6. November 2017
Rückrufaktion von AUDI
Rückrufaktion von AUDI – A8: Diesmal sind 5.000 Fahrzeuge betroffen.
„Vorsprung durch Technik“ und “Vorsprung ist unser Versprechen” so heißt es bei Audi. Fragt sich nur, welcher Vorsprung gemeint ist. Erneut ruft Audi Diesel-Fahrzeuge zurück. Diesmal sind es 5000 Stück. Audi hat nach eigenen Aussagen bei „umfangreichen technischen Überprüfungen […]“ festgestellt, dass bei Modellen des Typs Audi A8 (Bautyp D4) mit 4,2 Liter TDI V8 Motor EU6 ein Erfordernis für ein Update besteht“. Dass dies von einem Premiumhersteller erst nach umfangreichen Überprüfungen festgestellt wurde, kann den Verbraucher nur verwundern. Immerhin wird das Fahrzeug seit 2013 produziert. Nun nach rund vier Jahren stellt man fest, dass das Emissionsverhalten verbessert werden muss.
Ein simples kostenloses Software-Update soll auch hier Abhilfe schaffen. Die Installation soll nur eine halbe Stunde dauern. Dem Verbraucher wird so suggeriert, dass er mit dem Update ein großzügiges Angebot erhält. Ist dies aber tatsächlich der Fall? Wohl eher nicht. Die technischen Auswirkungen des Updates sind unklar. Man kann davon ausgehen, dass trotz des Updates zumindest der Wiederverkaufswert des Fahrzeugs gesunken ist. Zudem ist unklar, ob hier nicht auch Fahrverbote drohen. Dies sind nur die offensichtlichsten Nachteile für die Verbraucher. Experten sprechen auch von negativen Auswirkungen auf die Motorleistung.
Rückrufaktion von Audi nur ein kleiner Teil des Dieselskandals
Insgesamt geht es hier nach Meinung vieler Fachleute um einen riesigen Betrugsskandal. Die Rückrufaktion vom 2. November 2017 ist nur ein kleiner Teil davon.
Es handelt sich um systematische Manipulationen an Diesel-Fahrzeugen durch illegale Abschalteinrichtungen. Nicht nur die Käufer wurden getäuscht. Auch wurden klare Regelungen zum Schutz der Gesundheit in Europa missachtet. Und dies von einem Konzern, der sich auf die Fahnen schreibt, daran zu arbeiten, natürliche Ressourcen zu schonen, Umweltbelastungen zu vermeiden und gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen.
Im März wurden die Räumlichkeiten des Audi-Konzerns in Ingolstadt von der Staatsanwaltschaft durchsucht – wegen Betrugs. Es handelt sich derzeit zunächst nur um Ermittlungen. Noch ist nichts bewiesen und ein Urteil liegt in weiter Ferne. Dies gilt aber nur für alle strafrechtlichen Fragen.
Bezüglich zivilrechtlicher Ansprüche von Verbrauchern sind bereits Urteile ergangen. Die zivilrechtlichen Ansprüche umfassen z. B. die Neulieferung eines Fahrzeuges oder auch die Zahlung von Schadensersatz. Urteile gegen VW liegen bereits vor. Diese Ansprüche bestehen aller Wahrscheinlichkeit nach auch bei der aktuellen Rückrufaktion von Audi.
Für Verbraucher ist es nicht einfach, sich im Dschungel dieser Ansprüche, Gewährleistungsrechte, Zulassungsentziehungen, Verjährung und anderen Unwägbarkeiten zurecht zu finden.
Daher unsere Empfehlung:
Sichern Sie sich Ihre Rechte und nehmen Sie sich einen Anwalt.