29. April 2019

BGH Äußerung: Abschalttechnik ist Sachschaden

Gerichtsurteil Auto

[av_section min_height=’50‘ min_height_px=’500px‘ padding=’huge‘ shadow=’no-shadow‘ bottom_border=’no-border-styling‘ bottom_border_diagonal_color=’#333333′ bottom_border_diagonal_direction=“ bottom_border_style=“ id=“ color=’main_color‘ custom_bg=“ src=’https://www.diesel-gate.com/wp-content/uploads/2018/02/Hintergrundbild_Rechtssschutzversicherung_2.jpg‘ attachment=’6619′ attachment_size=’full‘ attach=’parallax‘ position=’center center‘ repeat=’no-repeat‘ video=“ video_ratio=’16:9′ overlay_opacity=’0.5′ overlay_color=“ overlay_pattern=“ overlay_custom_pattern=“][/av_section]

[av_one_full first min_height=“ vertical_alignment=“ space=“ custom_margin=“ margin=’0px‘ padding=’0px‘ border=“ border_color=“ radius=’0px‘ background_color=“ src=“ background_position=’top left‘ background_repeat=’no-repeat‘ animation=“ mobile_display=“]
[av_heading heading=’Erhöhte Chancen im VW Abgasskandal – Bundesgerichtshof stuft illegale Abschalteinrichtung als Sachschaden ein‘ tag=’h1′ style=’blockquote modern-quote‘ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ padding=’30‘ color=“ custom_font=“][/av_heading]

[av_textblock size=“ font_color=“ color=“]
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat sich zugunsten der Geschädigten des VW Abgasskandals positioniert. Der BGH hat deutlich gemacht, dass die illegale Abschalteinrichtung der Volkswagen AG in Dieselmotoren einen Sachmangel darstellt. Ihnen als Betroffener der Abgasaffäre von VW ist ein Schaden entstanden, da Sie nun ein mangelhaftes Fahrzeug besitzen.
[/av_textblock]
[/av_one_full]

[av_one_full first min_height=“ vertical_alignment=’av-align-top‘ space=“ margin=’0′ margin_sync=’true‘ padding=’0px‘ padding_sync=’true‘ border=“ border_color=“ radius=’0px‘ radius_sync=’true‘ background_color=“ src=“ attachment=“ attachment_size=“ background_position=’top left‘ background_repeat=’no-repeat‘ animation=“ mobile_display=“]
[av_heading tag=’h2′ padding=’30‘ heading=’Was ist geschehen?‘ color=“ style=’blockquote modern-quote‘ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ custom_class=“][/av_heading]

[av_textblock size=“ font_color=“ color=“]
Vorausgegangen war ein Verfahren eines VW-Kunden, der im Jahr 2015 einen VW Tiguan gekauft hatte und nach Bekanntgabe der Abgasaffäre gegen den Autohändler klagte. Da auch er von der unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen war, forderte er vom Händler einen Neuwagen mit gleicher Ausstattung als Ersatz oder eine Aufrüstung seines Fahrzeuges.

Jedoch konnten sowohl der Händler als auch VW dem nicht nachkommen, da das Modell seit 2016 nicht mehr produziert wird. Der Kläger zog letztendlich vor den Bundesgerichtshof, der zunächst eine Revision zuließ und Ende Februar über den Fall verhandeln wollte. Dazu kam es jedoch nicht, da Volkswagen dem Kläger einen lukrativen Vergleich anbot und dieser daraufhin die Revision zurücknahm.
[/av_textblock]
[/av_one_full]

[av_one_full first min_height=“ vertical_alignment=“ space=“ custom_margin=“ margin=’0px‘ padding=’0px‘ border=“ border_color=“ radius=’0px‘ background_color=“ src=“ background_position=’top left‘ background_repeat=’no-repeat‘ animation=“ mobile_display=“]
[av_heading tag=’h3′ padding=’30‘ heading=’Folgenschwere Äußerung des BGH?‘ color=“ style=’blockquote modern-quote‘ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ custom_class=“][/av_heading]

[av_textblock size=“ font_color=“ color=“]
Für den Bundesgerichtshof war der Fall damit jedoch noch nicht abgeschlossen. In einer öffentlichen Stellungnahme stellte der BGH klar: Die manipulierte Software und die damit verbundene illegale Abschalteinrichtung sind eindeutig ein Sachmangel. Der Besitzer eines betroffenen Fahrzeuges hat den vollen Kaufpreis bezahlt und besitzt nun ein mangelhaftes Fahrzeug.

Ihm ist ein Schaden entstanden, da er seinen Diesel nicht mehr zum angemessenen Preis verkaufen kann. Außerdem spielt es keine Rolle, ob neuere Modelle verfügbar sind oder nicht. Der Bundesgerichtshof setzt damit ein eindeutiges Zeichen für Sie als Verbraucher im Diesel Abgasskandal.
[/av_textblock]

[av_heading tag=’h3′ padding=’30‘ heading=’Was bedeutet das nun für Sie als VW-Kunde?‘ color=“ style=’blockquote modern-quote‘ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ custom_class=“][/av_heading]

[av_textblock size=“ font_color=“ color=“]
Ihre Chancen in der VW Abgasaffäre auf eine erfolgreiche Klage haben sich massiv erhöht. Befinden Sie sich im Streit mit einem Autohändler, kann sowohl dieser als auch die Volkswagen AG die Nachlieferung eines neuen Modells bzw. den Schadensersatz nicht mehr verwehren, auch wenn das Modell nicht mehr produziert wird.

Die Volkswagen AG sieht das jedoch anders. Sie behauptet, dass die Äußerung des BGH keinerlei Auswirkungen auf die Schadensersatz- und Musterfeststellungsklagen habe. Dem kann jedoch eindeutig widersprochen werden und ein Ende oder gar eine Einigung im VW Abgasskandal ist noch lange nicht in Sicht.
[/av_textblock]
[/av_one_full]

[av_one_full first min_height=“ vertical_alignment=“ space=“ custom_margin=“ margin=’0px‘ padding=’0px‘ border=“ border_color=“ radius=’0px‘ background_color=“ src=“ background_position=’top left‘ background_repeat=’no-repeat‘ animation=“ mobile_display=“]
[av_heading heading=’Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch‘ tag=’h3′ style=’blockquote modern-quote‘ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ padding=’30‘ color=“ custom_font=“][/av_heading]

[av_textblock size=“ font_color=“ color=“]
Sollten auch Sie von der Diesel Abgasaffäre betroffen sein, nutzen Sie jetzt Ihre Chance und holen Sie sich bei uns Unterstützung. Wir setzen uns mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung und helfen Ihnen, Ihre Rechten geltend zu machen.
[/av_textblock]
[/av_one_full]

Passende Beiträge