18. September 2018

Wie VW versucht die Klagewelle aufzuhalten

VW Klagewelle im Abgasskandal

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VW fährt eine Doppelstrategie, um die Klagewelle im Abgasskandal aufzuhalten. Zum einen versucht VW, die Öffentlichkeit im Unklaren zu halten und so das wahre Ausmaß des konzernübergreifenden Betruges geheim zu halten. VW verbreitet allenfalls Halbwahrheiten und behauptet für die Folgen des Abgasskandals einzustehen – hält sich aber dann nicht daran.

Zum anderen zeigt sich VW prozessual unerbittlich und versucht gleichzeitig alles um Entscheidungen der Oberlandesgerichte zu vermeiden.
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[av_heading tag=’h2′ padding=’30‘ heading=’Verwirrspiel gegen Klagewelle‘ color=“ style=’blockquote modern-quote‘ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ custom_class=“][/av_heading]

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Seit Bekanntwerden des Diesel-Skandals Ende 2015 wurden Verbraucher mit den unterschiedlichsten Ratschlägen und rechtlichen Bewertungen konfrontiert. Welche Fahrzeuge wann, wie und in welchem Umfang von der illegalen Software betroffen waren und sind, wurde erst im Laufe der Zeit deutlich bzw. ist teilweise immer noch unklar. Die Aufklärungsaktion durch VW verläuft schleppend, wie es aus diversen Medienberichten auch rückblickend deutlich wird. 

Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), kritisierte die Aufklärung von VW und äußerte sich im Geschäftsbericht des vzbv für die Jahre 2015/2016 wie folgt:

„Bei der Aufklärung des VW-Abgasbetrugs machen aus Verbrauchersicht weder das Unternehmen selbst noch die Politik eine gute Figur. Die Information ist mangelhaft, die Rückrufaktion verläuft schleppend und anders als in den USA erhalten betroffene Kunden hierzulande zumindest bislang keine Entschädigung. Das schadet dem Image von VW und, noch viel wichtiger, Umwelt und Gesundheit, da weiter Autos mit erhöhten Abgaswerten unterwegs sind.“

Das hat sich bis heute nicht geändert. Die Öffentlichkeit wurde und wird gezielt im Unklaren gelassen. Verbraucher werden gezielt nicht umfassend aufgeklärt.
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[av_heading tag=’h3′ padding=’30‘ heading=’Krisenkommunikation von VW‘ color=“ style=’blockquote modern-quote‘ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ custom_class=“][/av_heading]

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Nur wenig bzw. nicht umfassende Informationen zu veröffentlichen, ist eine bekannte Methode der strategischen Krisenkommunikation. Ziel strategischer Krisenkommunikation ist es, den krisenbedingten Vertrauensverlust zu minimieren. Darüber hinaus geht es darum Informationen und Verhaltensinstruktionen effektiv zu verbreiten, um Schaden vom Unternehmen abzuwenden.

Krisenmanagement ist immer auch Informationsmanagement. VW hat dies im Diesel-Skandal erfolgreich bewiesen. Das Unternehmen hat Pressemitteilungen herausgegeben, die die Öffentlichkeit vermeintlich informieren sollten, aber gerade nicht in Gänze aufklären. Zudem wurde ein Rückrufplan ersonnen und betroffenen Diesel-Fahrern eine Handlungsanweisung bzgl. des Software-Updates mitgegeben. Diese wurden aber nicht vollumfänglich über die Konsequenzen dieser Updates informiert, wie beispielsweise die negativen Auswirkungen auf diverse technische Einrichtungen der Fahrzeuge. Zu allem Überfluss verkauft der VW-Konzern das Software-Update, zu dem VW von dem Kraftfahrt-Bundesamt verpflichtet wurde, auch noch als „Vertrauensbildende Maßnahme“. Der Verbraucher bekommt den Eindruck vermittelt, es wird etwas unternommen und für Rechtmäßigkeit gesorgt.

Dass dem nicht so ist, zeigt die politische Diskussion über das Fehlverhalten des VW-Konzerns und die zahlreichen Gerichtsprozesse. Es ist kein unbekanntes Verhalten großer Konzerne und wird oft als „Salamitaktik“ beschrieben.

Eine weitere Grundregel der Pressearbeit ist, dass die Medieninformationen keinerlei Anhaltspunkte für Sensationen geben sollen. Negative Reizwörter wie bspw. „Skandal“ oder „Kriminalität“ sollten von Firmensprechern nicht benutzt oder in Interviews wiederholt werden. Der VW-Konzern nennt den Abgasskandal daher beschönigend „Dieselthematik“.

