18. Oktober 2017

Schadensersatz für AUDI-Fahrer

Schadensersatz für Audi-Fahrer
“Schadensersatz

Das Landgericht Essen stimmt Schadensersatz für AUDI-Fahrer zu. Es urteilte somit zugunsten eines Käufers eines AUDI, welcher einen VW-Motor mit Schummelsoftware besaß. Somit verurteilte das Landgericht VW zum Schadensersatz für sämtliche aus der Manipulation des Fahrzeugs entstandenen Schäden (§§ 826, 249 Abs. 1 BGB).

Schadensersatz für AUDI-Fahrer bestätigt

VW hat die Fahrzeuge in den Handel gebracht, ohne dabei auf die darin verbaute, unzulässige Abschalteinrichtung hinzuweisen. Dadurch fügt VW dem Käufer wissentlich einen Schaden zu. Deshalb geht das Landgericht davon aus, dass kein wirtschaftlich vernünftig denkender Verbraucher ein Fahrzeug mit einer Abschalteinrichtung kaufen würde. Aus diesem Grund würde dieser Probleme mit dem Kraftfahrt-Bundesamt riskieren.  Außerdem geht das Landgericht auch davon aus, dass der Einbau und der Verkauf der Fahrzeuge mit der illegalen Abschalteinrichtung durch einen hochrangigen Vertreter von VW zu verantworten ist. Dies ergebe sich schon aus dem Umstand, dass VW sich weigert, Informationen über interne Vorgänge preiszugeben, obwohl nur der Konzern selbst diese Informationen hat. Daher habe der Käufer des AUDI einen Anspruch direkt gegen VW auf Schadenersatz.

Landgericht Essen, Urteil vom 28.08.2017, Az. 4 O 103/17

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