9. März 2020

Sensationeller Beschluss stärkt Verbraucherrechte im Abgasskandal

Verbraucherrechte Abgasskandal BGH

Neben dem geschlossenen VW-Vergleich am 28. Februar 2020, gibt es weitere sensationelle Nachrichten in Bezug auf die Verbraucherrechte im Abgasskandal: Der Bundesgerichtshof (BGH) kam bereits am 28. Januar 2020 zu einem wichtigen Beschluss (Az. VIII ZR 57/19). Hierdurch wird es voraussichtlich vermehrt zu Gutachten vor Gericht kommen: Vor allem in Bezug auf Fahrzeug-Modelle, für die es noch keinen offiziellen Rückruf gibt. Dies wird sich zugunsten der Verbraucherrechte im Abgasskandal auswirken. Wir fassen die Sachlage für Sie zusammen.

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Was wurde vom Bundesgerichtshof beschlossen?

Hintergrund für den Beschluss des BGH war ein bestimmter Fall im Diesel-Skandal (Az. 7 U 263/18): Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hatte hier kein Gutachten eingeholt, um gegen Daimler weiter vorzugehen. Da kein offizieller Rückruf für das Fahrzeug mit dem Motor OM 651 vorlag, argumentierte das OLG Celle: Der Kläger habe „ins Blaue“ hinein vermutet und gebe sich Spekulationen hin, Es gäbe keine hinreichenden Beweise für gezielte Manipulation seitens Daimler. So wird argumentiert, obwohl andere Fahrzeuge mit dem Motor OM 651 bereits offiziell zurückgerufen sind.

Das Recht des klagenden Verbrauchers sei durch das OLG Celle verletzt, so der BGH am 28. Januar. Durch diesen Beschluss werden in weiteren Verfahren voraussichtlich vermehrt Gutachten von den Autoherstellern eingeholt. Dies wird auch dann der Fall sein, wenn kein offizieller Rückruf zu dem jeweiligen Fahrzeug vorliegt. Dies bedeutet eine große Chance für die Verbraucher.

Warum stärkt Beschluss die Verbraucherrechte im Abgasskandal?

Der besagte Beschluss bezieht sich auf die sogenannte Beweislast der Tatumstände. Diese liegt bei jedem Gerichtsverfahren auf Seiten des Klägers. Im Abgasskandal bedeutet dies konkret, dass der Kläger einen gut begründeten Verdacht dafür formulieren muss: Dafür, dass ein Betrug in Form gezielt manipulierter Abschaltvorrichtungen vorliegen könnte. Ohne einen offiziellen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) war es bisher schwierig für Verbraucher: Ausreichend Indizien für eine vom Konzern beabsichtigte Manipulation konnten Sie in der Regel nicht vorlegen.

Handelt es sich um ein Fahrzeug mit einem Motor, der in anderen Fahrzeug-Modellen bereits als manipuliert zurückgerufen wurde, es aber für das spezifischen Fahrzeug noch keinen Rückruf gibt, hatte der Kläger bisher wenig Handhabe: In der Regel lehnten Gerichte es ab, solche Fälle weiter zu untersuchen. Besonders im Fall “Daimler” wird oft so argumentiert – den Klägern wird es so in vielen Fällen unmöglich, Schadensersatz einzufordern.

Der vom BGH veröffentlichte Beschluss kritisiert, die Beweislast für den Verbraucher sei zu hoch: Kläger haben keine in der Regel keine genauen Sachkenntnisse. Ob ein spezifischer Motor in seinem Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung verbaut ist, sei für den Kläger nicht einsehbar. Wurden andere Fahrzeug-Modelle mit demselben Motor bereits zurückgerufen, sei dies jedoch ein hinreichender Verdacht auf Manipulation des eigenen Fahrzeuges.

Die Beweislast ist für den Verbraucher dadurch wesentlich geringer: Die Chancen, dass Gerichte Fälle unabhängig von offiziellen Rückrufen aufgreifen, steigen. So stärkt der Beschluss die Rechte der Verbraucher.

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