18. Januar 2023

Datenschutz und Datenlecks: Verbraucherfreundliches EuGH-Urteil zu Datenweitergabe an Dritte

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Zum Thema Datenschutz und Datenweitergabe an Dritte hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Verbrauchern jüngst mit einem Urteil (Rechtssache C-154/2) den Rücken gestärkt. Demnach können diese nach Art. 15 DSGVO von Unternehmen Auskünfte einfordern, an wen das Unternehmen personenbezogene Daten weitergegeben hat.  

Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Unternehmen sensible Daten wie E-Mail-Adressen oder Telefonnummern von Kunden an Dritte weitergeben, sodass diese die Daten zu Marketingzwecken verwenden können. Auf diese Weise bekommen Verbraucher oft unerwünschte Werbung in Form von sogenannten Spam-Mails

Datenweitergabe an Dritte: Unternehmen müssen konkrete Angaben zu Empfängern machen

Laut des jüngsten EuGH-Urteils zur Datenweitergabe an Dritte müssen Unternehmen nun auf Nachfrage konkrete Angaben zu den Empfängern machen. Nur so können Ansprüche wie die Löschung von Daten und Haftungsansprüche durchgesetzt werden. Bisher hatten Unternehmen trotz der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nur selten offengelegt, an wen Adressen oder Telefonnummern von Kunden weitergereicht wurden. 

EuGH-Urteil Datenweitergabe an Dritte: Bußgelder und Schadensersatzforderungen drohen

Konkret bedeutet das Urteil des EuGH, dass Unternehmen bei der Beantwortung eines Auskunftsersuchens jeden einzelnen Empfänger offenlegen müssen. Kommen sie dieser Auskunftspflicht nicht nach, drohen ihnen neben Bußgeldern der Aufsichtsbehörden insbesondere Schadenersatzklagen von Betroffenen. Ein Auskunftsersuchen müssen die Unternehmen innerhalb vier Wochen beantworten. 

EuGH-Urteil drehte sich um österreichische Post

Der vor dem EuGH verhandelte Fall drehte sich um die Weitergabe personenbezogener Daten durch die österreichische Post an ihre Geschäftspartner. Zwar gestand das Unternehmen die Datenweitergabe an Dritte ein, wollte aber keine detaillierten Angaben zu den Empfängern machen.  

Verbraucherschützer begrüßen EuGH-Urteil zu Datenweitergabe an Dritte

»Wir begrüßen das Urteil des EuGH zur Datenweitergabe an Dritte«, sagt Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing. »Denn wir wissen, dass Unternehmen seit Jahren schlampig mit Kundendaten umgehen. Es ist höchste Zeit, dass die Gerichte hier den Verbrauchern den Rücken stärken, sodass diese den fragwürdigen Praktiken der Unternehmen nicht länger hilflos ausgeliefert sind.« 

Schlampiger Umgang mit Daten: Zahlreiche Unternehmen in den Schlagzeilen

Zahlreiche Unternehmen sind in den vergangenen Monaten in die Schlagzeilen geraten. So hatte beispielsweise der Verein Digitalcourage e.V. die Deutsche Bahn verklagt, da das Unternehmen über dessen App „DB Navigator“ personenbezogene Daten sammelte und an Dritte weiterleitete. Die User der App hatten jedoch nicht die Möglichkeit, dieser Datenweitergabe zu widersprechen. 

Datenlecks bei Facebook, WhatsApp & Co.

Darüber hinaus kam es vermehrt zu Datenlecks bei beliebten Unternehmen wie Facebook, WhatsApp, Instagram, Twitter oder Uber. So hatten Hacker beispielsweise persönliche Daten von über 533 Millionen Facebook-Nutzern im Internet veröffentlicht. Dazu gehören vollständige Namensangaben, E-Mail-Adressen, Geburtstage oder Telefonnummern. »Laut der DSGVO muss ein Unternehmen wie Facebook für einen sicheren Umgang mit persönlichen Daten der Nutzer sorgen«, sagt Rechtsanwalt Dreschhoff.  »Dagegen hat der Facebook-Mutterkonzern Meta aber eindeutig verstoßen, sodass Betroffene nach Art. 82 DSGVO Recht auf Schadenersatz haben.« 

EuGH-Urteil zu Datenweitergabe an Dritte: mehr Datensicherheit für Verbraucher

Die Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing setzt sich für besseren Datenschutz für Verbraucher ein. Je mehr Verbraucher sich gegen den schlampigen Umgang mit ihren sensiblen Daten wehren, umso mehr setzen sie die Unternehmen unter Druck, mehr für Datensicherheit zu sorgen. Mehr Informationen zum Thema Datenschutz und Datenlecks bei Facebook, WhatsApp und Co. finden Sie unter diesem Link

Wir helfen Ihnen gern

Möchten Sie wissen, ob Sie selbst vom Datenleck bei Facebook betroffen sind? Dann helfen wir Ihnen gern weiter. Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Ihre Betroffenheit prüfen. Sollte dies der Fall ein, beraten wir Sie gern in einem kostenfreien Erstgespräch, ob Sie Schadensersatz von Facebook und Co. fordern können. Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing – wir machen uns für Sie stark! 

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