Dies trägt immer noch dazu bei, dass Verbrauchern das kriminelle Verhalten von VW bis heute nicht in Gänze klar ist.
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[av_heading tag=’h3′ padding=’0′ heading=’Rekordergebnisse bei VW trotz Abgasskandal‘ color=“ style=’blockquote modern-quote‘ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ custom_class=“][/av_heading]

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VW scheint den Diesel-Skandal bis jetzt in beeindruckendem Maße erfolgreich bewältigt zu haben. VW verbucht Rekordgewinne für die Jahre 2016 und 2017. Der Dieselskandal scheint VW und ihre Tochterunternehmen nicht zu schaden, obwohl der Diesel-Skandal die größte Krise der VW-Geschichte ist.
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[av_heading tag=’h3′ padding=’30‘ heading=’Doppeltes Spiel von VW im Prozess‘ color=“ style=’blockquote modern-quote‘ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ custom_class=“][/av_heading]

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Prozessual spielt VW ein doppeltes Spiel. VW bestreitet die Beteiligung an der Entwicklung der illegalen Abschalteinrichtung immer noch und versucht so ihren Kunden die Prozesse kaputt zu machen. Dies alleine ist ein Skandal, weil VW in den USA umfangreiche Eingeständnisse gemacht hat. 25 Milliarden Dollar soll VW gezahlt haben. Auch in Deutschland hat VW mittlerweile eine Milliarde Euro Bußgeld der Staatsanwaltschaft akzeptiert. Danach kann VW eigentlich die Beteiligung gar nicht mehr bestreiten. Dies tut VW aber trotzdem.

Besonders perfide ist darüber hinaus das doppelte Spiel von VW in Prozessen rund um den Abgasskandal. Obwohl VW erklärt, bis heute eigentlich gar keine Ahnung zu haben, wie es überhaupt zu der illegalen Abschalteinrichtung gekommen ist, behaupten sie der Käufer hätte es wissen müssen. Käufer, die ihr Fahrzeug Ende 2015 oder später gekauft haben, hätten volle Kenntnis davon gehabt, was bei VW gelaufen ist. Im Wesentlichen fußt die Argumentation darauf, dass VW damals gegenüber ihren Aktionären vage Gewinnwarnungen ausgesprochen hat. An die Verbraucher gerichtet waren diese Gewinnwarnungen gerade nicht. Außerdem waren die Gewinnwarnungen auch so allgemein gehalten und beschwichtigend formuliert, dass die Verbraucher daraus auch inhaltlich keine Rückschlüsse hätten ziehen können.

Die Argumentation von VW ist also offensichtlich an den Haaren herbei gezogen.

Bei Abschluss des Kaufvertrages war nur ein Bruchteil der jetzt vorhandenen Informationen verfügbar. Welcher Käufer würde schon ein Fahrzeug kaufen trotz

  • konzernübergreifenden Betrugs des Herstellers,
  • möglicher Zulassungs- und Fahrverbote,
  • hoher Wertverluste und
  • möglicher negativen Folgen des Software-Update, wie Mehrverbrauch und Motorschäden?

Keiner. Zumindest kein vernünftiger. Es ist zu erwarten, dass dies auch die Gerichte so sehen werden.

Dennoch ist VW sich nicht zu schade, seinen Kunden auch noch diesen Stein in den Weg zu legen, indem sie ihren Kunden ein Wissen andichten, dass sie gar nicht haben konnten.
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[av_heading tag=’h3′ padding=’0′ heading=’Hunderte Urteile gegen VW‘ color=“ style=’blockquote modern-quote‘ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ custom_class=“][/av_heading]

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Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, wurde VW bereits in hunderten Fällen von zahlreichen Landgerichten verurteilt. Die Urteile lauten auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung und Betrug. Die ersten Oberlandesgerichte haben nun angekündigt, dieser Linie zu folgen und VW zu verurteilen ist.

Hunderte Urteile gegen VW mag sich viel anhören, angesichts der Millionen von Geschädigten allein in Deutschland scheint die Verwirrtaktik für VW im Großen und Ganzen aber aufzugehen. Es ist zwar anzunehmen, dass bis zum Jahresende 2018 noch viele Klagen folgen, die ganz große Klagewelle scheint VW durch ihre Verwirrtaktik aber aufgehalten zu haben.
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[av_heading heading=’Erfolgsaussichten gegen VW noch gestiegen‘ tag=’h3′ style=’blockquote modern-quote‘ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ padding=’0′ color=“ custom_font=“][/av_heading]

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Dank der neuesten Enthüllungen und des Bußgelds der Staatsanwalt stehen die Chancen für Klagen gegen VW mittlerweile sogar noch besser. Die Gerichte schenken den offensichtlichen Schutzbehauptungen von VW keinen Glauben (mehr).
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[av_heading heading=’Sichern Sie Ihre Ansprüche vor Ende 2018′ tag=’h3′ style=’blockquote modern-quote‘ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ padding=’0′ color=“ custom_font=“][/av_heading]

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Am sichersten ist es, wenn Sie Ihre Ansprüche noch 2018 geltend machen. Ab dem Jahr 2019 wird man nämlich auch noch um den Umstand mit VW streiten müssen, ob Ihre Ansprüche verjährt sind. Daher empfehlen wir unseren Mandanten noch im Jahr 2018 gegen VW vorzugehen. Die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir gerne für Sie. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
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