7. Dezember 2020

Urteil im Dieselskandal: VW muss Bulli T6 mit EA288-Motor zurücknehmen

Urteil im Dieselskandal: VW muss Bulli T6 mit EA288-Motor zurücknehmen
Urteil im Dieselskandal: VW muss Bulli T6 mit EA288-Motor zurücknehmen

Ein Urteil des Landgerichts Hagen (Az.: 3 O 134/19) besagt, dass VW einen »Bulli«-T6 mit EA288-Motor zurücknehmen muss. Der EA288 steht seit Längerem im Verdacht, dass Abgaswerte durch illegale Abschalteinrichtungen manipuliert werden. Der Kläger bekam vom LG Hagen Schadensersatz abzüglich eines Nutzungsentgelts zugesprochen.

Urteil EA288-Motor: VW T6 »Bulli« betroffen

Der EA288 ist der angeblich »saubere« Nachfolger des Skandalmotors EA189, der bei VW die erste Welle des Diesel-Abgasskandals ausgelöst hatte. In diesem Fall hatte der BGH im Mai 2020 in einem Grundsatzurteil festgelegt, dass Volkswagen wegen sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verpflichtet ist. Der Konzern hatte hier mehr oder weniger zugegeben, bei den Abgaswerten geschummelt zu haben.

EA288: Keine illegalen Abschalteinrichtungen?

Aber auch der EA288 ist mittlerweile in die Schlagzeilen geraten, da es auch bei diesem Motortyp zu auffälligen Messwerten kam. In der TV-Talkshow »Maybrit Illner« hatte VW-Chef Diess im September 2019 noch verkündet, dass dieser Motor keine illegalen Abschalteinrichtungen enthalte. Aber mittlerweile hat der Konzern eingeräumt, dass im EA288 das sogenannte »Thermofenster« zum Einsatz kommt, das laut VW jedoch völlig legal sei.

»Thermofenster«: verharmlosende Bezeichnung

Der Begriff »Thermofenster« ist nichts anderes als eine Erfindung der Automobilindustrie. Experten halten diese Bezeichnung für völlig verharmlosend, da es sich hier in Wirklichkeit um eine temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung handelt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschäftigt sich bereits seit einer Weile mit der Frage, ob das »Thermofenster« illegal ist oder nicht – ein Urteil steht hier noch aus.

Abgasreinigung neun Monate des Jahres nicht vollkommen funktionstüchtig

Als »Thermofenster« bezeichnen die Hersteller den Temperaturbereich, in dem die Abgasreinigung des Motors optimal arbeitet. Dieser liegt – je nach Fahrzeug – etwa zwischen 15 und 30 Grad Celsius. Ist es wärmer oder kälter als der genannte Temperaturbereich, wird die Abgasreinigung laut Hersteller zum Schutz des Motors gedrosselt oder ganz abgeschaltet. In Deutschland liegt die durchschnittliche Temperatur aber in nur drei Monaten des Jahres über 15 Grad Celsius. Somit werden in neun Monaten des Jahres die Grenzwerte der Stickoxid-Emissionen teilweise weit überschritten.

Nach wie vor auffällig ist, dass auf den Prüfständen, wo die Emissionsausstöße gemessen werden, meistens Temperaturen von über 20 Grad vorherrschen. Unter Prüfbedingungen hält das Fahrzeug die gesetzlich festgelegten Grenzwerte beim Schadstoffausstoß also ein – im Straßenverkehr die meiste Zeit des Jahres aber nicht.

Auch andere Abschalteinrichtungen im Fokus

Beim EA288-Motor drehen sich die Manipulationsvorwürfe aber nicht nur um das sogenannte Thermofenster. Im September 2019 berichtete der Südwest-Rundfunk über VW-interne Dokumente, die belegen, dass die Motorsteuerung erkennen kann, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand in einem bestimmten Prüfzyklus befindet. Diese Zykluserkennung macht es möglich, den Emissionsausstoß für Testbetriebzwecke zu optimieren.

EA288: Bulli nicht so sauber wie angegeben

Mittlerweile haben zahlreiche deutsche Gerichte geurteilt, dass diese Abschalteinrichtungen beim EA288-Motor unzulässig sind. Für T6-Bulli-Fahrer bedeutet dies, dass sie mit einem mangelbehafteten Fahrzeug unterwegs sind, das definitiv viel mehr Dreck in die Luft pustet als von VW angegeben. Den geschädigten Fahrzeugbesitzern droht enormer Wertverlust und sogar die Stilllegung durch das Kraftfahrt-Bundesamt.

Urteil EA288: Erfolg für Bulli-Fahrer vor Gericht

Vor dem LG Hagen hatte ein Bulli-Fahrer nun kürzlich Erfolg. Die Richter verurteilten VW dazu, das Fahrzeug zurückzunehmen und dem Kläger Schadensersatz abzüglich eines Nutzungsentgelts zu zahlen (Az.: 3 O 134/19). Weitere Beispiele für verbraucherfreundliche EA288-Urteile sind Verfahren am LG München (Az.: 3 O 4218/20, VW T6 Transporter Kombi 2,0 TDI), am LG Duisburg (Az.: 1 O 231/18, VW Golf VII 1,6 Liter TDI), am LG Regensburg (Az.: 73 O 1181/19, VW Golf VII), am LG Offenburg (Az.: 3 O 38/18, Audi A3) oder am LG Darmstadt (Az.: 13 O 88/20, Skoda Octavia).

EA288: VW versucht sich freizustrampeln

VW versucht indes, weiteres Unheil in Sachen EA288 zu verhindern, entscheidet sich aber eher für den plumpen Weg. Mit einer fragwürdigen PR-Kampagne versucht der Konzern den Eindruck zu vermitteln, dass sich EA288-Klagen nicht lohnen. Die aktuellen Urteile zeigen aber, dass die Chancen auf eine erfolgreiche Klage zurzeit sehr gut stehen. Der EA288 ist nahezu in jedem Dieselfahrzeug von VW, Audi, Skoda und Seat als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit 2014 zu finden.

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