1. Juli 2021

Dieselskandal ist teuerstes Schadensereignis aller Zeiten für Rechtsschutzversicherungen

Dieselskandal teuerstes Schadensereignis

Der Dieselskandal ist laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) das teuerste Schadensereignis aller Zeiten für Rechtsschutzversicherungen. Die Zahl der Diesel-Klagen lag demnach Ende Mai 2021 bei insgesamt 354.000 Fällen. Inzwischen mussten die Versicherungen mehr als eine Milliarde Euro für Anwälte, Gerichte und Gutachter ausgeben. Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing: »Hier wird wieder einmal auf beeindruckende Weise deutlich, welche Auswirkungen die Abgasschummelei von VW, Mercedes, BMW und Co immer noch hat – und ein Ende ist nicht abzusehen.«

Schadensereignis Dieselskandal: Seit Oktober 2020 knapp 60.000 Rechtsschutzfälle

Seit Bekanntwerden des Dieselskandals im September 2015 haben sich unzählige Gerichte mit der Frage nach Schadensersatzansprüchen für betrogene Käufer beschäftigt. Laut des GDV seien seit Oktober 2020 knapp 60.000 Rechtsschutzfälle und ein Mehraufwand von über 250 Millionen Euro für die Versicherungen hinzugekommen. Der durchschnittliche Streitwert pro Dieselfall liegt mittlerweile bei 26.000 Euro, der Gesamtstreitwert sei laut GDV inzwischen auf über neun Milliarden Euro angestiegen. Ein vergleichbares Schadensereignis habe es in Deutschland bisher nicht gegeben.

Prozesswelle im Dieselskandal reißt nicht ab

Auch der Deutsche Richterbund (DRB) bestätigte jüngst, dass die Prozesswelle gegen Hersteller nicht abreißt. So ergab eine Umfrage des DRB bei den 24 Oberlandesgerichten in Deutschland, dass es an den Gerichten im vergangenen Jahr rund 30.000 neue Fälle wegen Diesel-Abgasmanipulationen gab. Dies seien zwar knapp 10.000 weniger als 2019, aber fast dreimal so viel wie 2018. Der Kreis der betroffenen Automarken weite sich immer noch aus, heißt es.

Größtes Schadensereignis: Geschädigte Dieselfahrer wollen nicht auf mangelbehafteten Pkw sitzenbleiben

»Die Zahlen zeigen, dass der Dieselskandal noch lange nicht aufgearbeitet ist«, sagt Rechtsanwalt Dreschhoff. »Zahlreiche geschädigte Kunden wollen nicht auf mangelbehafteten Fahrzeugen sitzenbleiben, für die sie viel Geld gezahlt haben. Sie möchten kein Fahrzeug besitzen, das mehr Schadstoffe ausstößt als erlaubt und deshalb möglicherweise bald nicht mehr in deutschen Städten fahren darf.«

Dieselskandal: Deutliche Zunahme an Klagen gegen Daimler und BMW sowie VW EA288

Vor allem ist laut des Deutschen Richterbunds eine deutliche Zunahme an Klagen gegen Mercedes-Benz und BMW zu verzeichnen. Auch bei den Fahrzeugen von VW, Audi, Porsche, Seat und Skoda mit EA288-Motor steigen die Zahlen der Verfahren. Der EA288 ist der Nachfolger des VW-Skandalmotors EA189, der seinerzeit den weltweiten Abgasskandal ausgelöst hatte. »Wir sehen, dass sich die Gerichte immer öfter von unserer Argumentation überzeugen lassen«, so Dreschhoff. »Zum VW-EA288-Motor hat es in jüngster Zeit zunehmend verbraucherfreundliche Urteile gegeben, auch bei Mercedes-Benz häufen sich mittlerweile die Gerichtsentscheidungen gegen den Hersteller.«

Autohersteller schieben Schuld auf Klägerseite

Dass die Autobauer sich mit PR-Kampagnen gegen diesen Trend zu wehren versuchen, ist nicht neu. BRR-Anwalt Dreschhoff: »Seit geraumer Zeit stellen wir verstärkte PR-Aktivitäten von VW, Mercedes-Benz und Co. fest, um Kunden vom Klagen abzuhalten. Man versucht, die Klägerseite zu verunsichern und den Anwälten in diesem Schadensereignis den schwarzen Peter zuzuschieben. Erst kürzlich wieder ließ Mercedes-Benz öffentlich verlauten, Klagekanzleien würden mit ihrem Geschäftsmodell und der offensiven Werbung eine Klagewelle antreiben, welche die deutschen Gerichte mit Diesel-Klagen überschwemme. Wir halten jedoch dagegen, dass allein das Ausmaß des Dieselskandals für derart viele Klagen und hohe Kosten sorgt. Die Kosten verursacht nicht derjenige, der mit dem Besen auffegt, sondern derjenige, der den Scherbenhaufen verursacht hat.«

Dieselskandal größtes Schadensereignis: Kanzleien informieren verstärkt online

»Den Vorwurf der Geschäftemacherei und der Werbung halten wir indes für sehr plump. Auch Kanzleien nutzen seit geraumer Zeit digitale Kommunikationsmittel, um Verbraucher über Rechtsthemen zu informieren – was die Hersteller gern mit ›offensiver Werbung‹ verwechseln. Diese technische Entwicklung ermöglicht den Verbrauchern einen einfacheren Zugang zum Recht, und das macht den Herstellern offenbar Angst.«

Geschädigte Dieselfahrer sollten Ansprüche prüfen

Dreschhoff rät weiterhin allen Dieselbesitzern zur Prüfung, ob sie Schadensersatz im Dieselskandal geltend machen können. »Denn mit jedem weiteren gefahrenen Kilometer sinkt Ihr Anspruch, da die Gerichte einen sogenannten Nutzungsersatz abziehen«, so der Rechtsanwalt. »Egal ob VW, Audi, Porsche, Skoda, Seat, Mercedes-Benz, BMW oder andere – die Hersteller konnten dieses Schadensereignis bisher viel zu lange einfach aussitzen, sehr zum Nachteil der Verbraucher. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass geschädigte Dieselfahrer zu ihrem Recht kommen. Denn wir bieten den Betroffenen schnelle und unkomplizierte Hilfe.«

Handeln Sie jetzt!

Sind Sie unsicher, ob Sie vom Dieselskandal betroffen sind? Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing helfen Ihnen gern weiter. Unter diesem Link können Sie ganz bequem von zu Hause aus und kostenfrei überprüfen, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir transparent Ihre Möglichkeiten und Erfolgsaussichten. Sie können uns auch telefonisch unter 030 / 22 01 23 80 erreichen, montags bis freitags 9 bis 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark!

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