19. Juli 2019
Nach Betrugsgeständnis: VW in der Bredouille
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“Das, was wir gemacht haben, war Betrug” – VW-Chef Herbert Diess‘ Geständnis in der TV-Sendung „Markus Lanz“ wird dem Konzern nun juristisch zum Verhängnis. Seit der Ausstrahlung der Show ist die Rechtsabteilung von VW sehr um Schadensbegrenzung bemüht und gab folgendes Statement heraus: „Die Aussage von Herrn Diess ist nicht im rechtstechnischen Sinne zu verstehen. Sie ändert nichts an der rechtlichen Position von Volkswagen. In den USA hat Volkswagen zugestanden, ein unzulässiges Defeat Device verwendet zu haben. Die in Deutschland und der EU verwendete Umschaltlogik ist hingegen nach unserer Rechtsauffassung legal“. Günter König, Richter der 6. Zivilkammer am LG Oldenburg, sieht das anders: Seiner Einschätzung nach basiert Diess‘ Geständnis auf reinem Kalkül – Diess hat sich nicht verplappert, sondern wusste genau, was er sagt. Diess‘ Aussage lässt auch darauf schließen, dass der Vorstand Bescheid wusste. In seinem Beschluss fordert König VW daher auf, dem Gericht mitzuteilen, wer für die Abgasmanipulation verantwortlich ist.
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[av_heading tag=’h2′ padding=’30‘ heading=’Diess‘ Aussage hilft betrogenen Dieselfahrern‘ color=“ style=’blockquote modern-quote‘ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ custom_class=“][/av_heading]
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Seit Jahren verfolgt der Konzern im Diesel-Abgasskandal eine höchst fragwürdige Kommunikationsstrategie. Obwohl längst das Gegenteil bewiesen ist, behauptet VW weiterhin vor Gericht, dass die Abschalteinrichtung keine illegale Manipulation darstellt. Um wenigstens imagetechnisch wieder sauber dazustehen und sich als verantwortungsvolles Unternehmen zu positionieren, konzentriert sich VW aktuell vor allem auf gesellschaftspolitisch relevante Themen wie etwa Nachhaltigkeit und E-Mobilität. Dennoch kommt Diess‘ Aussage zu einem interessanten Zeitpunkt. Sein Eingeständnis ist unmissverständlich und lässt keinerlei Raum für Interpretationen – außer für das, was offensichtlich und schon lange bekannt ist: VW hat Betrug begangen. Nichtsdestotrotz passt sein Geständnis nicht zur bisherigen Argumentation von VW. Seit Jahren streitet der Konzern die Abgasmanipulation ab und gibt nur zu, was eindeutig nachgewiesen werden kann. Wollte Diess bei Lanz einen klaren Cut im Dieselskandal machen? Was Diess auch damit bezweckt haben mag, die Rückendeckung seiner Rechtsabteilung hat er dabei nicht.
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[av_heading heading=’Gerichte stehen zunehmend auf Verbraucherseite‘ tag=’h3′ style=’blockquote modern-quote‘ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ padding=’30‘ color=“ custom_font=“][/av_heading]
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Für VW wird es eng. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte nach Entdeckung der rechtswidrig verbauten Abschalteinrichtungen verpflichtende Rückrufe für Fahrzeuge mit den Diesel-Motorenmodellen EA189, EA288 und EA897 angeordnet. Dass VW keinen Widerspruch dagegen eingelegt hat, kann als indirektes Geständnis der Manipulation gewertet werden. Auch Diess‘ Beichte im TV erleichtert es Verbrauchern nun zusätzlich, zu ihrem Recht zu kommen. Darüber hinaus urteilen immer mehr Gerichte zugunsten betroffener Verbraucher. Diese verurteilen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, Dieselfahrzeuge mit manipulierten Motoren zurückzunehmen. Je nach Rechtsauslegung müssen Verbraucher im Gegenzug eine Nutzungsentschädigung für zwischenzeitlich gefahrene Kilometer an VW zahlen.
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[av_heading heading=’Technische Langzeitprobleme durch Diesel-Nachrüstung?‘ tag=’h3′ style=’blockquote modern-quote‘ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ padding=’0′ color=“ custom_font=“][/av_heading]
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Nach dem Zwangsrückruf bzw. dem Aufspielen der neuen Software haben zahlreiche Dieselfahrer technische Probleme gemeldet. Durch das Update fahren die nachgerüsteten Fahrzeuge auf der Straße nur noch im schadstoffärmeren „Prüfstandmodus”. Das Problem: Dadurch verringert sich zwar der Stickstoffausstoß, aber die giftigen Abgase werden umgeleitet. Dies kann technische Probleme, wie z.B. die Verstopfung des Abgasrückführungsventils sowie eine Verrußung zur Folge haben. Dieses AGR-Ventil hat die Aufgabe, die gefährlichen Stickoxide zu reduzieren; ein defektes Ventil kann sich schnell negativ auf weitere Motorteile auswirken. Hinzu kommt, dass es kein Nachrüstungssystem gibt, das alle Vorschriften für die aktuell gültige Abgasnorm Euro 6 d-temp erreicht, was bedeutet, dass alle umgerüsteten Fahrzeuge ihre alte, schlechte Abgasnorm Euro 4 oder Euro 5 behalten. Besonders problematisch ist das im Hinblick auf Städte, die ein Euro-6-Diesel-Fahrverbot durchgesetzt oder angekündigt haben, denn in dem Fall nützt auch die Nachrüstung nichts mehr.
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