24. März 2020

Diese Folgen hat der Abgasskandal für VW-Händler

VW-Händler

Der Abgasskandal ist der bisher größte Verbraucherskandal der Bundesrepublik Deutschland: Tausende Diesel-Fahrer wurden von Herstellern betrogen. Die Belastung an gesundheitsgefährdenden Stickoxiden auf deutschen Straßen ist erhöht. Doch nicht nur Verbraucher leiden unter den Folgen der Manipulation. Die Vorkommnisse haben auch Auswirkungen auf die VW-Händler

Die Folgen für VW-Händler

VW-Händler müssen das verloren gegangene Vertrauen des Verbrauchers ausbaden. Die Verunsicherung der Kunden, bezüglich des Kaufes eines Fahrzeuges mit eingebautem Dieselmotor wirkt sich negativ auf den Markt aus: Die betroffenen Verbraucher wenden sich zu aller erst an den Händler. Dieser hat ihnen schließlich das „saubere“ Fahrzeug verkauft.

Auch Leasing-Verträge sorgen für Probleme: Über einen festgelegten Zeitraum zahlt der Kunde dem VW-Händler monatlich eine vereinbarte Geldsumme. Nach Ablauf der Vereinbarung erfolgt die Rückgabe des Leasing-Objekts. Handelt es sich bei dem Leasing-Objekt um ein von dem Abgasskandal betroffenes Fahrzeug, liegt bei der Rückgabe ein Mangel vor. Der VW-Händler kann das ehemalige Leasing-Objekt ausschließlich mit Wertverlusten an Abnehmer weiterverkaufen. Die Folge: Die Fahrzeuge stehen ungenutzt auf den Autohöfen und warten auf neue Käufer. Diese gibt es durch den Diesel-Skandal so schnell nicht.

Was sind die Pflichten der VW-Händler im Abgasskandal?

Der VW-Händler muss in Erfahrung bringen, ob das Fahrzeug, welches er verkaufen möchte von dem Abgasskandal betroffen ist. Ist dies der Fall, unterliegt er einer Pflicht zur Aufklärung. Er muss den Kunden darüber in Kenntnis setzen, dass es sich bei dem Kaufobjekt um ein betroffenes Fahrzeug handelt. Tut er dies nicht, können Verbraucher den bereits abgeschlossenen Kaufvertrag anfechten. Das Unterlassen des VW-Händlers führt zu einem Entfallen der Verjährungsfrist. Der Verkäufer hat den Mangel in diesem Fall vorsätzlich verschwiegen: VW-Händler müssen sich also informieren, ob die von ihm ausgestellten Fahrzeuge vom Abgasskandal betroffen sind. Ist das der Fall, sind potentielle Käufer aufzuklären.

Der Abgasskandal für die Verbraucher

Die Verbraucher fühlen sich verständlicherweise betrogen: Bei dem Kauf ihres Fahrzeuges wurden sie von dem Autohersteller getäuscht. Ihr Fahrzeug weist einen Mangel auf, der nur durch nachträgliche Umrüstungen beseitigt werden kann. Eine vollkommene Behebung des Mangels ist nicht garantiert. Wer ein Kraftfahrzeug mit eingebautem Dieselmotor bis einschließlich der Abgasnorm Euro 5 besitzt, kann ein Fahrverbot erwarten. Es muss mit einem damit einhergehenden Wertverlust und Rückrufen des Fahrzeuges gerechnet werden.

Verbraucher können aufgrund der Manipulation nicht nur gegen den Hersteller, sondern auch gegen den VW-Händler vorgehen. Ihr Fahrzeug weist nach §434 I 2 Nr.2 BGB einen Sachmangel auf. Sie können im Zuge gesetzlich existierender Sachmängelhaftungsrechte ihr Recht auf Minderung, Nacherfüllung oder den Rücktritt vom Kaufvertrag geltend machen. Die Frist beträgt hierfür zwei Jahre ab Zeitpunkt der Kenntnis des Mangels. Erfolgte der Kauf eines Gebrauchtwagens, kann die Verjährungsfrist ihres Anspruchs auf Schadensersatz auf bis zu ein Jahr herabgesetzt werden.

Und die Konsequenzen für die Hersteller?

Hersteller wie VW sehen sich – berechtigterweise – mit einem Image-Verlust und dem Aufkommen für Schadensersatzzahlungen konfrontiert. Die Berichterstattungen über den Verbraucherbetrug führen zu einem geringeren Kaufinteresse. Der Aktienpreis der Volkswagen AG hat sich seit dem Bekanntwerden des Skandals im Jahr 2015 etwa halbiert (Stand März 2020).

In Deutschland hat VW sich bereit erklärt rund € 830 Millionen an Teilnehmer der Musterfeststellungsklage zu zahlen. Betroffene Verbraucher haben bis zum 20. April die Möglichkeit den Vergleich anzunehmen oder selbst Einzelklage zu erheben.

Sollten VW-Händler ebenfalls gegen die Volkswagen AG vorgehen?

Die Möglichkeit gegen den Volkswagenkonzern vorzugehen und Ansprüche bezüglich möglicher Schadensersatzzahlungen geltend zu machen, besteht auch für VW-Händler. Die möglichen negativen Folgen für die VW-Händler liegen auf der Hand: langfristige Auswirkungen auf die Geschäfte mit VW. Weitere finanzielle Verluste schrecken hier in der Regel ab.

Machen auch Sie ihr Recht geltend!

Der Abgasskandal betrifft Sie und Sie möchten ihre Rechte gegenüber dem Hersteller durchsetzen? Melden Sie sich über diesel-gate.com – wir machen uns für Sie stark! Die Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing berät Sie gerne bezüglich möglicher Schadensersatzansprüche! Die erste Beratung ist für Sie kostenlos.

VW-Händler sollten sich vor Allem darüber erkundigen, ob die zur Schau gestellten Fahrzeuge vom Abgasskandal betroffen sind. Ist das der Fall, sollten die Verbraucher schnellst möglich darüber informiert werden.

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