3. Januar 2020
Die Eröffnung der Vergleichsgespräche im Fall VW
Am 18. November ereignete sich in Braunschweig bereits der zweite Verhandlungstag des Musterprozesses gegen die Volkswagen AG. Die Frage, ob für Tausende Betroffene die Möglichkeit einer Schadensersatzzahlung durch Volkswagen eröffnet werden kann, konnte auch nach Ende des zweiten Verhandlungstages noch nicht abschließend geklärt werden. Bislang war nach Aussagen des Volkswagen Konzerns ein Vergleich kaum vorstellbar. Die einzelnen Fälle seien nicht miteinander zu vergleichen. Im Zuge des zweiten Verhandlungstages wurde nun durch den Senat eine Frist bis zum 31.12.2019 gesetzt. Zu diesem Zeitpunkt sollten sich Volkswagen und die Verbraucherzentrale Bundesverband darüber im Klaren werden, ob ein Vergleich in Frage kommt.
Was würde eine solche vergleichsweise Einigung mit sich bringen?
Kommt es im Zuge von Vergleichsgesprächen zu einer Einigung zwischen den Beteiligten hat dies die sofortige Einstellung des Verfahrens zur Folge. Die unterschiedlichen Ansprüche einzelner Betroffener könnten aber dazu führen, dass es den Parteien deutlich erschwert wird eine gemeinsame Lösung zu finden. Das Ziel der Musterfeststellungsklage ist die Feststellung, dass die Volkswagen AG aufgrund der Installation illegaler Abschaltvorrichtungen zu einer Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist. Werden sich Volkswagen und die Verbraucherzentrale Bundesverband während den Vergleichsgesprächen einig, endet das Gerichtsverfahren mit einem Vergleich. Die Folge: alle Kläger, die an der Musterfeststellungsklage beteiligt sind bekommen nach Vorlage des Vergleichs die Möglichkeit innerhalb eines Monats von der Klage Abstand zu nehmen.
Doch haben sich die beiden Parteien nun entschieden?
Laut Bekanntgabe der Beteiligten steigen diese nun in Gespräche bezüglich eines Vergleichs ein. Für die Volkswagen AG kommt ein Vergleich nun scheinbar doch in Betracht: „Gemeinsames Ziel von der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Volkswagen AG ist eine pragmatische Lösung im Sinne der Kunden.“ Wie der Vergleich jedoch ausgehen wird und ob sich die Parteien einigen können steht noch in den Sternen. Die Vergleichsgespräche stehen zu diesem Zeitpunkt gerade erst in den Startlöchern. Es besteht jedoch Einigung darüber, dass sämtliche Verhandlungspunkte von den Parteien vertraulich behandelt werden.