14. Januar 2020

Universalschlichtungsstelle

Universalschlichtungsstelle

Am 1. November 2018 wurde die Musterfeststellungsklage eingeführt. Sie dient vor allem der Stärkung von Verbrauchern gegen Unternehmen und Konzerne. Am 30. September 2019 fand vor dem Oberlandgericht in Braunschweig der erste Verhandlungstag einer solchen Musterfeststellungsklage statt. Mittlerweile sind die streitenden Parteien Volkswagen AG und Verbraucherzentrale Bundesverband nach Ende des zweiten Verhandlungstages des Prozesses in Vergleichsgespräche eingestiegen.

Doch was passiert nach einem möglichen Urteil bzw. Vergleich?

Wenn das Musterfeststellungsverfahren wie zu erwarten positiv für die Verbraucher ausgeht, müssen sich diese im Anschluss noch um die finale Durchsetzung ihrer Rechte kümmern. Ein Anspruch auf Schadensersatz muss individuell vor Gericht bewirkt werden. Das Problem: Gerichtsverfahren sind kostspielig und auch nach positivem Ausgang des Musterprozesses kann es dazu kommen, dass die betroffenen Verbraucher vor dem Einreichen einer erneuten Klage zurückschrecken.

Was könnte zur Lösung des Problems beisteuern?

Am 1. Januar 2020 wurde in der Kleinstadt Kehl in Baden-Württemberg das Zentrum für Schlichtung e.V. zur Universalschlichtungsstelle des Bundes benannt. Für eine Dauer von vier Jahren gilt dieses nicht mehr nur als Verbraucherschlichtungsstelle, sondern als zentrale Auffangschlichtungsstelle. Die Universalschlichtungsstelle des Bundes wurde zudem als Anlaufpunkt für betroffene Verbraucher nach Ausgang des Musterprozesses erwählt. 
Beteiligte können sich nun im Anschluss an die Musterfeststellungsklage an die Universalschlichtungsstelle wenden und so ihre Ansprüche im Zuge eines Schlichtungsverfahrens geltend machen.



Was ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes?

Die Universalschlichtungsstelle des Bundes bietet einen Weg, die zwischen den Parteien herrschende Streitigkeit auch ohne ein kostspieliges Gerichtsverfahren beizulegen. Das Ziel ist, durch Kompromisse eine gemeinsame Lösung für Uneinigkeiten zwischen den Beteiligten zu finden. Ein spezialisierter Schlichter erbringt im Laufe des Schlichtungsverfahrens einen Lösungsvorschlag. Dieser ist rechtlich nicht bindend. Die Parteien können selber entscheiden, ob Sie den Vorschlag annehmen wollen oder nicht. Für verschiedene Lebensbereiche gibt es bereits unterschiedliche Schlichtungsstellen innerhalb Deutschlands. Das Besondere an der Universalschlichtungsstelle ist, dass sie als Einrichtung für solche Streitigkeiten genutzt wird, für die bisher noch keine branchenspezifischen Schlichtungsstellen existieren. Bei einem Universalschlichtungsverfahren beträgt die zulässige Obergrenze des Streitwertes 50.000 Euro. So kann man sich auch bei hohen Streitwerten an die Universalschlichtungsstelle des Bundes wenden.

Müssen die Unternehmen daran teilhaben?

Nein. Das müssen sie nicht. Die Unternehmen können ganz einfach eine Teilnahme an dem Universalschlichtungsverfahren verweigern. Es gilt das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit: Es besteht also von beiden Seiten keine Verpflichtung. Für alle Beteiligten stellt dies jedoch die kostengünstigere Variante dar. Auch Unternehmer zahlen weniger als bei einem Gerichtsverfahren.

Sollte ich eine solche Universalschlichtungsstelle aufsuchen?

Am Ende des Schlichtungsverfahrens steht ein Lösungsvorschlag, der von den streitenden Parteien angenommen werden kann oder eben auch nicht. Ob dies tatsächlich der beste Weg ist, Ihre Ansprüche geltend zu machen und ob ihre Interessen durch den von der Universalschlichtungsstelle erbrachten Vorschlag ausreichend vertreten werden, liegt in Ihrem eigenen Ermessen. Wir helfen ihnen jedoch gerne in einem kostenlosen Erstgespräch, um Sie dahingehend zu beraten.

Weitere Möglichkeiten einer Schlichtung:

Die Schlichtung stellt nicht die einzige Möglichkeit dar, ein kostspieliges Gerichtsverfahren zu umgehen. Auch das sogenannte Güteverfahren kann bei zivilrechtlichen Streitigkeiten einer außergerichtlichen Streitbeilegung dienen. Der wesentliche Unterschied ist, dass das Güteverfahren von einer staatlich anerkannten Gütestelle durchgeführt wird. Am Ende dieses Verfahrens steht im Gegensatz zu einem normalen Schlichtungsverfahren eine Streitlösung, die für beide Parteien rechtlich bindend ist. Die Kosten liegen hier ebenfalls sehr weit unter den Kosten eines individuellen Verfahrens vor Gericht. So bietet beispielsweise auch die Gütestelle Rosing als staatlich anerkannte Gütestelle diese Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung, vor allem in Wirtschafts- und Verbraucherfragen. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie mehr wissen möchte.

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