25. Mai 2020

Erstes Urteil vom Bundesgerichtshof: VW wird zu Schadensersatz verpflichtet

VW-Urteil BGH

Die grundsätzliche Frage im Abgasskandal scheint nach über vier Jahren endlich höchstrichterlich geklärt: Heute, am 25. Mai 2020, wurde erstmals ein Urteil vom Bundesgerichthof (BGH) ausgesprochen. Die Richter verpflichten VW grundsätzlich zu Schadensersatz. Dies markiert eine Wende im Abgasskandal in Deutschland, denn das BGH ist die höchste zivilgerichtliche Instanz, dieses erste Urteil wird alle weiteren beeinflussen – zugunsten der Diesel-Fahrer.

Der erste Fall vor dem BGH

Den allerersten Urteilsspruch im Abgasskandal auf BGH-Ebene hat Kläger Herbert Gilbert erwirkt. 2014 kaufte er einen gebrauchten VW Sharan, für etwa 31.500 Euro – bevor der Abgasskandal 2015 publik wurde. Es stellt sich heraus, dass auch in Gilberts Sharan ein Motor vom Typ EA189 verbaut ist: Die Technik des sogenannten Skandal-Motors sorgt dafür, dass der Wagen die Abgas-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand einhält und nicht auf der Straße. Gilbert hätte den Wagen nach eigener Aussage bei vorliegenden Informationen nicht gekauft – und verklagte VW mit dem Ziel, den Wagen gegen den vollen Kaufpreis an den Hersteller zurückzugeben.

Das BGH-Urteil: VW muss Schadensersatz zahlen

Der BGH hat zugunsten des Klägers entschieden: Laut Urteil ist der Einbau einer Abschalteinrichtung vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung – damit besteht Anspruch auf Schadensersatz. Bei entsprechendem Wissen hätte der Kläger sich gegen den Kauf entschieden.

Auch wenn der BGH für eine Schadensersatzzahlung urteilt – eine Nutzungsentschädigung wird Herbert Gilbert dennoch vom Kaufpreis abgezogen. Er bekommt also nicht den vollen Kaufpreis als Schadensersatz zurück, die seit dem Kauf gefahrenen Kilometer werden abgezogen. Denn laut BGH-Urteil stellt die Nutzung des Fahrzeuges einen Vorteil dar: Dieser muss dem Nutzer in Rechnung gestellt bzw. bei der Berechnung der Schadensersatzsumme berücksichtigt werden.

BGH-Urteil: Grundsätzliche Frage im Dieselskandal geklärt

Die grundsätzliche Frage im Abgasskandal ist nun nach vier Jahren höchstrichterlich geklärt: VW hat bei den Diesel-Fahrzeugen mit dem Motor EA189 betrogen und grundsätzlich zu Schadensersatz verpflichtet. Dieses Urteil ist wegweisend für alle weiteren Urteile an Zivilgerichten und bezieht sich vermutlich auf weitere 60.000 – 70.000 Klagen.

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