18. April 2018

Razzia bei Porsche wegen Abgasskandal

Abgasskandal: Werkstatt im Fokus

Keine Kulanz bei Porsche im VW-Abgasskandal

Posche Abgasskandal: Dass die 3.0 l Diesel-Motoren der neusten Porsche Modelle Cayenne und Macan vom Abgasskandal betroffen sind, wurde bereits Mitte 2017 in nahezu allen deutschen und internationalen Medien berichtet. In der offiziellen Pressemitteilung des VW-Konzerns heißt es unspektakulär, dass Porsche Fahrzeuge des Typs Cayenne 3.0-Liter-V6-Diesel der Emissionsklasse EU6 zurückgerufen werden.

Trotz des offiziellen Eingeständnisses des VW-Konzerns zum Abgasskandal mussten unsere Mandanten die Erfahrung machen, dass sich Porsche gegenüber seinen Kunden leider wenig kulant zeigt. Wohl auch aus dem Grund, dass die Diesel-Motoren nicht von Porsche selbst stammen, sondern 3.0-Liter-V6-Diesel-Motoren der VW-Konzernschwester AUDI verbaut wurden. Porsche selbst baut keine Diesel-Motoren. Nun streiten Porsche und AUDI, wer die finanziellen Folgen des Abgasskandals bei Porsche zu tragen hat.

Unsere Mandanten suchten bisher zunächst selbst das Gespräch mit ihrem Porsche Zentrum, bevor sie sich anwaltlich beraten ließen. Meist mit dem Ziel, auf einen Benziner aus der Porsche Flotte umzusteigen. Unser Eindruck nach zahlreichen Mandantengesprächen ist, dass die Mitarbeiter von Porsche zwar im Ton stets bemüht und freundlich, in der Sache aber wenig bis gar nicht kulant sind. Es heißt bloß, der Wagen sei sicher und fahrbereit, der Wertverlust durch den Abgasskandal wird jedoch ignoriert. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso der VW-Konzern es in Kauf nimmt, die Kunden des Premium-Fahrzeugherstellers Porsche dauerhaft zu verärgern. Die Sache spitzt sich nun mit den Razzien bei Porsche zu.

Wir haben daher die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den Skandal bei Porsche zusammengestellt:

Nur wenige Tage nach dem Oliver Blume nun nicht mehr ausschließlich Vorstandsvorsitzender der Porsche AG, sondern auch in den Vorstand der Konzernmutter VW-AG aufgestiegen ist, muss er sich auch schon beweisen: Die Staatsanwaltschaft und die Landeskriminalämter Baden-Württemberg und Bayern haben am Mittwoch den 17. April 2018 mehrere Razzien bei Porsche im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal durchgeführt.

Laut Medienberichten war es eine Großrazzia mit 33 Staatsanwälten der Staatsanwaltschaften Stuttgart und München II und etwa 160 Beschäftigten der Landeskriminalämter Baden-Württemberg und Bayern. 10 verschiedene Zielobjekte in Baden-Württemberg und Bayern wurden durchsucht. Hierzu sollen auch Standorte von AUDI zählen.

Vom Abgasskandal betroffener Dieselfahrer

Wenn man bei Porsche wusste, dass es bei den Diesel-Motoren eine illegale Abschalteinrichtung gibt, kann dies nicht nur für AUDI, sondern auch für Porsche strafrechtliche Konsequenzen haben. Konkret geht es um Ermittlungen im Zusammenhang mit Betrug und strafbarer Werbung.
Ermittelt wird laut Medienberichten gegen drei Personen, darunter ein Vorstandsmitglied, ein höherer Manager und ein ehemaliger Beschäftigter der Porsche AG. Namen sind bisher nicht bekannt. Außerdem ermittelt man auch gegen „unbekannt“.

In den USA wird übrigens schon seit Jahren gegen Porsche und AUDI im Zusammenhang mit 3.0-Liter-Dieselmotoren ermittelt. Ein Ermittlungsergebnis ist auf der offiziellen Seite des US-Justizministeriums abrufbar. Seit 2015 gibt es auf dem US-Markt keine Porsche mehr mit Dieselmotoren.

Porsche Abgasskandal: Die meisten Porschefahrer wissen es bereits. Sie fahren einen Porsche Cayenne oder Marcan mit 3.0-Liter Diesel-Motor von AUDI und man forderte Sie auf, in ihrem Porsche Zentrum einen Termin zum Software-Update zu vereinbaren. Das heißt, Ihr Fahrzeug hat eine illegale Abschalteinrichtung, das Fahrzeug stößt also im sogenannten realen Fahrbetrieb deutlich mehr giftige Stickoxide aus, als auf dem Prüfstand.

