2. März 2020

Endlich VW-Vergleich: Einigung im Abgasskandal

VW Vergleichsangebot

Update: VW verlängert Frist für Annahme der Vergleichsangebote bis zum 30. April 2020

Endlich VW-Vergleich: Die Gespräche zwischen der Volkswagen AG und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) im Abgasskandal haben am 28. Februar endlich zu einem Vergleich geführt. Nur zwei Wochen zuvor schien der Vergleich noch zu scheitern. Doch was genau wurde beschlossen – und was bedeutet dies für Diesel-Fahrer? Wir haben unseren Experten Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff befragt. 

Was ist Ende Februar 2020 im VW-Vergleich entschieden worden?

Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff: “In der Musterfeststellungsklage zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband und der Volkswagen AG ist am Freitag, den 28. Februar 2020, ein Vergleich geschlossen worden. Dieser sieht Schadensersatzzahlungen in Höhe von insgesamt 830 Millionen € für die betroffenen VW-Fahrer vor, die sich zur Musterfeststellungsklage angemeldet haben.” 

Wie geht es für betrogene VW-Kunden nach dem VW-Vergleich weiter?

 

Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff: “Die individuelle Höhe der einzelnen Schadensersatzzahlungen ist noch nicht bekannt. Diese wird erst am 20. März 2020 durch VW bekannt gegeben. Betroffene Verbraucher, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, haben dann bis zum 20. April 2020 Zeit entweder das Vergleichsangebot von VW anzunehmen oder aber dieses abzulehnen.”  

Können betroffene Verbraucher aus der Musterfestellungsklage nun auch in die Einzelklage wechseln?

  

Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff: “Ja, Verbraucher aus der Musterfeststellungsklage haben nun auch die Möglichkeit bis zumindest Oktober 2020 eine individuelle Einzelklage gegen VW einzulegen. Wir empfehlen hier dringend anwaltliche Beratung. Gerne stehen wir als Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing für Sie zur Verfügung.” 

Vergleich oder Einzelklage: Wir machen Ihr Recht geltend

Auch Sie nehmen an der Musterfeststellungsklage gegen VW teil? Wir beraten Sie gerne kostenlos, ob die Annahme des Vergleichs oder eine Einzelklage der bessere Weg ist. Bei Fragen melden Sie sich einfach werktags bei unserem Mandanten-Service unter 030 / 959 982 238, von 09:00 bis 18:00 Uhr.

Sie fahren einen Porsche oder Daimler und wollen eben falls klagen? Melden Sie sich einfach über diesel-gate bei uns – die Erstberatung ist für Sie kostenlos. 

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