28. März 2018
Landgericht Stuttgart verurteilt VW erneut wegen sittenwidriger Schädigung
Von Gerichten bundesweit wurde VW bereits verurteilt. Wegen des unabwendbaren Fahrverbots ist die Rechtsprechung für Dieselfahrer in Stuttgart besonders relevant. Dass VW sittenwidrig gehandelt hat, steht außer Frage.
Wiederholtes Urteil gegen VW am Landgericht Stuttgart
Das Landgericht Stuttgart stellt mit Urteil vom 05. Dezember 2017 klar, dass VW vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Es bekräftigt damit das Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichtes Stuttgart vom 17. November 2017. Lesen Sie im Folgenden, was VW zahlen muss.
Kaufpreis minus Nutzung gibt es zurück
Der Käufer eines VW Touran erhält durch das Urteil den Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsersatzes zurück. Durch den Abschluss des Kaufvertrages im Jahre 2013 hat der Diesel-Käufer laut Landgericht Stuttgart einen Schaden erlitten. Das erworbene Fahrzeug hat nur formal über die gesetzlich vorgeschriebene EG-Typengenehmigung verfügt. Die Genehmigung hätte aber gar nicht erteilt werden dürfen. Bereits beim Kauf bestand deshalb die Gefahr, dass das Kraftfahrtbundesamt die Genehmigung zurückzieht oder dass das Fahrzeug stillgelegt wird.
Winterreifen, TÜV, KFZ-Versicherung, Steuer gibt es zurück
VW muss dem Kläger wegen des Urteils neben dem Kaufpreis auch weitere Aufwendungen erstatten. Dazu gehören die Kosten für die Winterreifen, den TÜV, die KFZ-Versicherung, die Steuer, den Reifenwechsel und die Inspektionen, sowie die vorgerichtlichen Anwaltskosten.
Software Update beseitigt nicht Schaden
VW hat selbst in dem Verfahren vorgetragen, dass das Fahrzeug über eine illegale Abschalteinrichtung verfügt, die die Prüfstandsituation erkennt. Dies hat VW bereits in vielen anderen Verfahren gemacht. Damit war für das Gericht dieser Punkt unstreitig.
Auch bestand unstreitig zum Zeitpunkt des Kaufes kein Software-Update, dass die Gefahr der Stilllegung oder des Zulassungsentzuges beseitigt hätte. Laut Auffassung des Landgerichtes ist es auch eindeutig, dass spätere Entwicklungen – wie beispielsweise die Entwicklung des Software-Updates – bei der Beurteilung des Schadens zum Zeitpunkt des Kaufes nicht berücksichtigt werden können. Außerdem sei das Software-Update erst auf Drängen des Kraftfahrtbundesamtes entwickelt worden.
Auch sieht das Gericht nicht, dass der Diesel-Fahrer verpflichtet ist, das Software-Update aufzuspielen, damit der Schaden für VW gemindert wird.
VW handelte sittenwidrig
VW handelte sittenwidrig, weil ihr Verhalten eklatant gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkender verstoßen hat. Das Verhalten von VW ist laut des Gerichts außerdem besonders verwerflich. Der Verbraucher erwartet zu Recht wahrheitsgemäße Angaben zu den Fahrzeugen, die VW verkauft.
Nutzungsentschädigung?
Eine Nutzungsentschädigung muss der Diesel-Käufer aber trotzdem zahlen. Das Gericht stützt seine Auffassung auf den unter Juristen bekannten „Vorteilsausgleich“. Dieser Ausgleich wird ausgesprochen, weil laut Auffassung des Landgerichtes Stuttgart den Diesel-Käufern aus dem Betrug von VW der Vorteil zugeflossen ist, das Fahrzeug zu nutzen. Eine genauere Begründung liefert das Landgericht Stuttgart nicht.
Das ist nach Auffassung vieler Juristen nicht richtig. Es gibt für diese Art der Nutzungsentschädigung keine gesetzliche Grundlage. VW hat massenhaft Verbraucher vorsätzlich geschädigt und gegen die guten Sitten verstoßen. Für dieses Verhalten kann nicht der Verbraucher die Rechnung tragen und Nutzungsersatz zahlen müssen. Hier müssen die Gerichte nachbessern.
Sitz des Händlers oder Ihr Wohnort im Gerichtsbezirk Stuttgart?
Haben Sie Ihr Diesel-Fahrzeug bei einem Händler im Bezirk des Landgerichtes Stuttgart erworben oder zum Zeitpunkt des Kaufs im Bezirk des Landgerichts Stuttgart gewohnt? Dann bestehen sehr gute Aussichten Ihre Ansprüche gegen VW durchzusetzen. Wenn Sie nicht wissen, ob der entsprechende Ort im Bezirk des Landgerichtes Stuttgart liegt, hilft Ihnen das Orts- und Gerichtsverzeichnis.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir machen Ihre Ansprüche gegen VW für Sie geltend und beraten Sie gerne beim weiteren Vorgehen.
Weitere Urteile des Landgerichts Stuttgart und Urteile im Land Baden-Württemberg im Rahmen des Diesel-Abgasskandals finden Sie in unserem Beitrag Urteile gegen VW in Baden-Württemberg.