22. Juni 2022

Dieselskandal: DUH-Abgastest mit Mercedes-Benz Vito eines BRR-Mandanten – Grenzwerte deutlich überschritten

Dieselskandal DUH-Abgastest

Im Dieselskandal hat die Deutsche Umwelthilfe einen DUH-Abgastest bei einem Mercedes-Benz Vito eines unserer Mandanten durchgeführt. Das Ergebnis: Bei allen sieben Testfahrten im Realbetrieb auf der Straße wurden die Grenzwerte deutlich überschritten. Bei dem Fahrzeug der Euro-5-Norm, das als sogenanntes leichtes Nutzfahrzeug einen NOx-Grenzwert von 280 mg/km hat, waren die Werte teilweise fünfmal so hoch wie erlaubt.

DUH-Abgastest im Dieselskandal

»Unser vom Dieselskandal betroffene Mandant hatte seinen Mercedes-Benz Vito, ein Kleintransporter, der DUH für einen Abgastest zur Verfügung gestellt«, sagt Helmut Dreschhoff von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing. »Der Test fand im April 2022 im Raum Berlin statt. Dabei deckte die 32 Kilometer lange Teststrecke alle Bereiche des täglichen Autoverkehrs ab: Stadtfahrt, Autobahn, Landstraße. Die Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße betrug 80 km/h, auf der Autobahn 120 km/h. Die Außentemperaturen lagen zwischen 9 und 12 Grad Celsius.« 

Messungen unter Aufsicht von DUH-Sachverständigen

Die Testfahrer hielten sich an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und folgten den Hinweisen der in den Fahrzeugen vorhandenen Schaltanzeigen. Parameter wie Umgebungstemperatur und Luftfeuchte sowie Startzeit dokumentierten die Tester zu Beginn jeder Messung. Ebenfalls notierten sie die Verbrauchsanzeige des Fahrzeugs für den jeweiligen Durchlauf und überprüften sie über die erfassten Emissionswerte und einer Nachtankung. Die Messungen wurden unter Aufsicht von Dr. Axel Friedrich, dem ehemaligen Abteilungsleiter Verkehr und Lärm des Umweltbundesamtes und heutigen DUH-Sachverständigen, durchgeführt. 

Dieselskandal: DUH-Abgastest zeigt zu hohen Schadstoffausstoß

»Die hohen Messergebnisse des DUH-Abgastests überraschen nicht wirklich«, so Rechtsanwalt Dreschhoff. »Die DUH führt bereits seit vielen Jahren derartige Messungen an Fahrzeugen verschiedenster Hersteller durch. Dabei hat sich immer wieder gezeigt, dass fast alle Dieselfahrzeuge viel mehr Schadstoffe im realen Straßenverkehr ausstoßen als in Prüfsituationen für die Typgenehmigung. Auf dem Prüfstand halten die Fahrzeuge im Temperaturbereich zwischen 20 und 30 Grad Celsius die Abgaswerte ein. Im realen Fahrbetrieb auf der Straße jedoch schaltet die Abgasreinigung durch eine Software im Motor bei niedrigeren Temperaturen einfach ab. In Deutschland liegen die Temperaturen nur in den Sommermonaten über 20 Grad.« 

DUH-Abgastest: Behörden zum Handeln auffordern

Mit den Abgastests versucht die DUH seit Langem, die zuständigen Behörden zum Handeln aufzufordern, damit der Dieselskandal vollumfänglich aufgearbeitet wird. »Als Verbraucherkanzlei unterstützen wir natürlich die Bemühungen der DUH«, sagt Rechtsanwalt Dreschhoff weiter. »Denn auch der gesundheitliche Aspekt spielt im Dieselskandal eine wichtige Rolle. Jede Anstrengung, die Schadstoffwerte in der Luft zu senken, ist wichtig für die Gesundheit aller. Wichtig aus unserer Sicht ist jedoch auch, dass die Hersteller die betrogenen Dieselkunden entschädigen. Nach wie vor haben Dieselbesitzer gute Chancen, ihre Ansprüche im Dieselskandal geltend zu machen. Das heißt: Der Kunde gibt sein Auto zurück und erhält den Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsentgelts.« 

Nach EuGH-Gutachten: Dieselskandal nimmt wieder an Fahrt auf

Erst im Juni 2022 hatte der Dieselskandal wieder an Fahrt aufgenommen, als EuGH-Generalanwalt Rantos sich in einem Gutachten deutlich verbraucherfreundlich positionierte. Demnach können Schadensersatzansprüche im Dieselskandal auch dann durchgesetzt werden, wenn die Manipulation durch den Fahrzeughersteller fahrlässig erfolgte. »Bisher ging es in den Dieselverfahren hauptsächlich um die Frage des Vorsatzes und der Sittenwidrigkeit«, so Dreschhoff. »Dies den Herstellern nachzuweisen, war bislang immer sehr schwierig. Durch die Einschätzung des EuGH können sich die Hersteller jetzt nicht mehr einfach so herauswinden und behaupten, sie hätten keine Täuschungsabsicht gehabt. So wird es für Dieselkunden wesentlich einfacher, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.« 

Handeln Sie jetzt!

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