30. September 2020
Dieselskandal: Daimler erstmals von OLG zu Schadensersatz verurteilt
Die Daimler AG ist im Dieselskandal zum ersten Mal von einem Oberlandesgericht (OLG) zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden. Dies stellt ein Novum dar, denn bisher hatte es nur Urteile gegen Daimler auf landgerichtlicher Ebene gegeben. Die Richter vom OLG Naumburg legten fest, dass der Stuttgarter Automobilhersteller dem Käufer eines Mercedes-Fahrzeugs den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az.: 8 U 81/20). Im Gegenzug muss der Kläger das Auto zurückgeben.
OLG verurteilt Daimler wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
In dem Verfahren ging es um einen Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic aus dem Jahr 2013, den der Kläger im September 2014 als Gebrauchtwagen in einer Daimler-Niederlassung gekauft hatte. In dem Fahrzeug war der bereits seit Längerem unter Verdacht stehende Motor OM 651 der Schadstoffklasse Euro 5 verbaut. Das OLG Naumburg verurteilte Daimler wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung im Fokus
Auf dem Prüfstand bleibt bei dem Mercedes-Fahrzeug die Kühlmitteltemperatur gering. Das hat zur Folge, dass sich das Motoröl langsam erwärmt und die Abgasreinigung dabei für einen geringeren Stickoxidausstoß sorgt. Im wirklichen Fahrbetrieb heizt sich das Kühlmittel jedoch schneller auf, sodass Motoren mit dieser Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung meist erheblich mehr giftiges Stickoxid ausstoßen.
Erstmals verurteilt ein OLG Daimler zu Schadensersatz
Das OLG Naumburg rügte die Verfahrensweise der Daimler AG und begründete seine Entscheidung damit, dass das Unternehmen dem Vortrag der Klägerseite nicht ausreichend entgegengetreten sei. Daimler hatte zwar dementiert, dass eine unzulässige Abschaltvorrichtung vorhanden sei, hatte sich aber nur unzureichend zur Funktionsweise des Motors geäußert.
Daimler: Keine oder teils geschwärzte Dokumente vorgelegt
Der Konzern hätte genau erklären müssen, wieso die Kühlmittel-Solltemperatur Regelung aus Sicht des Unternehmens legal war oder warum es sie für legal halten durfte. Daimler hatte ein Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gar nicht und ein weiteres mit geschwärzten Passagen vorgelegt. Aufgrund dieser unzureichenden Informationen seitens des Autoherstellers ging das Gericht davon aus, dass die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung eine illegale Abschaltung der Abgasreinigung darstellt.
OLG kritisiert auch Kraftfahrt-Bundesamt
Die Richter kritisierten in ihrer Urteilsbegründung auch, dass sich das KBA bei der Zulassung des Fahrzeugs voll und ganz auf die Kontroll-Messungen der Hersteller verlassen habe. Wie wir berichteten, gilt seit 1. September 2020 europaweit eine neue Verordnung unter anderem zur besseren Kontrolle der Zulassungsbehörden. Diese Regelung soll ebensolche Probleme wie beim KBA in Zukunft verhindern.
OLG-Urteil auf etwa 50.000 Mercedes-Fahrzeuge übertragbar
Das Naumburger Urteil ist auf etwa 50.000 Mercedes-Fahrzeuge übertragbar. Das OLG wies darauf hin, dass das KBA Autos mit anderen Varianten der Motorsteuerung mit Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung ausdrücklich als legal beurteilt hat. Bei diesen Fahrzeugen wurden die Schadstoffgrenzwerte auch bei höheren Kühlmitteltemperaturen eingehalten.
Daimler wäscht seine Hände bisher in Unschuld
Trotz des Manipulationsverdachts bei Millionen von Fahrzeugen, unter anderem auch bei den Mercedes-Motoren OM 622, OM 626 und OM 642, war der Daimler-Konzern bisher relativ glimpflich davongekommen. Man hatte unter anderem durch Vergleiche und der Zustimmung von Strafzahlungen versucht, sich aus der Abgasaffäre zu schleichen. Bisher saß auch noch kein Daimler-Verantwortlicher auf der Anklagebank.
BGH-Verfahren gegen Daimler soll am 27. Oktober 2020 beginnen
Mit der Entscheidung des OLG Naumburg dürfte der Druck auf die Daimler AG jedoch steigen. Am 27. Oktober 2020 soll zum ersten Mal ein Daimler-Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt werden (VI ZR 162/20). Ein Kunde hatte den Autohersteller verklagt, da sein Mercedes-Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines sogenannten »Thermofensters« aufweise. Rechtsexperten rechnen hier mit einem verbraucherfreundlichen Urteil des BGH.
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