1. Juni 2021

Daimler im Dieselskandal: KBA bewertet AGR-Strategie als illegale Abschalteinrichtung

Daimler Dieselskandal: KBA illegale Abschalteinrichtung
Daimler Dieselskandal: KBA illegale Abschalteinrichtung

Daimler im Dieselskandal: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat die Abgasrückführungsstrategie bei einem Mercedes-Benz GLC 250d als illegale Abschalteinrichtung bewertet. Diese Auskunft erteilte die Flensburger Behörde im Rahmen eines Diesel-Verfahrens vor dem LG Hannover. Verbraucherschützer wie Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing vermuten, dass diese Strategie auch in anderen Dieselfahrzeugen von Mercedes-Benz zur Anwendung kommen. »Dies dürfte den Druck auf die Daimler AG im Dieselskandal immens erhöhen«, so Dreschhoff.

Illegale Abschalteinrichtung bei Daimler: KBA gab schriftliche Auskunft

Das LG Hannover hatte das KBA in dem genannten Verfahren um Erteilung einer schriftlichen Auskunft gebeten. Das KBA sollte bewerten, ob in dem Mercedes-Benz GLC 250d mit OM651-Motor (Euro 6), Baujahr 2015, eine nach Art. 5 Abs. 2 Satz 1 VO 715/200/EG illegale Abschalteinrichtung verbaut wurde. In dem Schreiben heißt es, dass »in den betroffenen Fahrzeugen« eine »Strategie zur Erhöhung der Raten der Abgasrückführung (AGR)« zum Einsatz komme. Diese Strategie starte laut KBA »unter anderem unter Berücksichtigung der Ansauglufttemperatur sicher im Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) und den dort definierten Prüfbedingungen«.

Dieselskandal bei Daimler: KBA stellt fest, dass Wirksamkeit der AGR verringert wird

Das KBA führt weiter aus, dass die Strategie »nach Ablauf einer kumulierten Zeitdauer« abgeschaltet werde. »Dadurch wird die Wirksamkeit der AGR verringert und die Stickoxidwerte erhöhen sich insbesondere unter Bedingungen, in denen das NOx-Nachbehandlungssystem die erhöhten Stickoxidemissionen nicht kompensieren kann«, heißt es weiter. Die Behörde habe diese Strategie als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet, da die Daimler AG keine Begründung der Zulässigkeit vorbringen konnte. Das KBA wies in seinem Schreiben darauf hin, dass der Hersteller gegen den Bescheid der Behörde Klage erhoben habe und die Unzulässigkeit dieser Abschalteinrichtung demnach noch nicht bestandskräftig festgestellt wurde.

Verbraucherschützer: KBA-Bewertung von enormer Bedeutung

Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing: »Die Auskunft des KBA ist für Mercedes-Dieselfahrer von enormer Bedeutung. Denn erstmalig wird die Abgasrückführungsstrategie bei einem Daimler-Dieselfahrzeug behördlich als illegale Abschalteinrichtung bewertet. Bisher war nur bekannt, dass das KBA vor allem Manipulationen am SCR-Katalysator als illegale Abschalteinrichtung bemängelt hat.«

KBA-Anordnung: Hersteller musste in Deutschland bisher etwa 600.000 Fahrzeuge zurückrufen

Im Zuge des Abgasskandals hatte das KBA unter anderem Dieselfahrzeuge des schwäbischen Autoherstellers auf illegale Abschalteinrichtungen untersucht und Rückrufe angeordnet. Im Laufe der Zeit traf es Mercedes-Modelle von der A- bis zur S-Klasse aus den Jahren 2008 bis 2018. Insgesamt wurden bisher weltweit knapp 1,4 Millionen Daimler-Fahrzeuge zurückgerufen, davon knapp 600.000 in Deutschland. In der Folge zogen zahlreiche Mercedes-Dieselfahrer vor Gericht und forderten Schadensersatz.

Dieselskandal: Daimler streitet den Einsatz von illegalen Abschalteinrichtungen ab

»Daimler wehrt sich bis heute gegen den Vorwurf, in seinen Fahrzeugen illegale Abschalteinrichtungen verbaut zu haben«, sagt Dreschhoff. »Das Unternehmen legte Widerspruch gegen die zahlreichen KBA-Rückrufe ein, was zahlreiche Kunden, die im Dieselskandal Klage eingereicht hatten, ein großes Problem bescherte. Denn während der Hersteller sich nicht zur Funktion der betreffenden Motortechnik äußerte, lag es an den Klägern zu beweisen, dass das Unternehmen eine illegale Software zur Abgasmanipulation eingesetzt hat. Dies führte dazu, dass zahlreiche Klagen geschädigter Dieselkunden abgewiesen wurden oder laufende Verfahren sich seit geraumer Zeit hinziehen. Dadurch geht den Mercedes-Dieselkunden wertvolle Zeit verloren, da ihr Schadensersatzanspruch mit jedem weiteren Tag dahinschmilzt.«

Daimler im Dieselskandal: Zunahme an verbraucherfreundlichen Urteilen

Deshalb rät Dreschhoff allen Mercedes-Benz-Dieselfahrern zur Prüfung, ob sie Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller geltend machen können. »Seit mehreren Monaten verzeichnen wir eine Zunahme an verbraucherfreundlichen Gerichtsentscheidungen in Sachen Mercedes. Immer mehr Richter verlangen vom Hersteller eine detaillierte Erklärung, warum die jeweilige Abschalteinrichtung für den Motorschutz notwendig ist. Diese kann oder will das Unternehmen meist nicht liefern. Somit verurteilen immer mehr Gerichte die Daimler AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB, wie zuletzt das LG Stuttgart bei einem Mercedes-Benz V-Klasse 250D (Az. 24 O 363/18) oder das LG Dortmund bei einem Mercedes-Benz GLE 350d 4Matic (Az.: 7 O 265/20).«

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