10. März 2023
Datenleck bei Facebook, Twitter, Deezer und Co.: Erste Gerichte urteilen verbraucherfreundlich
Datenleck: Erste deutsche Gerichte urteilen in Fällen bekannter Medien-Dienste wie Facebook, Twitter, Deezer und Co. verbraucherfreundlich. So hat das LG Oldenburg kürzlich einem Facebook-User 3000 Euro nebst Zinsen zugesprochen (Versäumnisurteil, Az. 5 O 1809/22). Darüber hinaus muss Facebook auch alle künftigen materiellen Schäden ersetzen, die durch den unbefugten Zugriff Dritter auf die Daten entstehen können.
Datenleck Facebook, Twitter & Co.: verbraucherfreundliche Urteile
Außerdem gab es in den vergangenen Monaten verbraucherfreundliche Urteile unter anderem vom LG Zwickau (Versäumnisurteil, Az. 7 O 334/22, 1000 Euro), LG Gießen (Versäumnisurteil, Az.: 3 O 256/22, 1000 Euro) und LG Lüneburg (Az.: 3 O 83/22, 300 Euro). Das LG Paderborn sprach gleich in fünf Fällen Facebook-Nutzern Schadensersatz zu (Az.: 2 O 212/22, 2 O 185/22, 2 O 236/22, 3 O 193/22 und 2 O 99/22).
Datenleck: Mangelnde Sicherheitsvorkehrungen bei Facebook, Twitter & Co.
Immer wieder sind in jüngster Zeit große Media-Unternehmen wie Facebook, Twitter, Deezer, WhatsApp, Instagram oder auch der Kreditkartenanbieter Mastercard wegen mangelnder Sicherheitsvorkehrungen in die Kritik geraten. Bei Facebook hatten Hacker Datensätze von mehreren hundert Millionen Nutzern weltweit für (unbefugte) Dritte zugänglich gemacht.
Datenleck: Laut DSGVO Anspruch auf Schadensersatz
»Die dadurch entstandene Verbreitung der personenbezogenen Daten der User durch unbefugte Dritte stellt eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der User dar, insbesondere ihr Recht auf Schutz personenbezogener Daten«, sagt Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der Verbraucherkanzlei BBR Baumeister Rosing. »Den Nutzern von Diensten wie Facebook, Twitter oder Deezer erwächst daraus ein Anspruch auf Ersatz des entstandenen immateriellen Schadens gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO. Die Urteile gegen Facebook sind zwar noch nicht rechtskräftig, zeigen aber, dass diese mächtigen Unternehmen mit ihren Datenschutzverstößen nicht mehr einfach so davonkommen.«
Facebook, Twitter, Deezer & Co: Schaden bisher schwer messbar
»Ein entstandener Schaden allein durch Veröffentlichung beziehungsweise Weitergabe sensibler Daten war bisher schwer messbar«, so Rechtsanwalt Dreschhoff weiter. »Aber aus unserer Sicht ist den Betroffenen in diesen Fällen durchaus bereits ein Schaden entstanden. Sie erhielten seit Veröffentlichung der Datensätze beispielsweise massenhaft Spam-SMS, die teilweise zum Abgriff sensibler Daten durch Betrüger benutzt werden können. Die betroffenen Nutzer erhielten eine SMS eines ihnen unbekannten Kontakts. Der beigefügte Link führte nach einem Klick zum Download von verknüpfter Schadsoftware. Vor diesem Vorgehen hatte beispielsweise schon das Landeskriminalamt Niedersachsen gewarnt.«
Maßnahmen nach Datenleck: immenser zeitlicher und finanzieller Aufwand
»Um sich vor diesen Spam-SMS zu schützen, müssten die Nutzer sehr hohen zeitlichen und teils auch finanziellen Aufwand betreiben«, so Dreschhoff weiter. »Hier geht es nicht nur um den oft kostenpflichtigen Wechsel der Nummer beim Mobilfunk-Provider. Die User müssen auch alle Kontakte über die neue Nummer informieren, die Signatur in Mails und auf dem Briefkopf ändern, neue Visitenkarten beschaffen. Dies ist ein immenser zeitlicher und finanzieller Aufwand.«
Facebook, Twitter, Deezer & Co. unter Druck
Deshalb raten Verbraucherschützer betroffenen Usern, sich gegen den Datenmissbrauch großer Unternehmen wie Facebook, Twitter oder Deezer zu wehren und Schadensersatz einzufordern. »Denn nur wenn möglichst viele User sich wehren, werden die Unternehmen ausreichend unter Druck gesetzt, um mit Kundendaten sorgfältiger umzugehen.«
Datenleck Facebook, Twitter & Co.: Handeln Sie jetzt!
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