2. November 2020

Dieselskandal: Weiteres EA288-Urteil gegen VW

VW weiteres EA288-Urteil
VW weiteres EA288-Urteil

Im VW-Dieselskandal hat es ein weiteres EA288-Urteil gegeben. Anfang Oktober 2020 hatte das Landgericht Oldenburg festgelegt, dass ein Audi-Fahrer Schadensersatz erhält und Audi das Fahrzeug zurücknehmen muss. Dieses Urteil reiht sich ein in zahlreiche weitere verbraucherfreundliche Gerichtsentscheidungen in Sachen EA288-Motor aus dem Hause VW.

Weiteres EA288-Urteil: VW-Kampagne versucht, Klagen zu vermeiden

Erst wenige Wochen zuvor hatte VW versucht, EA288-Kunden von zu überzeugen, dass Klagen sich nicht lohnen würden. Der Konzern hatte eine Kampagne im Internet unter dem Titel „Warum sich EA288 Klagen nicht lohnen“ gestartet, offenbar um weitere Klagen gegen sich zu vermeiden. Unter anderem hatte der Wolfsburger Autobauer seinen Kunden einreden wollen, dass EA288-Klagen »zu 99 Prozent verloren« gingen – ein plumper Abschreckversuch (mehr dazu hier).

Audi-Fahrer bekommt vor Landgericht Recht

Bei dem Verfahren am Landgericht Oldenburg ging es um einen gebrauchten Audi A3 2.0 TDI mit EA288-Motor. Dieser ist der Nachfolger des EA189, der 2015 den VW-Dieselskandal ausgelöst hatte, da illegale Abschalteinrichtungen festgestellt worden waren. Bei diesem Motor hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im Mai 2020 spektakulär geurteilt, dass VW seinen geschädigten Kunden grundsätzlich Schadensersatz zahlen muss.

EA288: Der angeblich »saubere« Nachfolger des EA189

Aber auch der EA288, der angeblich »saubere« Nachfolger, ist vom Dieselskandal betroffen. VW-interne Dokumente, die dem Südwest-Rundfunk vorliegen, belegen dies. Denn auch bei diesem Motorentyp wurde offenbar eine illegale Abschalteinrichtung zur Manipulation von Abgasemissionen auf dem Prüfstand verbaut. Dieser Motor ist nahezu in jedem Dieselfahrzeug von VW, Audi, Skoda und Seat als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit 2014 zu finden. Allein in Deutschland gibt es etwa drei Millionen Fahrzeuge mit EA288-Motor.

Immer mehr verbraucherfreundliche EA288-Urteile

In den aktuellen EA288-Urteilen entscheiden die Richter immer häufiger zugunsten der Dieselfahrer. Beispiele hierfür sind Verfahren am LG München (Az.: 3 O 4218/20, VW T6 Transporter Kombi 2,0 TDI), am LG Duisburg (Az.: 1 O 231/18, VW Golf VII 1,6 Liter TDI), am LG Regensburg (Az.: 73 O 1181/19, VW Golf VII), am LG Offenburg (Az.: 3 O 38/18, Audi A3) oder am LG Darmstadt (Az.: 13 O 88/20, Skoda Octavia).

Auch auf OLG-Ebene

Auch die Oberlandesgerichte beschäftigen sich mit diesen Fällen und ordneten Beweisaufnahmen an. So hat das OLG Celle einen Beweisbeschluss zur Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung beim Dieselmotor EA288 angeordnet (Az.: 7 U 532/18, VW Tiguan 2.0 TDI). Auch das OLG Köln hat VW mit Hinweisbeschlüssen aufgefordert, Stellung zu nehmen (Az.: 15 U 117/19 und Az.: 15 U 234/18).

Kunden sollten sich nicht abschrecken lassen

Der Druck auf VW in Sachen Dieselskandal 2.0 wächst also weiter. Für Verbraucherschützer ist klar, dass VW sich mit seiner fragwürdigen PR-Aktion gegen EA288-Klagen vor weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen drücken will. Dieselfahrer, die ein Fahrzeug von VW oder deren Tochtergesellschaften besitzen, sollten sich also nicht abschrecken lassen und weiterhin ihre Ansprüche geltend machen.

Noch alles möglich im Dieselskandal

Der Dieselskandal ist noch nicht vorbei, auch wenn die Fahrzeughersteller gern das Gegenteil behaupten. Wenn Sie nicht wissen, ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, helfen wir Ihnen gern weiter. Auf www.diesel-gate.com können sie kostenfrei und bequem von zu Hause prüfen, ob Sie gegen VW, Audi, Porsche, Seat oder Skoda vorgehen können.

Rechtsschutzversicherung: Wir kümmern uns um die Deckungszusage!

Leider kommt es immer wieder vor, dass einzelne Rechtsschutzversicherungen sich unberechtigterweise vor der Deckungszusage drücken wollen. Die überwiegende Mehrheit der Versicherer weiß aber mittlerweile um die Betroffenheit des EA288 im Abgasskandal und gibt dementsprechend auch Deckung für ein Vorgehen gegen VW. Wir übernehmen für Sie gern die Kommunikation mit Ihrer Versicherung.

Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie uns auch gern unter 030 / 22 01 23 80 erreichen, montags bis freitags 9 bis 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark!

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