfindung der Automobilindustrie, um die Manipulation zu verschleiern. In Wirklichkeit handelt es sich um eine temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung. Aber das »Thermofenster« ist nur eine von mehreren Vorrichtungen, die die Automobilhersteller bei ihren Motoren einsetzen. Andere Techniken sind beispielsweise die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung oder die Zykluserkennung.

EuGH-Anklageschrift: Abschalteinrichtungen sind unzulässig

Bereits im April 2020 hatte die damalige EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston in ihrer Anklageschrift erklärt, dass solche Techniken bei der Abgasreinigung unzulässig seien. »Daher erwarten wir ein verbraucherfreundliches Urteil zu diesem Thema«, sagt Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing, »denn erfahrungsgemäß folgen die Luxemburger Richter den Gutachten der Generalstaatsanwaltschaft. Wir sehen dies als große Chance, dass der EuGH in Sachen Abschalteinrichtung endlich für Klarheit sorgt.«

Verbraucherschützer raten zum Handeln

BRR-Verbraucheranwalt Helmut Dreschhoff rät Dieselfahrern, ihren Anspruch auf Schadensersatz geltend zu machen. »Die Chancen auf eine erfolgreiche Klage stehen sehr gut, egal ob gegen VW, Audi, Mercedes, BMW oder andere. Beispielsweise hat keiner der Hersteller die Nutzung des ›Thermofensters‹ bestritten.«

Wir helfen Ihnen!

Ist Ihr Fahrzeug auch vom Dieselskandal betroffen? Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing beraten Sie gern in einem kostenlosen Erstgespräch und besprechen mit Ihnen Ihre Möglichkeiten. Hier können Sie ganz bequem von zu Hause aus prüfen, ob Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Gern können Sie uns auch telefonisch erreichen unter 030/22 01 23 80, montags bis freitags 9 bis 18 Uhr. Wir setzen uns dafür ein, das Verbraucherrechte eingehalten werden. Wir machen uns für Sie stark!

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