28. Oktober 2020

Wie Sie aus SIXT-Leasing-Verträgen dank Widerrufsjoker aussteigen können

aus SIXT-Leasing-Verträgen dank Widerrufsjoker aussteigen
aus SIXT-Leasing-Verträgen dank Widerrufsjoker aussteigen

SIXT-Leasing-Verträge dank Widerrufsjoker beenden: Haben Sie bei der Firma Sixt ein Auto geleast und wollen aus dem Vertrag aussteigen? Dank Widerrufsrecht haben Sie die Möglichkeit, den Wagen zurückzugeben und sogar die Anzahlung und alle Raten zurückzubekommen. Grund dafür ist, dass ein Großteil der Sixt-Leasing-Verträge fehlerhaft ist. Das Unternehmen hat seine Kunden in vielen Fällen nicht ordnungsgemäß über das Verbraucherwiderrufsrecht belehrt.

SIXT-Leasing-Verträge: Widerrufsjoker ziehen

Dabei ist es egal, warum Sie den Sixt-Leasing-Vertrag widerrufen möchten. Haben Sie zurzeit ein knappes Budget beispielsweise wegen Corona? Gibt es mit der Leasing-Gesellschaft Streitigkeiten über angebliche Schäden am Auto oder hohe Nachzahlungen für gefahrene Mehrkilometer? Oder sagt Ihnen das Fahrzeug ganz einfach nicht mehr zu? Sie können jederzeit Ihren Widerrufsjoker ziehen, auch wenn Sie den Vertrag vor Jahren abgeschlossen haben.

EuGH-Urteil zum Widerrufsrecht

Grundlage hierfür ist ein Urteil (Aktenzeichen C-66/19) des Europäischen Gerichtshofs vom 26. März 2020 zum Widerrufsrecht bei (allgemeinen) Verbraucherdarlehen. Jeder Verbraucher hat beim Abschluss eines privaten Darlehensvertrags die Möglichkeit, diesen Vertrag binnen 14 Tagen zu widerrufen. Das betrifft auch die Sixt-Leasing-Verträge.

SIXT-Leasing: keine Sorgfalt bei Widerrufsinformationen

Damit diese 14-Tage-Frist beginnt, muss die Leasing-Gesellschaft dem Kunden eine rechtlich einwandfreie und verständliche Widerrufsinformation (früher: Widerrufsbelehrung) geben. Das ist jedoch bei vielen Sixt-Leasing-Verträgen nicht der Fall – das Unternehmen hat es nicht für notwendig gehalten, hier die gesetzlich vorgegebene Sorgfalt walten zu lassen.

Vertrag noch Jahre nach Abschluss widerrufbar

Das bedeutet, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen hat. Verbraucher können den Vertrag also noch Jahre nach Abschluss widerrufen, selbst wenn er schon ausgelaufen ist. Das Unternehmen muss das Fahrzeug zurücknehmen, der Kunde bekommt alle Leasing-Gebühren und Kosten, auch für Wertverlust bei Rückgabe, erstattet. Das Widerrufsrecht steht grundsätzlich jedem Verbraucher zu, der sein Fahrzeug finanziert oder geleast hat, unabhängig davon, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen bzw. einen Diesel oder Benziner handelt.

OLG verurteilt SIXT zur Rückabwicklung eines Vertrags

Im Juni 2020 hat das OLG München die Firma Sixt zur Rückabwicklung eines Leasing-Vertrags verurteilt (Aktenzeichen 32 U 7119/19). Ein Kunde hatte gegen das Unternehmen geklagt und bekam alle gezahlten Raten und die volle Anzahlung zurück. Damit hatte zum ersten Mal ein deutsches Oberlandesgericht entschieden, dass ein per Fernabsatz geschlossener Auto-Leasingvertrag ungültig ist, wenn die Widerrufsbelehrung Fehler enthält.

Verbraucherrechte werden gestärkt

Verbraucherrechte werden mit diesem Urteil klar gestärkt, weiß Rechtsanwalt Joschka Strahmann von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing. »Auch Konzerne müssen sich an geltendes Recht halten. Wer Verbraucherrechte missachtet, obwohl er eine eigene Rechtsabteilung hat, der handelt bösgläubig und muss die rechtlichen Konsequenzen tragen.«

Rechtliche Bewertung von Richtern

Den Vorwurf, dass hier bloß von einem Formfehler profitiert wird, kann Strahmann entkräften: »Niemand braucht sich ein schlechtes Gewissen machen zu lassen, denn den Schaden hat das Unternehmen durch seinen schlampigen Umgang mit seinen Kunden zu verantworten. Die rechtliche Bewertung haben die Richter des OLG München mit ihrem Urteil vorgenommen.«

Handeln Sie jetzt!

Die Chancen für Sie stehen also sehr gut! Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing bieten Ihnen hier die Möglichkeit, ganz einfach und kostenfrei zu prüfen, ob Sie ihren SIXT-Leasing-Vertrag widerrufen können. Auch telefonisch sind wir für Sie erreichbar unter 030 / 22 01 23 80, montags bis freitags 9 bis 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark!

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