23. Oktober 2020

Dieselskandal: Neues BGH-Verfahren in Sachen Thermofenster gegen Daimler

Dieselskandal: Neues BGH-Verfahren in Sachen Thermofenster gegen Daimler
Dieselskandal: Neues BGH-Verfahren in Sachen Thermofenster gegen Daimler

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Termin für ein weiteres Verfahren gegen die Daimler AG in Sachen Thermofenster angesetzt. Am 14. Dezember 2020 soll erstmals ein Fall eines Mercedes-Besitzers vor dem BGH verhandelt werden, ein früherer Termin am 27. Oktober 2020 zu einem anderen ähnlichen Daimler-Fall war geplatzt. Grund dafür war, dass der Kläger die Revision aus nicht bekannten Gründen kurzfristig zurückgezogen hatte.

Neues BGH-Verfahren zum Thermofenster gegen Daimler im Dezember 2020

In der neu angesetzten BGH-Verhandlung im Dezember geht es um einen gebrauchten Mercedes E 350 CDI mit OM-642-Motor aus dem Jahr 2016. Im Fokus steht auch hier das umstrittene Thermofenster, das bei der Abgasreinigung zum Einsatz kommt und das bei bestimmten Temperaturbereichen für eine vollständige Abgasrückführung sorgt. Befindet sich das Fahrzeug außerhalb dieser Temperaturbereiche, wird die Abgasreinigung gedrosselt oder gar ganz abgeschaltet.

Kläger: von Daimler AG getäuscht

Der Kläger hält das Thermofenster für eine unzulässige Abschalteinrichtung und sieht sich von der Daimler AG getäuscht. Er fordert Schadensersatz und die Rücknahme des Autos. Daimler hingegen hält die Technik für zulässig und notwendig, weil sie dem Motorschutz diene. Die Klage des Mercedes-Fahrers war bereits im Februar 2020 vom OLG Koblenz abgewiesen worden.

Neues BGH-Verfahren: Gesetzeslage zum Thermofenster bei Daimler nicht eindeutig

Den Koblenzer Richtern ging es nicht um die Frage, ob das Thermofenster eine zulässige oder unzulässige Funktion ist. Sie urteilten, dass Daimler keine Sittenwidrigkeit vorzuwerfen sei. Es könne nicht ohne Weiteres unterstellt werden, dass das Unternehmen in dem Bewusstsein agiert hätte, möglicherweise eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden. Die Gesetzeslage sei hinsichtlich der Zulässigkeit von Thermofenstern – anders als hinsichtlich der Prüfstandserkennung im VW-Motor EA189 – nicht eindeutig.

Unklar, warum Kläger Revision zurückgezogen hat

Warum der Termin am 27. Oktober 2020 kurzfristig abgesagt wurde, ist nicht bekannt. Gegenüber dem Handelsblatt äußerte ein Daimler-Sprecher, dass man nicht wisse, warum der Kläger die Revision zurückgezogen habe. Angeblich habe es auch keinen Vergleich oder ein Vergleichsangebot seitens Daimler gegeben. „Dass ein Termin für ein BGH-Prozess kurzfristig platzt, ist nicht unüblich«, sagt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing. »Im Gegenteil, bei VW ist dies in der Vergangenheit häufiger vorgekommen. Durch Vergleichsschlüsse hat VW höchstrichterliche Rechtsprechung lange verhindert.«

Daimler erstmals von OLG verurteilt

Der Druck auf den schwäbischen Automobilhersteller wächst indes immer weiter. Nachdem bereits verschiedene Landgerichte den Autohersteller zu Schadensersatz verurteilten, kam es im September 2020 erstmals zu einem Urteil eines Oberlandesgerichts: Das OLG Naumburg entschied, dass die Daimler AG einen Kaufvertrag vollständig rückabwickeln muss. Ein Käufer eines Mercedes-Benz GLK 220 CDI hatte wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung geklagt (Aktenzeichen Az.: 8 U 8/20). Das Naumburger Urteil ist auf etwa 50.000 Mercedes-Fahrzeuge übertragbar (mehr zu dem Fall hier).

Druck auf Daimler wächst

Trotz des Manipulationsverdachts bei Millionen von Fahrzeugen, unter anderem auch bei den Mercedes-Motoren OM 622, OM 626 und OM 642, ist Daimler bisher relativ glimpflich davongekommen. Meist hatte man durch Vergleiche und der Zustimmung von Strafzahlungen versucht, sich aus der Dieselaffäre zu schleichen. Bisher saß auch noch kein Daimler-Verantwortlicher auf der Anklagebank. Allerdings könnte es für den Automobilkonzern doch noch ungemütlich werden, wenn es zur BGH-Verhandlung am 14. Dezember 2020 kommt. Auch vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird in den kommenden Monaten mit einer verbraucherfreundlichen Entscheidung zu illegalen Abschalteinrichtungen gerechnet.

Klagen noch möglich – handeln Sie jetzt!

In Sachen Dieselklagen ist bei Mercedes-Benz also noch alles möglich. Durch die jüngste Entscheidung des OLG Naumburg erhöhen sich für Mercedes-Besitzer die Chancen auf Schadensersatz weiter. Fahren Sie ein Dieselfahrzeug von Mercedes-Benz? Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing beraten Sie gern in einem kostenlosen Erstgespräch und besprechen mit Ihnen Ihre Möglichkeiten. Auf www.diesel-gate.com können sie ganz einfach und kostenfrei prüfen, ob Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist. Wir sind auch telefonisch für Sie erreichbar unter 030 / 959 982 238, montags bis freitags 9 bis 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark!

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