14. Mai 2019

Geringere Nutzungs- entschädigung bei Rückgabe

shutterstock_551168329

[av_section min_height=’50‘ min_height_px=’500px‘ padding=’huge‘ shadow=’no-shadow‘ bottom_border=’no-border-styling‘ bottom_border_diagonal_color=’#333333′ bottom_border_diagonal_direction=“ bottom_border_style=“ id=“ color=’main_color‘ custom_bg=“ src=’https://www.diesel-gate.com/wp-content/uploads/2018/02/Hintergrundbild_Rechtssschutzversicherung_2.jpg‘ attachment=’6619′ attachment_size=’full‘ attach=’parallax‘ position=’center center‘ repeat=’no-repeat‘ video=“ video_ratio=’16:9′ overlay_opacity=’0.5′ overlay_color=“ overlay_pattern=“ overlay_custom_pattern=“][/av_section]

[av_one_full first min_height=“ vertical_alignment=“ space=“ custom_margin=“ margin=’0px‘ padding=’0px‘ border=“ border_color=“ radius=’0px‘ background_color=“ src=“ background_position=’top left‘ background_repeat=’no-repeat‘ animation=“ mobile_display=“]

[av_heading heading=’Rückgabe manipulierter Autos wird für VW teuer‘ tag=’h1′ style=’blockquote modern-quote‘ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ padding=’30‘ color=“ custom_font=“][/av_heading]

[av_textblock size=“ font_color=“ color=“]
Das Landgericht Nürnberg hat in einem Urteil entschieden, dass Käufer eines manipulierten Diesels fast den gesamten Kaufpreis erstattet bekommen. Erzielen diese gerichtlich die Erstattung ihres manipulierten Fahrzeuges von Volkswagen, musste bisher mit einer Nutzungsentschädigung von der Erstattungssumme abgezogen werden. Dem Landgericht Nürnberg scheint es nun langsam zu reichen, denn es plant eine Änderung der Rechtsprechung zu Gunsten der Geschädigten des VW-Abgasskandals.
[/av_textblock]

[av_heading tag=’h2′ padding=’30‘ heading=’VW zieht jeden gefahrenen Kilometer von Entschädigung ab‘ color=“ style=’blockquote modern-quote‘ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ custom_class=“][/av_heading]

[av_textblock size=“ font_color=“ color=“]
Zahlreiche Gerichtsverfahren im Diesel-Abgasskandal waren bereits von Erfolg gekrönt: geschädigte Besitzer bekamen ihr manipuliertes Fahrzeug erstattet. Jedoch wurde dabei eine Nutzungsentschädigung pro Kilometer für die Zeit abgezogen, in der das Auto gefahren wurde. Handelt es sich dann um ältere Fahrzeuge, lohnt sich eine Rückgabe kaum noch.

Nun hat das Landgericht Nürnberg festgelegt, dass es angemessener wäre, den Zeitraum zwischen der Rückrufanforderung von VW bis zur Klageabwicklung zu berücksichtigen. Die Zeit davor wäre für das Verfahren dann nicht relevant, denn der Käufer wusste nichts von der manipulierten Abgastechnik. Letztendlich werden also nur noch die seit Bekanntgabe der Abgasaffäre gefahrenen Kilometer berechnet. Mehr als 1.500 Euro können also nicht mehr abgezogen werden, so die für den Fall verantwortliche Münchner Kanzlei von Marcus Klamert.
[/av_textblock]

[/av_one_full][av_one_full first min_height=“ vertical_alignment=’av-align-top‘ space=“ margin=’0′ margin_sync=’true‘ padding=’0px‘ padding_sync=’true‘ border=“ border_color=“ radius=’0px‘ radius_sync=’true‘ background_color=“ src=“ attachment=“ attachment_size=“ background_position=’top left‘ background_repeat=’no-repeat‘ animation=“ mobile_display=“]
[av_heading heading=’Bereits eine Milliarde Euro für Rechtsanwälte und Verfahren zahlte VW in 2019′ tag=’h2′ style=’blockquote modern-quote‘ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ padding=’30‘ color=“ custom_font=“][/av_heading]

[av_textblock size=“ font_color=“ color=“]
Aktuell laufen im Abgasskandal allein in Deutschland 60.000 Verfahren gegen Volkswagen. Meistens klagen die Betroffenen Autobesitzer auf Schadensersatz oder Kaufrückabwicklung, in den meisten Fällen erfolgreich. Das wird für VW natürlich langsam teuer. Alleine im ersten Quartal diesen Jahres entstanden Kosten für Rechtsanwälte, Berater und Einigungen mit Kunden von einer Milliarde Euro.
[/av_textblock]
[/av_one_full]

Passende Beiträge