20. November 2020
Private Krankenversicherung im Alter: Wie Senioren der Kostenfalle entkommen können
Die private Krankenversicherung kann gerade im Alter zur Kostenfalle werden. Denn anders als die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) passt die private Krankenversicherung (PKV) den Beitrag nicht an das niedrigere Einkommen im Rentenalter an. Vor Kurzem erst kündigten viele Versicherer ihren Kunden an, dass die Beiträge im kommenden Jahr 2021 teils drastisch steigen werden. In diesem Beitrag lesen Sie, wie Sie sich in Sachen PKV im Alter finanziell entlasten können.
Private Krankenversicherung im Alter: Wechsel zu GKV ab 55 nicht mehr möglich
Gerade PKV-Versicherte, die das Rentenalter erreicht haben, ärgern sich regelmäßig über die steigenden finanziellen Belastungen durch Beitragserhöhungen. Ein Problem hierbei ist, dass ab dem Alter von 55 Jahren ein Wechsel zur GKV nicht mehr möglich ist. Somit kann die PKV für Senioren durchaus zur Kostenfalle werden.
Private Krankenversicherung: Beitragserhöhungen sind durchaus legitim
Beitragserhöhungen oder auch Beitragsanpassungen (BAP) sind nichts Ungewöhnliches. Grundsätzlich dürfen Versicherungen ihre Beiträge anheben, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Wie hoch dieser Aufschlag ausfällt, ist von Krankenversicherung zu Krankenversicherung verschieden. Gründe einer Beitragserhöhung sind zum Beispiel neue und teurere Medikamente oder neue Behandlungs- und Operationsmethoden. Ebenfalls dazu gehören steigende Ausgaben für ambulante und Krankenhausbehandlung, eine höhere Lebenserwartung und dadurch längere medizinische Versorgung.
BGH-Urteil ermöglicht gerichtliche Überprüfung des Erhöhungsschreibens
Die Versicherer können eine Beitragserhöhung aber nicht willkürlich vornehmen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, ihren Kunden den Grund verständlich und nachvollziehbar mitzuteilen. Kommt das Unternehmen dieser Pflicht nicht nach, ist die Beitragserhöhung unwirksam. Der BGH hatte in einem Urteil vom 19. Dezember 2018 entschieden, dass Versicherte gerichtlich überprüfen lassen können, ob das Erhöhungsschreiben eine ordnungsgemäße Begründung enthält. Bei fehlerhaften Schreiben kann der privat Krankenversicherte zu viel gezahlte Prämien zurückverlangen.
Erste Urteile gegen AXA und Barmenia
Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing haben bereits über 2.000 Erhöhungsschreiben geprüft und festgestellt, dass fast alle Versicherungen bei der Begründung ihrer Erhöhungen recht wortkarg blieben. Erste Urteile gegen Versicherungsunternehmen hat es bereits gegeben: Im Januar 2020 hatte das OLG Köln in einem Urteil gegen den Versicherer AXA bestimmt, dass nicht ausreichend begründete Beitragserhöhungen bei Privatversicherten unwirksam sind (9 U 138/19). Die AXA musste dem Kunden mehr als 3.500 Euro plus Zinsen zurückzahlen.
Weitere Urteile gegen namhafte Versicherungen wie Barmenia, ARAG oder erst kürzlich die ERGO-Tochter DKV folgten. In letzterem Fall wurde dem Kläger um die 10.000 Euro an Rückzahlungen zugesprochen, weil die konkreten Berechnungsgrundlagen nicht ansatzweise erklärt wurden.
Versicherer haben gegen geltendes Recht verstoßen
Versicherer und Makler versuchen nun, den Klägern und Anwälten raffgieriges Verhalten vorzuwerfen. Ihrer Meinung nach nutze man hier bloß einen Formfehler aus und schade damit den Versicherungen. Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing sehen die Schuld aber eindeutig bei den Versicherern. Die Unternehmen haben gegen geltendes Recht verstoßen, für das Verbraucherschützer lange gekämpft haben. Undurchsichtige und schwammige Formulierungen wie diese haben in der Vergangenheit bereits zu großen Verbraucherskandalen geführt.
Verbraucherschutz: Druck auf die Versicherer
In Hinblick auf große Verbraucherskandale der Vergangenheit halten wir es für notwendig, dass sich die Verbraucher gegen diese Machenschaften wehren. Privatversicherte brauchen kein schlechtes Gewissen zu haben, wenn sie sich die zu viel gezahlten Beträge von ihrer PKV zurückholen. Den Schaden haben eindeutig die Krankenversicherer zu verantworten. Je mehr Verbraucher hier von ihrem Recht Gebrauch machen, umso größer wird der Druck auf die Versicherer, sich in Zukunft an die geltenden Gesetze zu halten.
Aktueller Vertrag bleibt auch bei Klage bestehen
Wir wissen aus Erfahrung, dass viele Menschen sich sorgen, bei einer Klage plötzlich ohne Versicherung dazustehen. Aber wir können alle privat Versicherten beruhigen: Der Versicherungsvertrag bleibt auch bei einer Klage bestehen. Kein Versicherter wird seine Versicherung verlieren oder Gefahr laufen, wegen der Rückforderung gekündigt zu werden. Auch wenn sich manch eine Versicherung dies vielleicht wünscht, gibt es diese Möglichkeit nicht.
Handeln Sie jetzt!
Sind Sie von den unwirksamen PKV-Beitragserhöhungen betroffen? Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing helfen Ihnen gern. Hier können Sie kostenfrei und ganz bequem von zu Hause aus prüfen lassen, ob Sie Beiträge von Ihrer Versicherung zurückfordern können. In einem kostenlosen Erstgespräch besprechen wir mit Ihnen Ihre Möglichkeiten. Gern können Sie uns auch telefonisch erreichen unter 030/22 01 23 80, montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark!