19. März 2020

VW-Vergleichsangebot: Kläger bekommen ab dem 20. März 2020 Angebote

VW-Vergleichsangebot

Update: VW verlängert Frist zur Annahmen der Vergleichsangebote bis zum 30.04.2020

Betroffene Verbraucher haben bis zum 20.04.2020 (Update: verlängert bis zum 30.04.) Zeit sich für das VW-Vergleichsangebot zu entscheiden: Durch die Annahme können die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage rund 15 Prozent des gezahlten Kaufpreises ausgezahlt bekommen.

Der Diesel Abgasskandal gilt als größter Verbraucherskandal der Geschichte: Zur Einhaltung der gesetzlich festgelegten Stickoxidgrenze wurden verschiedene Diesel-Fahrzeuge manipuliert. Der Diesel-Abgasskandal führte am 01.11.2018 zur Einführung einer neuen Klagemöglichkeit für Verbraucher: Die kostenlose Musterfeststellungsklage zur Stärkung der Verbraucherrechte gegenüber Großkonzernen und Unternehmen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband reichte stellvertretend für die vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Verbraucher eine Klage gegen den Volkswagenkonzern ein. Rund 470.000 Betroffene haben sich dafür angemeldet. Im Zuge des Verfahrens sollte die Frage beantwortet werden, ob Volkswagen zu einer Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist.  Nach langen Verhandlungen wurde der Vergleich am 28.02.2020 endlich geschlossen. Am Freitag den 20.03.2020 gehen nun die ersten VW-Vergleichsangebote an die Beschädigten: anspruchsberechtigt sind etwa 262.500 Teilnehmer.

Haben Sie Ihr Fahrzeug bereits verkauft, können Sie trotz Allem weiterhin anspruchsberechtigt sein. Wichtig ist hierbei nur, dass Sie das betroffene Kraftfahrzeug vor Ende des Jahres 2015 erworben haben. Solange Sie dies belegen können, steht Ihnen auch die Möglichkeit der Annahme des VW-Vergleichsgebotes zu.

Die acht Kategorien der VW-Vergleichsangebote:

Abhängig von dem Modell des betroffenen Kraftfahrzeuges, können Anspruchsberechtigte nach entsprechenden Kategorien Schadensersatzsummen erwarten. Die folgende Einteilung bezieht sich auf die Baujahre 2008 bis 2016:

1. Kategorie: 1.350 € bis 3.038 €
Audi A1; Seat Ibiza; Skoda Fabia; Skoda Praktika; Skoda Roomster; VW Polo

2. Kategorie: 1.566 € bis 3.524 €
Skoda Altea; Skoda Leon; Skoda Toledo; VW Golf Plus

3. Kategorie: 1.769 € bis 3.979 €
Audi A3; Golf Beetle; Golf Variant; Seat Exeo; Skoda Exeo; Skoda Rapid; Skoda Octavia; Skoda Yeti; VW Caddy; VW Jetta; VW Scirocco

4. Kategorie: 1.971 € bis 4.435 €
Audi Q3; VW Amarok; VW Tiguan; VW Touran

5. Kategorie: 2.174 € bis 4.890 €
Audi TT Coupe; Passat CC; Passat EOS; Passat Variant; Seat Alhambra; Skoda Superb; VW Passat

6. Kategorie: 2.376 € bis 5.346 €
Audi A4; Audi A5

7. Kategorie: 2.579 € bis 5.802 €
Audi Q5

8. Kategorie: 2.781 € bis 6.257 €
Audi A6

Wie kann ich das VW-Vergleichsangebot annehmen?

Registrieren können Sie sich über die Website www.mein-vw-vergleich.de. Ab dem 20.03.2020 erhalten Sie als Anspruchsberechtigter sowohl Benutzernamen als auch Kennwort. Haben Sie sich erfolgreich eingeloggt, können Sie durch die Angabe der Fahrzeugidentifikationsnummer ihres Kraftfahrzeuges den Betrag berechnen lassen.

Die Geschädigten haben nun die Wahl: Die Annahme des VW-Vergleichsangebotes bis zum 20.04.2020 (Update: verlängert bis zum 30.04.) oder eine Ablehnung des Angebots. Entscheiden Sie sich für die letztere Option, haben Sie die Möglichkeit bis zum Oktober dieses Jahres selbstständig Klage gegen die Volkswagen AG zu erheben.

Bei der Annahme des VW-Vergleichsangebotes erhalten Sie nach dem Versenden einer Kopie ihrer Zulassungsbescheinigung und der Angabe ihrer Bankverbindung eine E-Mail der Volkswagen AG. Diese bestätigt die Annahme des VW-Vergleichsangebotes. Nach weiteren zwei Wochen können Sie mit einer Auszahlung der Schadensersatzsumme rechnen.

Wer erhält kein VW-Vergleichsangebot?

Haben Sie sich nicht als Beteiligter der Musterfeststellungsklage im Klageregister eingetragen, erhalten Sie auch kein entsprechendes VW-Vergleichsangebot. Weiterhin sind Besitzer von Kraftfahrzeugen mit einem eingebauten Dieselmotor nicht anspruchsberechtigt, wenn diese zum Zeitpunkt des Kaufs des Fahrzeuges nicht in Deutschland gemeldet waren. Auch wenn der Kauf des betroffenen Fahrzeuges nach dem 31.12.2015 stattfand, ist nicht mit einem VW-Vergleichsangebot zu rechnen. Eventuell stehen Ihnen jedoch unabhängig von der Musterfeststellungsklage Ansprüche auf Schadensersatzzahlungen zu, gerne können Sie sich auf unserer homepage für eine kostenfreie Anspruchsprüfung registrieren..

Wie kam es zu dem Vergleich zwischen Volkswagen und der Verbraucherzentrale Bundesverband?

Der erste Verhandlungstag des Musterprozesses ereignete sich bereits am 30.09.2019. Zunächst setzte sich das Oberlandgericht Braunschweig mit der Zulässigkeit der Klage auseinander. Der Versuch eines Vergleiches schien am 14.02.2020 zunächst zu scheitern. Die Parteien konnten sich nicht einigen.

Am 28.02.2020 schlossen der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Volkswagen AG jedoch einen außergerichtlichen Vergleich: Die streitenden Parteien haben einen Kompromiss gefunden und sich auf Schadensersatzzahlungen in einer Höhe von insgesamt 830 Millionen Euro für betroffene VW Kunden geeinigt. Ein mögliches Scheitern des Vergleiches hängt nun von den Entscheidungen der betroffenen Verbraucher ab. Stimmen weniger als 70 Prozent dem VW-Vergleichsangebot zu, scheitert der Vergleich und das Gericht muss ein Urteil erlassen.

Die Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing hilft Ihnen bei Ihrer Entscheidung!

Sie sind anspruchsberechtigt und haben ein VW-Vergleichsangebot erhalten, doch wissen nicht, ob die angebotene Schadensersatzsumme ihrem erlittenen Schaden gerecht wird? Wir helfen ihnen gerne bei einer kostenlosen Erstberatung weiter. Ob Sie das Angebot annehmen wollen oder selbstständig gegen die Volkswagen AG vorgehen möchten, wir begleiten Sie auf Ihrem Weg!

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