23. Januar 2024

Datenlecks bei Facebook, Deezer, Twitter (X) und Co.: Wie ist der aktuelle Stand?

Datenlecks Facebook twitter Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing

Seit dem Bekanntwerden von Datenlecks bei Facebook, Twitter (X), Deezer und Co. geraten die betreffenden Unternehmen immer weiter unter Druck. Mehr und mehr Verbraucher gehen gegen den schlampigen Umgang mit ihren persönlichen Daten vor. Denn bei den genannten Datenlecks konnten Hacker Millionen von Nutzerdaten wie E-Mail-Adressen oder Handynummern abgreifen und im Internet anbieten.  

Dabei ist vielen Menschen gar nicht bewusst, was mit der E-Mail-Adresse oder Handynummer in falschen Händen geschehen kann. So können die Täter täuschend echt aussehende SMS, WhatsApp-Nachrichten oder E-Mails versenden, sogenannte Spam-Nachrichten. Diese nutzen Kriminelle gern, um an Passwörter oder andere hochsensible Daten zu kommen. 

Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Unternehmen wie in diesem Fall Facebook, Twitter (X) oder Deezer für einen sicheren Umgang mit persönlichen Daten ihrer Kunden sorgen. Ist dies nicht der Fall, haben betroffene Kunden nach Art. 82 DSGVO Recht auf Schadenersatz. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkte im Mai 2023 die Rechte der Nutzer, indem in einem Urteil festgelegt wurde, dass grundsätzlich auch ein immaterieller Schaden zu einem Anspruch auf Schadenersatz führen kann. Dies bedeutet, dass im Grunde das ungute Gefühl des Kontrollverlustes, das beim Nutzer durch Datenlecks entstanden ist, ausreicht, um gegen die betreffenden Unternehmen vorzugehen. 

In Deutschland hatte es dazu zunächst auf landesgerichtlicher Ebene einige verbraucherfreundliche Urteile gegeben, bei denen Betroffenen meist zwischen 300 und 1500, in Einzelfällen gar bis zu 3000 Euro zugesprochen wurden. Dazu gehören Urteile des LG Oldenburg (Az. 5 O 1809/22), LG Hannover (Az. 18 O 60/22) oder LG Wiesbaden (Az. 3 O 50/23). 

Dieser für geschädigte Verbraucher positiven Entwicklung kam im August 2023 ein überraschendes Urteil des OLG Hamm in die Quere. Dort hieß es, dass das ungute Gefühl des Kontrollverlusts für einen Schadensersatzanspruch nicht ausreiche – die Kläger müssten einen konkreten immateriellen Schaden darlegen (Az. 7 U 19/23). Dieser Sichtweise schloss sich dann im November 2023 auch das OLG Stuttgart an (Az. 4 U 17/23 und 4 U 20/23). 

Im Dezember 2023 stärkte der EuGH in einem neuen Urteil wiederum die Rechte der Betroffenen von Datenlecks. Schon der Umstand, „dass eine betroffene Person infolge eines Verstoßes gegen die DSGVO befürchtet, dass ihre personenbezogenen Daten durch Dritte missbräuchlich verwendet werden könnten, kann einen ‚immateriellen Schaden‘ darstellen“, so die Luxemburger Richter in ihrem Urteil (Az. C-340/21). Demnach müssen in Verfahren die Unternehmen oder auch Behörden nachweisen, dass sie ausreichende Schutzmaßnahmen getroffen haben. 

“Wir begrüßen die deutliche Entscheidung des EuGH zum Thema Schadensersatzansprüche beim Thema Datenschutz”, sagt Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing. “Das Urteil zeigt aus unserer Sicht auch, dass die deutschen Gerichte bei diesem Thema nicht im Sinne des Daten- und Verbraucherschutzes geurteilt haben. Gerade gegen die Unklarheit und die Angst, dass eigene Daten missbraucht werden, muss etwas getan werden. Damit ist der EuGH unserer Meinung nach auf dem richtigen Weg. Es bleibt also spannend abzuwarten, wie die deutschen Gerichte sich nun positionieren werden.”

Möchten Sie wissen, ob Sie auch vom Datenleck von Facebook, Twitter (X), Deezer und Co. Betroffen sind? Dann können Sie dies schnell und unkompliziert auf der Webseite haveibeenpawnd.com des IT-Spezialisten Troy Hunt überprüfen. Hierzu müssen sie einfach ihre E-Mail-Adresse oder Handynummer eingeben – bei Letzterem unbedingt die Ländervorwahl +49 für Deutschland hinzufügen. 

Wenn Sie zu den Betroffenen gehören, bieten wir Ihnen zum Thema Datenlecks bei Facebook, Twitter (X), Deezer und Co. umfangreiche Hilfe an. Alles, was Sie tun müssen, ist, sich über diesen Link bei uns anzumelden. Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf und leiten nach unserer Erstberatung auf Ihren Wunsch hin alle notwendigen Schritte in die Wege. Sie lehnen sich entspannt zurück, wir erledigen für Sie den Rest. Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing – wir machen uns für Sie stark! 

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