26. Januar 2021
VW-Dieselskandal: Autozulieferer muss Millionen-Bußgeld zahlen
Der Zulieferer IAV, eine Tochtergesellschaft von VW, muss im Dieselskandal ein Bußgeld in Höhe von zehn Millionen Euro zahlen. Dies teilte die Staatsanwaltschaft Braunschweig mit, die gegen das Unternehmen ermittelt hatte. IAV wird vorgeworfen, dass Ingenieure des Unternehmens an der Entstehung, Nutzung und Weiterentwicklung von unzulässigen Abschalteinrichtung mitgewirkt hatten. Somit waren sie an der Manipulation von Abgaswerten bei Dieselfahrzeugen von VW beteiligt.
Zulieferer: Millionen-Bußgeld wegen Beteiligung am Dieselskandal
Mithilfe der unzulässigen Abschalteinrichtungen war es möglich, im Testbetrieb deutlich geringere Abgaswerte bei Dieselfahrzeugen zu erzielen als im Straßenverkehr. Die Ingenieure von IAV hätten »durch die Entwicklung der Motoren und der Software in den Motorsteuergeräten den Verantwortlichen der Volkswagen- AG bei den dort begangenen Straftaten Hilfe geleistet«, hieß es seitens der Braunschweiger Staatsanwaltschaft. Der Geschäftsführung der Firma hätte es oblegen, »durch geeignete Organisation und Aufsicht eine solche Mitwirkung an rechtswidrigem Tun zu verhindern«.
Bußgeld-Verfahren gegen Zulieferer IAV – zehn Millionen ans Land Niedersachsen
Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft hatte das Bußgeldverfahren im Jahr 2017 eröffnet. Durch die Verhängung des Bußgeldes ist das Verfahren jetzt beendet. Der Betrag setzt sich aus einem sanktionierenden Teil in Höhe von zwei Millionen Euro und einer Abschöpfung des bei der Firma erzielten wirtschaftlichen Vorteils in Höhe von acht Millionen Euro zusammen. Das Geld soll in den niedersächsischen Haushalt fließen.
Beteiligung an Entwicklung der Schummel-Software zugegeben
Der Zulieferer IAV, der seine Beteiligung an der Entwicklung der Schummel-Software zugegeben hatte, hat das Bußgeld akzeptiert. Auf der firmeneigenen Webseite hieß es: »Wir sind verantwortlich für die von uns erbrachten Engineering-Leistungen. Dem sind wir in der Vergangenheit nicht ausreichend gerecht geworden, und daraus haben wir die notwendigen Lehren gezogen.« Zudem wies IAV darauf hin, dass als Folge aus dem Diesel-Abgasskandal die Kontrollmechanismen des Unternehmens in den vergangenen Jahren maßgeblich verbessert worden seien.
Zulieferer IAV: 2018 bereits Bußgeld von 31 Millionen an US-Behörde gezahlt
IAV ist eine Tochtergesellschaft der Volkswagen AG, die 50 Prozent Anteile an der Firma hält. Auch die deutschen Branchengrößen Continental und Schaeffler sind mit 20 beziehungsweise 10 Prozent an der Firma beteiligt. IAV beschäftigt nach eigenen Angaben rund 8.000 Mitarbeiter an Standorten auf der ganzen Welt. Bereits 2018 hatte sich das Unternehmen mit den US-Behörden im Dieselskandal auf eine Bußgeldzahlung von umgerechnet 31 Millionen Euro geeinigt.
Strafrechtliche Aufarbeitung des Dieselskandals
Mit dem aktuellen Bußgeld setzt die Staatsanwaltschaft Braunschweig ihre strafrechtliche Aufarbeitung im Diesel-Abgasskandal fort. Im September 2015 hatte VW zugegeben, Abgaswerte bei Dieselfahrzeugen bei Testfahrten manipuliert zu haben. Die Kosten des wohl größten Verbraucherskandals aller Zeiten belaufen sich für den Wolfsburger Automobilhersteller auf mittlerweile 30 Milliarden Euro. Zurzeit sind fünf ehemalige hochrangige Mitarbeiter des Konzerns, darunter auch Ex-Vorstandschef Martin Winterkorn, wegen Betrugs angeklagt. Wie wir bereits berichteten, war vor wenigen Tagen ein weiteres Verfahren gegen Winterkorn wegen Marktmanipulation eingestellt worden.
Fünf Jahre Dieselskandal: Ansprüche können immer noch geltend gemacht werden!
Für Dieselkunden besteht auch fünf Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Bei Fahrzeugen aus dem Hause VW – also auch Audi, Porsche, Seat oder Skoda – steht weiterhin vor allem der EA288-Motor unter Verdacht, ebenfalls illegale Abschalteinrichtungen zu enthalten. Auch gegen andere namhafte Hersteller wie Mercedes-Benz oder BMW können rechtliche Schritte eingeleitet werden – nach dem jüngsten EuGH-Urteil zu Abschalteinrichtungen stehen die Chancen für Verbraucher sehr gut.
Bequem online und kostenfrei prüfen – handeln Sie jetzt!
Wenn auch Sie ein Dieselfahrzeug besitzen und nicht wissen, ob Sie vom Abgasskandal betroffen sind, helfen wir Ihnen gern weiter. Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing haben bereits über 10.000 geschädigte Dieselkunden erfolgreich betreut und kämpfen an der Seite der Verbraucher. Unter diesem Link können Sie kostenfrei und bequem von zu Hause prüfen, ob Sie Ihre Ansprüche geltend machen können. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir mit Ihnen Ihre Möglichkeiten. Sie können uns auch gern telefonisch erreichen, unter 030 / 22 01 23 80 sind wir montags bis freitags zwischen 9 und 18 Uhr für Sie da. Wir machen uns für Sie stark!
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