18. Februar 2020

Musterfeststellungs­klage: Vergleich mit VW geplatzt?

Musterfeststellungsklage VW Vergleich geplatzt

Der Valentinstag am vergangenen Freitag brachte für VW-Fahrer keine rosigen Nachrichten: Der Vergleich zwischen VW und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) ist gescheitert. In den Vergleichsgesprächen ging es um die Entschädigung, die VW im Rahmen der Musterfeststellungsklage zahlen sollte. Etwa 400.000 geschädigte Diesel-Fahrer in Deutschland wären hiervon betroffen. Grund für das Scheitern waren laut VW unverhältnismäßige Honorarforderungen seitens der Verbraucherkanzleien. VW sprach von 50 Millionen Euro.

VZBV: VW bricht Vergleich ab

VZBV-Vorstand Klaus Müller berichtet anderes über den Sachverhalt. Ihm zufolge gab es keine nachträgliche Honorarforderung. In den Vergleichsgesprächen ging es nach Müller um die Verteilung eines Gesamtbetrages von 830 Millionen Euro an betroffene Autofahrer. Es sollte ein System gefunden werden, das rechtssichere und verbraucherfreundliche Zahlungen gewährleisten sollte. Der VZBV glaubte sich am 14.02.2020 kurz vor einer gemeinsamen Lösung – bis Volkswagen kurz nach Mittag das Scheitern der Gespräche kommuniziert.

Was ist der aktuelle Stand?

Trotz abgebrochener Gespräche – VW stimmt der geforderten Summe von 830 Millionen zu. Der VW Konzern veröffentlichte am Freitag eine Erklärung: Ab März können sich Diesel-Fahrer bei VW für die Einmalzahlungen registrieren. Diese Zahlungen werden zwischen 1.350 und 6.257 Euro betragen. Anspruch auf eine solche Zahlung hat, wer sich zur Musterfeststellungsklage im Klageregister angemeldet hat.

Einmalzahlung von VW – zustimmen oder nicht?

Auf den ersten Blick klingt das von VW formulierte Angebot für den Diesel-Fahrer verlockend. Wie sich die Einzelansprüche berechnen, ist jedoch nicht transparent. Wer diesen Geldbetrag annimmt, weiß nicht, ob die vom VZBV ausgehandelte Summe höher ausgefallen wäre. Außerdem ist unklar, ob die Auszahlungen nachverfolgt werden können. Voraussichtlich ist die Einzelzahlung allerdings an den Austritt der Musterfeststellungsklage gebunden: Die daran gekoppelten Sicherheiten für den Diesel-Fahrer gehen damit verloren.  
 
Wir raten, die von VW angebotenen Einzelzahlungen zunächst nicht anzunehmen – zumindest nicht, bis die Einzelheiten geklärt sind.

 

Update vom 20.02.2020

Nachdem die Gespräche zwischen VW und Volkswagen am 14.02. abgebrochen wurden, wurden die Verhandlungen wieder aufgenommen. Das Oberlandgericht Braunschweig teilt mit, die Parteien hätten sich auf Anraten des Gerichts zu erneuten Gesprächen entschlossen.

Am 31.12.2019 sind die Schadensersatzansprüche für VW-Fahrer verjährt – für Daimler und Porsche-Fahrer gelten jedoch andere Fristen. Wir von der  Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing beraten Sie gerne in einem kostenlosen Erstgespräch und besprechen mit Ihnen Ihre Möglichkeiten.  Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wieviel Schadensersatz Daimler Ihnen tatsächlich schuldet. Hier bekommen Sie eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall!

 

 

Passende Beiträge