27. November 2023

Datenleck bei Facebook: Gerichte urteilen weiterhin verbraucherfreundlich

Datenleck Facebook Verbraucherkanzlei

Nach dem massiven Datenleck bei Facebook können Nutzer der Social-Media-Plattform Schadensersatz vom Mutterkonzern Meta fordern. Denn allein das ungute Gefühl des Kontrollverlustes, das beim Nutzer durch das Datenleck entstanden ist, kann ausreichen, um gegen Facebook vorzugehen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Mai 2023 in einem wegweisenden Urteil (Az. C‑300/21) festgelegt. 

Im April 2021 hatten Hacker teils sensible Daten von weltweit knapp 550 Millionen Facebook-Nutzern abgegriffen und im Internet veröffentlicht. Allein in Deutschland sind etwa 6 Millionen User von dem Datenleck betroffen. Dies kann unangenehme Folgen haben, beispielsweise betrügerische Spam-Mails oder sogar Identitätsdiebstahl.

Wer also ein Facebook-Konto hat und vom Datenleck betroffen ist, kann nach Art. 82 DSGVO Schadensersatz von Meta fordern. »In seinem Urteil hat der EuGH festgelegt, dass betroffene Verbraucher Schadensersatz von dem jeweiligen Unternehmen verlangen können, wenn sie durch einen Verstoß gegen den Datenschutz konkret geschädigt worden sind«, sagt Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing. »Dabei muss es sich nicht unbedingt um einen materiellen Schaden handeln, ein sogenannter immaterieller Schaden kann laut EuGH ausreichen.«

Zahlreiche Nutzer haben bereits Klage gegen Meta wegen des Datenlecks eingereicht. »Bisher gab es diesbezüglich in Deutschland auch überwiegend verbraucherfreundliche Entscheidungen«, sagt Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing.» Zwar hatte das OLG Hamm im August 2023 die Klage einer Nutzerin abgewiesen, bei der offenbar nicht ausreichend vorgetragen wurde (Az. 7 U 19/23). Den grundsätzlichen Datenschutzverstoß von Facebook hatten die Richter aber dennoch festgestellt.«

»Dies ist eine Einzelfallentscheidung, was bedeutet, dass in anderen Fällen wiederum verbraucherfreundlich entschieden werden kann«, so Rechtsanwalt Dreschhoff weiter. »So hat beispielsweise im selben Gerichtsbezirk das LG Paderborn nur wenige Wochen später einer Klägerin in einem Facebook-Datenskandal-Fall Schadensersatz zugesprochen (Az. 4 O 100/23). Andere jüngste positive Urteile kamen unter anderem vom LG Wiesbaden (Az. 3 O 50/23), LG Hannover (Az. 13 O 63/23) und LG Ulm (Az.: 4 O 50/23). Die bisher zugesprochenen Summen liegen etwa bei 300 bis 1500 Euro, teilweise auch schon bei 3000 Euro. 

Wer vom Facebook-Datenleck betroffen ist, sollte laut Dreschhoff also unbedingt handeln. »Facebook-Nutzer sollten sich diesen schlampigen Umgang mit sensiblen Daten nicht einfach gefallen lassen«, so der Verbraucheranwalt. »Nur wenn sich möglichst viele Verbraucher zur Wehr setzen, wird auch ein Global Player wie Meta dazu gezwungen werden, sich an Datenschutzgesetze zu halten.« Auch die Meta-Tochter Instagram sowie zahlreiche andere große Unternehmen wie etwa Twitter (jetzt „X“), Deezer oder Uber haben mit Datenlecks zu kämpfen. 

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