2. Juni 2022
Mercedes-Benz im Dieselskandal: EuGH-Generalanwalt spricht sich für Ersatzanspruch aus
Mercedes-Benz im Dieselskandal: EuGH-Generalanwalt Rantos hat sich in seinen Schlussanträgen zur Haftung der Hersteller von Fahrzeugen mit Abschalteinrichtungen deutlich verbraucherfreundlich positioniert. Demnach können Schadensersatzansprüche im Dieselskandal auch dann durchgesetzt werden, wenn die Manipulation durch den Fahrzeughersteller fahrlässig erfolgte. Die am 02. Juni 2022 verkündete Einschätzung Rantos’ dürfte dem Dieselskandal aus Verbrauchersicht neuen Schwung verleihen.
Dieselskandal-Klage gegen Mercedes-Benz: Klärung der Haftungsfragen an den EuGH
Konkret ging es um eine Klage eines Mercedes-Benz-Kunden vor dem LG Ravensburg, dessen Fahrzeug mit einem sogenannten „Thermofenster“ ausgestattet ist. Durch diese Abschalteinrichtung wird die Abgasrückführung bei kühleren Außentemperaturen reduziert, was zu einer Erhöhung der Stickoxidemissionen (NOx) führt. Die Ravensburger Richter hatten sich zur Klärung der Haftungsfragen an den EuGH gewandt.
Thermofenster bei Mercedes-Benz doch wieder ein Thema
Laut LG Ravensburg stellt das betreffende Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne des Unionsrechts dar. Der Grund: Offenbar zielt diese Abschalteinrichtung nicht darauf ab, den Motor vor unmittelbaren Beschädigungsrisiken zu schützen, die zu einer konkreten Gefahr während des Betriebs des Fahrzeugs führen. So ist sie offenbar nur dazu da, den Verschleiß des Motors zu verhindern. Mercedes-Benz als Hersteller hatte sich immer mit dem Argument herausgeredet, bei der Entwicklung und/oder Verwendung der temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems nicht in dem Bewusstsein gehandelt zu haben, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden, und den darin liegenden Gesetzesverstoß billigend in Kauf genommen zu haben.
Dieselskandal: Bisher ging es hauptsächlich um Sittenwidrigkeit und Vorsatz
»Das LG Ravensburg hatte beim EuGH angefragt, ob das Unionsrecht dem individuellen Erwerber eines Fahrzeugs, das mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, einen Ersatzanspruch aufgrund deliktischer Haftung gegen den Fahrzeughersteller einräumt, und zwar auch bei einfacher Fahrlässigkeit«, so Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing. »Bisher ging es in den Dieselverfahren hauptsächlich um die Frage des Vorsatzes und der Sittenwidrigkeit. Dies den Herstellern nachzuweisen, war bisher immer sehr schwierig.«
Mercedes-Benz im Dieselskandal: Hersteller kann sich nicht einfach so herauswinden
Durch die Einschätzung des EuGH-Generalanwalts werden die Rechte der Verbraucher im Dieselskandal nun deutlich gestärkt, so Dreschhoff. »Die Hersteller können sich jetzt nicht mehr einfach so herauswinden und behaupten, sie hätten keine Täuschungsabsicht gehabt. Nun kommt neuer Schwung in den Dieselskandal, denn es wird für Dieselkunden wesentlich einfacher, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Einschätzung betrifft nicht nur Hunderttausende von Mercedes-Benz-Dieselfahrern, sondern auch so gut wie alle anderen Hersteller. Denn ein sogenanntes Thermofenster ist in jedem Dieselfahrzeug zu finden.«
EuGH-Urteil zu Mercedes-Benz in den kommenden Monaten
Das endgültige Urteil in dieser Sache wird der EuGH in den kommenden Monaten fällen. Dass die Richter sich hier anders positionieren werden, ist unwahrscheinlich, in der Regel folgen sie den Schlussanträgen der Generalanwaltschaft.
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