Beim Porsche Cayenne der Baujahre 2014 bis 2017 ist dies von offizieller Seite bestätigt. Wer in die Rückrufdatenbank des Kraftfahrtbundesamts die Daten seines Fahrzeuges eingibt, erhält den Grund des Rückrufes eindeutig: Entfernung der illegalen Abschalteinrichtung.

Nur das Software-Update durchzuführen und den Porsche mit dem 3.0-Liter-V6-Diesel-Motor zu behalten, ist zumindest finanziell nicht sinnvoll. Es ist zu erwarten, dass sich der Trend der massiven Wertverluste für Dieselfahrzeuge fortsetzen wird. Hauptsächlich wegen der drohenden Fahrverbote, aber auch weil sich die Berichte häufen, dass nach dem Software-Update zahlreiche Probleme, vom Mehrverbrauch bis zur Verrußung des Motors und des Abgasstranges, häufen. Sicher ist, dass nach dem Software-Update der AdBlue Verbrauch steigt.

Ob Sie das Software-Update durchgeführt haben oder nicht, hat keinen Einfluss auf Ihre Rechte. Der VW-Konzern sieht das erwartungsgemäß anders, wurde aber jetzt vom Oberlandesgericht Köln darauf hingewiesen, dass das Software-Update nicht zu einem Rechtsverlust führt. Dies gilt insbesondere, wenn nicht gegen den Verkäufer des Porsches, sondern gegen AUDI als Motorenhersteller vorgegangen wird.

Unsere Mandanten berichten, dass sich die Porsche Zentren wenig bis gar nicht kulant zeigen. Juristisch gibt es keine Möglichkeit den Porsche-Cayenne mit einem Diesel-Motor einen Porsche-Cayenne-Benziner umzutauschen. Stattdessen können Sie auf Schadensersatz klagen und Rückgabe des Kaufpreises fordern. Hierbei wird der Kaufpreis und alle Aufwendungen wie Versicherungskosten und Reparaturen angesetzt. Ob ein Nutzungsersatz abzuziehen ist, ist juristisch umstritten. Wir vertreten die Auffassung, dass aufgrund der Art der Vorwürfe kein Nutzungsersatz abgezogen werden darf.

Wenn sich das Porsche-Zentrum nicht kulant zeigt, bleibt Ihnen nur der juristische Weg. Weil in den Porsche-Dieselfahrzeugen ein Motor von AUDI verbaut ist, gibt es drei mögliche Anspruchsgegner:

1. Porsche Zentrum als Händler
Die illegale Abschalteinrichtung stellt juristisch einen Mangel dar. Das heißt, sie haben nicht das erhalten, was sie im Kaufvertrag vereinbart hatten. Porsche-Fahrer haben daher Ansprüche gegen den Verkäufer. Die Ansprüche gegen das Porsche Zentrum oder sonstigen Verkäufern kann man aber nur zwei Jahre nach Kauf geltend machen. Bei gebrauchten Diesel-Fahrzeugen sogar nur ein Jahr nach Kauf.

2. AUDI AG als Hersteller des Motors
Die Ansprüche gegen AUDI als Hersteller des Dieselmotors mit der illegalen Abschalteinrichtung scheinen derzeit besonders vielversprechend. Insbesondere da Hunderte Urteile gegen VW wegen Betrug und sittenwidriger Schädigung https://www.diesel-gate.com/vw-urteil/ im Abgasskandal bereits ergangen sind. Diese versprechen auch gegen AUDI gute Erfolgsaussichten.

3. Porsche AG als Hersteller des Fahrzeuges
Es ist auch möglich gegen die Porsche AG direkt vorzugehen. Die Ansprüche kann man zum einen auf Betrug stützen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, einen Anspruch darauf zu stützten, dass bei der Typengenehmigung für das Fahrzeug falsche Angaben zum Stickoxidausstoß gemacht worden sind.

Wenn Sie ein betroffenes Fahrzeug von Porsche oder auch einem anderen Hersteller haben oder zum Software-Update aufgefordert werden, sollten Sie Ihre Rechte geltend machen. Die Diesel-Fahrverbote und die Berichte über die negativen technischen Auswirkungen führen bereits jetzt zum Wertverlust. Lassen Sie sich von uns in einem ersten Gespräch kostenlos beraten. Die Anfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung übernehmen wir auch gerne für Sie.

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