8. Februar 2021
Dieselskandal: Daimler scheitert mit Widerspruch gegen KBA-Rückrufe – starkes Signal für Verbraucher
Die Daimler AG ist im Dieselskandal mit ihrem Widerspruch gegen die Diesel-Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gescheitert. Das Bundesverkehrsministerium gab bekannt, dass die Flensburger Behörde fast alle Widersprüche des Stuttgarter Automobilherstellers zurückgewiesen habe. Untersuchungen des KBA hatten ergeben, dass Daimler bei zahlreichen Modellen seiner Fahrzeugpalette Abgasmanipulationen durch Abschalteinrichtungen vorgenommen hat. Daraufhin hatte das KBA Rückrufe der betroffenen Daimler-Fahrzeuge angeordnet.
Dieselskandal: KBA-Rückrufe von Daimler betreffen weltweit 1,4 Millionen Fahrzeuge
Die Daimler AG hatte umgehend Widerspruch gegen die Rückrufe eingelegt mit der Begründung, keine illegalen Abschalteinrichtungen bei seinen Fahrzeugen verwendet zu haben. Dies sieht das KBA jedoch anders: Die Untersuchungen hatten ergeben, dass beim Daimler-Motor OM 651 eine sogenannte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung verwendet werden soll. Diese bewirkt, dass die Abgaswerte auf dem Prüfstand unter der Norm bleiben, während sie auf der Straße deutlich darüber liegen. Bei den Rückrufen des KBA geht es weltweit um knapp 1,4 Millionen Fahrzeuge, davon etwa um 600.000 in Deutschland. Konkret betroffen sind alle Modelle von der A-Klasse bis zur renommierten S-Klasse und dem Transporter Sprinter der Baujahre 2008 bis 2018.
KBA-Rückrufe: Tausende Daimler-Kunden hatten im Dieselskandal geklagt
Im Rahmen der KBA-Rückrufe hatten Tausende Mercedes-Dieselfahrer Klage gegen den Stuttgarter Konzern wegen des Einbaus einer illegalen Abschalteinrichtung eingereicht. In zahlreichen Fällen waren geschädigte Mercedes-Kunden vor Gericht jedoch gescheitert, da die Richter die Klagen unter anderem wegen Daimlers Widerspruch gegen die KBA-Rückrufe zurückgewiesen hatten. Verbraucherschützer sehen den schwäbischen Konzern nun jedoch geschwächt.
Verbraucherschützer: KBA zeigt im Dieselskandal endlich mal Haltung
Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing: »Durch die Zurückweisung des Widerspruchs hat das KBA die Bedeutung seiner Untersuchungen nochmals gefestigt. Nach dem eher fragwürdigen Verhalten des KBA bisher im Dieselskandal zeigt die Behörde hier endlich mal eine gewisse Haltung. Das KBA sagt deutlich, dass in den Fahrzeugen illegale Abschalteinrichtungen verbaut sind. Aus unserer Sicht dürfte dies nun auch die Gerichte in ihren Entscheidungen beeinflussen. Wir rechnen hier nun mit deutlich verbraucherfreundlichen Entscheidungen.«
Daimler prüft KBA-Begründungen und eventuelle Klage
Die Daimler AG hingegen bleibt bei ihrer Auffassung, keine illegalen Abschalteinrichtungen verwendet zu haben. Das Unternehmen teilte mit, die Begründungen des KBA zu prüfen und über die Einlegung eines Rechtsmittels zu entscheiden. Daimler könnte im nächsten Schritt gegen die KBA-Bescheide klagen, was einen langjährigen Rechtsstreit durch mehrere Instanzen nach sich ziehen würde. Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff: »Es bleibt interessant zu sehen, wie Daimler jetzt reagieren wird. Bisher hatte der Stuttgarter Autobauer stets betont, grundsätzlich an der Klärung von strittigen Fragen im Dieselskandal interessiert zu sein.«
KBA-Rückrufe: Druck auf Daimler im Dieselskandal wächst
Die Daimler AG war im Dezember 2020 bereits im Dieselskandal wegen eines gerichtlichen Gutachtens unter Druck geraten. In dem Verfahren vor dem Landesgericht Stuttgart ging es um einen Mercedes-Benz E250 CDI, ebenfalls mit OM-651-Motor. Da der Kläger eine illegale Abschalteinrichtung im Fahrzeug vermutete, ließ das Gericht die Motorsteuer-Software von einem unabhängigen IT-Experten prüfen. Auch hier zeigte sich, dass die Software die Kühlmittel-Solltemperatur auf dem Prüfstand herunterregelt. Darüber hinaus wurde offenbar noch eine weitere Abschaltvorrichtung gefunden: Während der gesamten Prüffahrt werde die sogenannte Kühlerjalousie geöffnet, was ebenfalls zu besseren Abgaswerten führe.
Schadensersatz: Chancen für Mercedes-Benz-Fahrer stehen zurzeit sehr gut
Die Chancen für Mercedes-Dieselfahrer, Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller geltend zu machen, stehen zurzeit sehr gut. Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing raten allen Mercedes-Kunden zur Prüfung, ob bei ihrem Fahrzeug eine Abgasmanipulation vorliegt. Aus unserer Sicht sind alle Daimler-Fahrzeuge mit Motoren des Typs OM 651, OM 622, OM 626, OM 654, OM 642 und OM 656 betroffen. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass der wohl größte Verbraucherskandal aller Zeiten aufgearbeitet wird und geschädigte Kunden zu ihrem Recht kommen.
Handeln Sie jetzt!
Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing helfen Ihnen gern. Unter diesem Link können Sie kostenfrei und ganz bequem von zu Hause aus prüfen, ob Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Wir beraten Sie gern in einem kostenlosen Erstgespräch und besprechen mit Ihnen Ihre Möglichkeiten. Telefonisch erreichen Sie uns unter 030/22 01 23 80, montags bis freitags 9 bis 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark!