18. Januar 2021
VW-Dieselskandal: Winterkorn-Verfahren zu Marktmanipulation eingestellt
Das Verfahren gegen den früheren VW-Chef Martin Winterkorn wegen Marktmanipulation wurde eingestellt. Damit bleibt noch die Anklage wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs gegen Winterkorn bestehen – der weitaus schwerwiegendere Vorwurf im Diesel-Abgasskandal. In diesem Beitrag haben wir für Sie die Gründe für diese Entscheidung und alle wichtigen Informationen zu diesem Thema zusammengefasst.
Winterkorn-Verfahren zu Marktmanipulation: Die Hintergründe
Im Falle der Marktmanipulation war Winterkorn vorgeworfen worden, früh über das drohende Ausmaß des Diesel-Abgasskandals Bescheid gewusst, den Kapitalmarkt aber vorsätzlich nicht rechtzeitig darüber informiert zu haben. Nachdem VW im September 2015 mit seiner Ad-hoc-Meldung den Dieselbetrug mehr oder weniger zugegeben hatte, war der VW-Aktienkurs zeitweise stark abgestürzt. Investoren sahen sich getäuscht und forderten Schadensersatz in Milliardenhöhe.
Anklage betraf ursprünglich mehrere hochrangige VW-Mitarbeiter
Die Anklage der Braunschweiger Staatsanwaltschaft wegen des Marktmanipulationsverdachts betraf ursprünglich nicht nur Winterkorn. Auch der heutige VW-Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch und der aktuelle VW-Chef Herbert Diess gehörten dazu. Bei Letzteren hatte VW sich mit der niedersächsischen Justiz auf eine Bußgeldzahlung von 4,5 Millionen Euro geeinigt. Im Rahmen des nicht öffentlichen Zwischenverfahrens hatten sich die Parteien auf die Einstellung unter Auflagen verständigt.
Winterkorn-Verfahren wegen Betrugs bleibt bestehen
Der nach wie vor anstehende Prozess gegen Winterkorn, der weitaus schwerer wiegt und im Februar 2021 beginnen soll, dreht sich um den Vorwurf der Täuschung von Autokäufern im Zusammenhang mit illegalen Abschalteinrichtungen in VW-Fahrzeugen. Diese Abschalteinrichtungen wurden dazu benutzt, Abgaswerte für Zulassungstests zu beschönigen. Betroffene Dieselfahrzeuge stoßen im normalen Straßenverkehr sehr viel mehr gesundheitsschädliche Stickoxide aus als im Prüfzustand des Fahrzeuges. Durch die Manipulation war es möglich, die gesetzlich festgelegte Stickoxidgrenze zu umgehen. Neben Winterkorn sind vier weitere ehemalige und aktuelle hochrangige VW-Mitarbeiter wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt.
Winterkorn-Verfahren wegen Marktmanipulation geplatzt – keine Überraschung
Dass das Verfahren rund um die Marktmanipulation fallengelassen wurde, kommt nicht überraschend. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die mögliche Strafe, die auf Martin Winterkorn in dem Betrugsverfahren im Dieselskandal zukommen könnte, deutlich höher sein dürfte als beim Vorwurf der Marktmanipulation. Im Fall einer Verurteilung in beiden Verfahren wären beide Strafen zu einer Gesamtstrafe zusammengezogen worden. Dabei würde die Verurteilung wegen der Marktmanipulation nicht zu einer wesentlichen Erhöhung der Gesamtstrafe führen, hieß es seitens des Landgerichts Braunschweig.
Kommen Manager in Deutschland immer ungeschoren davon?
Für Verbraucher dürften Nachrichten wie diese jedoch wieder einmal die Annahme bestärken, dass Chefs und Manager in Deutschland oftmals ungeschoren davonkommen und die Kunden auf dem Schaden sitzenbleiben. Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing: »Wir verstehen, dass Nachrichten wie diese zu Verdruss bei Betroffenen führt. Aber Vorgänge wie diese sind nicht ungewöhnlich, sie sind eher mit Gründen der Effizienz der Rechtsverfolgung zu erklären. Bereits im Oktober letzten Jahres war eine ähnliche Anklage gegen Winterkorn von der Staatsanwaltschaft Stuttgart aus demselben Grund eingestellt worden. Der Dieselskandal verliert dadurch aber nicht an Bedeutung.«
Verbraucher sollten sich nicht entmutigen lassen
Geschädigte Dieselfahrer sollten also weiterhin ihre Ansprüche geltend machen, so der Rechtsanwalt. »Klar suggerieren Nachrichten wie diese, dass Verbraucher keine Chance gegen die mächtigen Konzerne haben. Wir aber sagen mit aller Deutlichkeit: Lassen Sie sich nicht täuschen oder verunsichern! Der Dieselskandal ist noch lange nicht vorbei. Geschädigte haben nach wie vor gute Möglichkeiten, ihren Anspruch auf Schadensersatz geltend zu machen.«
EuGH-Urteil gibt Dieselfahrern mehr Rückenwind
»Gerade das jüngste EuGH-Urteil zu Abschalteinrichtungen gibt Verbrauchern wieder mehr Rückenwind«, so Dreschhoff weiter. »Die Luxemburger Richter hatten geurteilt, dass Abschalteinrichtungen zur Manipulation von Abgaswerten bei Zulassungstests illegal sind. Diese Entscheidung betrifft so gut wie alle Fahrzeughersteller – zahlreiche Hersteller hatten in der Vergangenheit eingeräumt, Abschalteinrichtungen in den Fahrzeugen verbaut zu haben.«
Vor allem EA288-Motoren von VW im Fokus
Dies betrifft nicht nur die VW-Fahrzeuge mit dem Motor EA189, der vor fünf Jahren den Diesel-Abgasskandal losgetreten hatte. Vor allem auch der angeblich »saubere« Nachfolger EA288 steht im Fokus. »Wir raten allen VW-Dieselfahrern, sich anwaltlich beraten zu lassen«, sagt Dreschhoff. »So bekommen sie Klarheit, ob ihr Fahrzeug betroffen ist. Wir als Verbraucherkanzlei bieten allen Fahrzeugbesitzern eine Prüfung und ein anwaltliches Erstgespräch an – kostenfrei.«
Handeln Sie jetzt!
Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing haben bisher über 10.000 Mandanten im Abgasskandal erfolgreich betreut. Sind Sie unsicher, ob Sie betroffen sind? Unter diesem Link können Sie kostenlos und ganz bequem von zu Hause aus überprüfen, ob Sie Ihre Ansprüche geltend machen können. Wir sind auch telefonisch gern für Sie da. Sie erreichen uns unter 030 / 22 01 23 80, montags bis freitags 9 bis 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark!