16. Dezember 2019

VW EA288

VW EA288 Motor

Ist auch der Dieselmotor von VW: EA288 von dem Abgasskandal betroffen?

Aktuell steht die Volkswagen AG in Braunschweig vor Gericht. Durch die Verbraucherzentrale Bundesverband wurde eine Musterfeststellungsklage mit rund 470.000 Beteiligten eingereicht. Der Grund für die Klage: der Einbau einer nach Art. 5 II EG-VO 715/2007 illegalen Abschaltvorrichtung. Die Volkswagen AG hat diesbezüglich bereits öffentlich eine Manipulation zugegeben. Betroffen ist hierbei der VW Dieselmotor- Typ EA189. Der Vorgänger des VW Dieselmotor – Typs EA288. Das Ziel der Klage: die Feststellung, ob die Volkswagen AG gegenüber den betroffenen Verbrauchern Schadensersatz leisten muss. Ist dies der Fall, so stellt das Urteil dieses Streites eine Grundlage für individuelle Ansprüche von Verbrauchern dar.

Hat die Volkswagen AG etwas aus den Fehlern gelernt?

Im September 2019 wurden dem Südwestrundfunk interne VW Dokumente aus dem Jahr 2015 zugespielt. Diese lassen die Vermutung aufstellen, dass auch bei dem VW Dieselmotor – Typ EA288 eine Fahrzykluserkennung und illegale Abschaltvorrichtung installiert wurde, um den Emissionsausstoß im Prüfzustand zu kontrollieren. Betroffen ist demnach der Nachfolgemotor der Baureihe EA189. Dieser kommt in den Varianten von 1,4 bis 2,0 Liter vor und wird seit 2012 in verschiedenen Modellen des Volkswagen – Konzerns eingebaut.

Was ist eine Fahrzykluserkennung?

Es handelt sich hierbei um eine Software, welche erkennt ob sich das Kraftfahrzeug in einem Prüf – oder Normalzustand befindet. Eine solche Fahrzykluserkennung wurde bereits bei dem älteren VW Dieselmotor des Typs EA189 installiert. Sie wurde vor allem dazu genutzt, die gesetzlich festgelegte Emissionsgrenze bei offiziellen Emissionstests einzuhalten. Während eines Prüfzustandes werden durch die Erkennung und die Installation einer Abschaltvorrichtung weniger umweltschädliche Abgase ausgestoßen, als im normalen Fahrbetrieb.

Zum EA288: Wie äußert sich die Volkswagen AG?

Laut der Volkswagen AG sei nach heutigem Kenntnisstand bei dem VW Dieselmotor – Typ EA288 „nichts illegales passiert.“ Es sei nicht verboten eine Fahrzykluserkennung einzubauen. Im Gegenteil, es sei viel mehr notwendig eine Zykluserkennung zu installieren. Fahrzeuge mit eingebauten Schutzmechanismen, wie dem Schleuderschutz ESP, können nur durch die Erkennung eines Prüfzustandes ungefährlich getestet werden. Man dürfe diese jedoch nicht zur Beeinflussung der Abgasnachbehandlungen nutzen. „Dies ist sicherlich nicht der Fall.“ so ein Sprecher der Volkswagen AG. „Fahrzeuge mit dem VW Dieselmotor -Typ EA 288 enthalten keine Zykluserkennung.“

Liegt eine Beeinflussung bei dem VW Dieselmotor – Typ EA288 vor?

Es wird bereits in mehreren Fällen vor Gericht darüber gestritten, ob auch bei dem VW Dieselmotor – Typ EA288 mit Euro 5 und Euro 6 Norm eine solche illegale Beeinflussung gegeben ist und eine rechtswidrige Abschaltvorrichtung verbaut wurde. Durch die internen Dokumente der Volkswagen AG liegen nun weitere Beweise vor.
Wörtlich heißt es dort: „SCR: Bedatung, Aktivierung und Nutzung der Erkennung des Precon und NEZF, um die Umschaltung der Rohemissionsbedatung (AGR High/low) streckengesteuert auszulösen.“ Bei dem NEFZ handelt es sich um den neuen europäischen Fahrzyklus. Nach diesen Dokumenten ist die Rede von der Nutzung einer Fahrzykluserkennung. Laut eines Abgasexperten wird diese Zykluserkennung bei dem VW Dieselmotor – Typ EA288 dazu genutzt, während eines Prüfzustandes einen Harnstoff zur Abgasreinigung zu injizieren. Wird das Fahrzeug jedoch im normalen Straßenverkehr betrieben, wird sehr viel weniger von dem Harnstoff genutzt. Dies hat zur Folge, dass im Normalzustand eine geringere Abgasreinigung gegeben ist.

Weiterhin soll vor dem Landgericht Wuppertal (Akt.: 2 O 273/18) nun geklärt werden, ob auch bei dem VW Dieselmotor – Typ EA288 eine Steuerungssoftware verbaut ist, die erkennt ob sich das Fahrzeug im Prüfzustand befindet. Durch die Einholung eines schriftlichen Gutachtens soll erkannt werden, ob die Abgasreinigung bei einer bestimmten Drehzahl des Motors abschaltet. Ist dies der Fall liegt eine höhere Belastung der Umwelt, durch den unzulässigen Anstieg der Stickoxidemission vor.

Was hat das zur Folge?

Der Einbau einer solchen Steuerungssoftware wurde bisher von VW als Maßnahme zur Schonung des VW Dieselmotors bezeichnet. Ist aber tatsächlich auch bei dem VW Dieselmotor -Typ EA288 eine Fahrzykluserkennung zur Beeinflussung der Abgasreinigung installiert worden, so bedeutet dies, dass auch hier eine illegale Abschaltvorrichtung nach Art. 5 II EG-VO 715/2007 vorliegt. Die Folge: weitere Rückrufe von Kraftfahrzeugen mit dem eingebauten VW Dieselmotor – Typ EA288, weitere mögliche Ansprüche auf Schadensersatz und Rückgabe, sowie weitere Optionen gegen die Volkswagen AG vorzugehen.

Zwar sind noch keine konkreten Äußerungen von dem Kraftfahrt – Bundesamt und Verkehrsministerium zu den Anschuldigungen gefallen, so ist es nicht ausgeschlossen, dass auch hier eine Manipulation des Motors vorliegt. Auch das Verfahren vor dem Landgericht Wuppertal ist noch nicht abgeschlossen und die Beweisaufnahme läuft. Zudem ereignete sich am 03.12.2019 eine Durchsuchung in den Räumlichkeiten der Volkswagen AG. Angeordnet wurde diese von der Staatsanwaltschaft in Braunschweig, um weitere Dokumente bezüglich des VW Dieselmotor – Typ EA288 zu erlangen.

Was kann ich tun?

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