3. April 2020
Abgasskandal: Schadensersatz für Fahrzeug-Kauf nach September 2015
Ein weiteres verbraucherfreundliches Gerichtsurteil: Schadensersatz trotz Kauf nach September 2015. Das Landgericht Köln veröffentlicht die Entscheidung (Az. 25 O 141/19), dass Volkswagen auch an die vom Abgasskandal betroffenen Verbraucher Schadensersatzzahlungen leisten muss, bei denen der Kauf des Kraftfahrzeuges erst nach dem 22.09.2015 stattfand.
In einem Urteil vom 30.01.2020 entschied das Landgericht Köln zu Gunsten einer von dem Diesel-Abgasskandal betroffenen Klägerin. Diese hatte im Juli 2016 einen VW Caddy gekauft und verklagte Volkswagen aufgrund sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung. Die Klägerin hätte das betroffene Fahrzeug nicht gekauft, hätte Sie Kenntnis von einer Manipulation gehabt. Volkswagen habe durch das Einbauen einer illegalen Abschaltvorrichtung, welche erkennt, ob sich das Fahrzeug in einem Prüf- oder Normalzustand befindet, einen Vertragsabschluss herbeigeführt. Das Vorliegen einer solchen Abschaltvorrichtung führte dazu, dass die Klägerin nach Aufforderung des Kraftfahrtbundesamtes zur Beseitigung ein Software-Update durchführen lassen musste:
Die Frage, ob dieses tatsächlich zu einer Verbesserung des Fahrzeuges beiträgt oder viel eher einen Mangel hervorruft, kann noch nicht abschließend geklärt werden. Die Klägerin forderte aus diesem Grund eine Zahlung von Schadensersatz von Volkswagen sowie die Rücknahme des Fahrzeuges und eine Auszahlung des Kaufpreises. Das Landgericht Köln verurteile Volkswagen zu einer entsprechenden Schadensersatzzahlung abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die seit dem Kauf gefahrenen Kilometer, und Volkswagen musste das betroffene Kraftfahrzeug zurücknehmen.
Schadensersatz bei Kauf nach 2015: Was ist das Besondere an dieser Entscheidung?
Der Diesel-Abgasskandal als einer der größten Verbraucherskandale der deutschen Rechtsgeschichte wurde am 18.09.2015 publik. Die Volkswagen AG hatte zur Einhaltung der gesetzlich festgelegten Stickoxidgrenze eine Abschaltvorrichtung installiert. Es folgten zahlreiche Berichterstattungen über die Manipulationen durch den Großkonzern Volkswagen und andere Automobilhersteller. Es wurde zudem eine neue Klagemöglichkeit eingeführt, die Musterfeststellungsklage, um die Rechte von Verbrauchern gegenüber Großkonzernen und Unternehmen zu stärken.
Der Umfang der Berichte durch Print- und Social Media führte dazu, dass solche Verbraucher, die ihr Kraftfahrzeug nach Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals erworben hatten, kein Schadensersatz zugesprochen wurde. Nach Auffassung zahlreicher Gerichte hätte ihnen bewusst sein müssen, dass Kraftfahrzeuge der Volkswagen AG mit einem eingebauten Dieselmotor möglicherweise manipuliert sein könnten. Durch die Entscheidung des Landgerichts in Köln kann nun jedoch auch den Verbrauchern Schadensersatz zustehen, die nach dem allgemeinen Bekanntwerden des Skandals ein betroffenes Dieselfahrzeug erworben haben.
Aus welchem Grund hat sich das Landgericht Köln zu Gunsten der Klägerin entschieden?
Das Gericht ist der Meinung, die Klägerin habe mit dem Abschluss des Kaufvertrages einen Schaden erlitten. Die Käuferin konnte nach der Überzeugung des Gerichts trotz der medialen Berichterstattung davon ausgehen, ein zulassungsfähiges Fahrzeug zu erwerben. Ihr wurde jedoch ein Fahrzeug veräußert, welches eine illegale Abschaltvorrichtung besitzt. Diesekann nur durch Nachrüstung oder die Durchführung eines Software Updates entfernt werden. Wie sich dieses langfristig auf den Motor des Fahrzeuges auswirkt, ist derzeitig noch nicht bekannt. Kommt es in der Zukunft zu Folgeschäden an dem Fahrzeug, kann nicht abschließend geklärt werden, ob diese auf das aufgespielte Software-Update zurückzuführen sind oder aber ihren Ursprung in der illegalen Abschaltvorrichtung haben. Bestehen diesbezüglich Zweifel, muss regelmäßig der Käufer die Fehler des Herstellers ausbaden und bleibt auf den Kosten sitzen. Das Landgericht Köln stellt somit fest, dass unabhängig von dem Zeitpunkt des Kaufes ein Schaden entstanden ist und Betroffene einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Autohersteller haben.
Machen Sie ihr Recht geltend!
Sind Sie von dem Abgasskandal betroffen und haben Ihr Fahrzeuges erst nach dem September 2015 erworben, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir beraten Sie gerne und stehen Ihnen für sämtliche Fragen zur Verfügung. Sie können sich in einem kostenlosen Erstgespräch beraten lassen und Ihre Ansprüche ganz einfach online unter diesel-gate.com