6. Dezember 2017

Widerruf des Autokredits

Widerruf des Autokredits

Widerruf unabhängig vom Abgasskandal

Jeder Autofahrer kann seinen Darlehensvertrag, der zur Finanzierung seines Fahrzeugs diente, auf Fehler überprüfen lassen und ihn möglicherweise widerrufen. Dies gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist oder nicht. Das heißt, auch wenn man keinen Diesel fährt und im Fahrzeug keine illegale Abschalteinrichtung verbaut wurde, kann ein Widerruf des Autokredits möglich sein.

Rechte aus Verbraucherkredit durch Landgericht bestätigt

Das Landgericht Arnsberg hat nun die Verbraucherrechte mit Urteil vom 20. November 2017 (I-2 O 45/17) bestätigt.
Ein Verbraucher erwarb im Oktober 2014 einen gebrauchten VW Passat Variant. Nachdem der Fahrer festgestellt hat, dass sein Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, lies er sich anwaltlich beraten.
Das Fahrzeug wurde mit einem Darlehen finanziert. Nach Überprüfung des Darlehensvertrages der Volkswagen Bank (VW Bank) wurde festgestellt, dass der Dieselfahrer nicht ausreichend über sein Widerrufsrecht informiert worden war. Eigentlich gilt im Verbraucherdarlehensrecht ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt aber nur dann zu laufen, wenn der Darlehensnehmer alle notwendigen Informationen erhalten hat und formal richtig über sein Widerrufsrecht informiert wurde.
Ohne ausreichende Informationen gilt das „ewige Widerrufsrecht“!
Da der Verbraucher von der VW Bank nicht in vollem Umfang informiert wurde, begann die Widerrufsfrist nie zu laufen. Der Verbraucher konnte daher auch noch knapp 2 Jahre später den Darlehensvertrag widerrufen. Er forderte die VW Bank auf:

  • den Darlehensvertrag und den Kaufvertrag für das Fahrzeug rückabzuwickeln,
  • die Anzahlung zurückzubezahlen und
  • zu erklären, dass keine Tilgungs- und Zinsleistungen mehr geschuldet sind.

Im Gegenzug bot der Verbraucher an, das Fahrzeug an die VW Bank herauszugeben. Dies lehnte die VW Bank ab und behauptete, dass die Frist zum Widerruf abgelaufen sei. Deshalb klagte der Verbraucher.
Das Landgericht Arnsberg gab dem Verbraucher mit Urteil vom 20. November 2017 (I-2 O 45/17) Recht und der Klage statt.

Keine Rechte der Bank nach Widerruf des Autokredits

Das Landgericht stellte mit dem Urteil fest, dass der Verbraucher weder Zins- noch Tilgungsleistungen schuldet, weil er wirksam widerrufen hat. Die Widerrufsfrist hat noch gar nicht angefangen zu laufen, weil der Darlehensvertrag nicht alle Informationen enthält, die das Gesetz vorsieht.
Hier deshalb, weil der Verbraucher nicht genügend über sein Kündigungsrecht aufgeklärt wurde. Nach der Gesetzeslage muss ein Verbraucherdarlehensvertrag klare und verständliche Angaben über das einzuhaltende Verfahren bei Kündigung des Vertrages enthalten. Der Verbraucher ist ausführlich darüber zu informieren, ob ihm ein Kündigungsrecht zusteht oder nicht. Diese Informationen fehlten in dem Darlehensvertrag des Verbrauchers mit der VW Bank. Deshalb durfte der Verbraucher den Vertrag auch nach Ablauf der 14-tägigen Frist widerrufen.

Wertersatz für die gefahrenen Kilometer umstritten

Allerdings muss der Verbraucher nach Ansicht des Landgericht Arnsberg Wertersatz dafür zahlen, dass er das Fahrzeug gefahren hat. Ob ein Verbraucher tatsächlich Wertersatz für die gefahrenen Kilometer zahlen muss, ist juristisch umstritten. Verbraucherschützer argumentieren zu Recht, dass das Gesetz einen solchen Wertersatz nicht vorsieht. Nach unserer Ansicht muss ein Kläger, der seinen Vertrag ordnungsgemäß widerrufen hat, weder Nutzungsersatz noch Wertersatz bezahlen. Es ist daher zu wünschen, dass das zuständige Oberlandesgericht Hamm in dem Berufungsverfahren das Urteil bezüglich des Wertersatzes aufhebt.

Tausende Autokredite widerrufbar

Die Fehler der VW-Bank dürften sich viele Tausend Male wiederholt haben. Andere Autofinanzierer haben ähnliche Fehler gemacht. Tausende Kreditverträge mit Autobanken dürften daher heute noch widerrufbar sein. Gerade in Zeiten des Preisverfalls bei Dieselfahrzeugen ist der Widerruf des Autokredits eine gute Möglichkeit, sich von dem Vertrag zu lösen – auch dann, wenn das Fahrzeug nicht direkt vom Abgasskandal betroffen ist. Lesen dazu mehr unter Darlehnsvertrag widerrufen.

Wenn Sie die Verträge nicht nur widerrufen können, sondern Ihnen auch Ansprüche wegen der illegalen Abschalteinrichtung zustehen, besprechen wir gerne mit Ihnen, was das wirtschaftlich sinnvollste Vorgehen für Sie ist.

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