6. April 2018
Oberlandesgericht Köln: VW Abgasskandal Klage nach Software-Update möglich
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VW Abgasskandal Klage nach Software-Update möglich
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Sehr gute Erfolgsaussichten für Dieselfahrer
Das Oberlandesgericht Köln schafft Klarheit für Dieselfahrer und stellt die Weichen im Abgasskandal neu. Eine Entscheidung eines Oberlandesgerichtes hat Leitbildfunktion für alle Landgerichte in dem Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts. Meist orientieren sich die anderen Oberlandesgerichte in Deutschland auch an der Entscheidung. Für die betroffenen Dieselfahrer entwickelt sich die Rechtsprechung ohnehin sehr positiv. Die Gerichte haben bereits in Hunderten Fällen gegen VW und seine Händler und für die betrogenen Kunden entschieden. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Köln dürfte nun erst recht Anreiz für die Geschädigten sein, gegen den VW-Konzern und seine Händler vorzugehen.
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[av_heading tag=’h3′ padding=’30‘ heading=’Software-Update steht Rücktritt nicht entgegen‘ color=“ style=’blockquote modern-quote‘ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ custom_class=“][/av_heading]
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In dem Fall, über den das Oberlandesgericht Köln zu entscheiden hatte, ging es um einen gebrauchten Audi A4 2.0 l TDI, der Anfang 2015 gekauft wurde. Das Software-Update wurde im September 2016 aufgespielt. 3 Monate später ist der Dieselfahrer vom Kaufvertrag zurückgetreten.
Der VW Konzern behauptet, dass die vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrer sich nicht mehr vom Vertrag lösen dürften, wenn ein Software-Update durchgeführt und das Fahrzeug weiter genutzt wurde.
Das Oberlandesgericht Köln hat nun mit einem Hinweisbeschluss vom 27. März 2018, Az. 18 U 134/17 klargestellt: Das ist rechtlich falsch. Richtig ist das Gegenteil: Wenn das Dieselfahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung hat, dann kann der Käufer von dem Vertrag zurücktreten und bekommt den Kaufpreis wieder.
Das Oberlandesgericht Köln führt aus: Mit einer speziellen Software wurde heimlich dafür gesorgt, dass der Schadstoffausstoß bei den Abgastests geringer ist als im normalen Straßenverkehr. Daher handelt es sich bei der Software um eine illegale Abschalteinrichtung. Diese Abschalteinrichtung ist juristisch ein Mangel.
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[av_heading tag=’h3′ padding=’30‘ heading=’VW-Händler muss Funktionsweise des Software-Updates darlegen‘ color=“ style=’blockquote modern-quote‘ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ custom_class=“][/av_heading]
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Der VW-Konzern und seine Händler behaupten, die Pflichten aus dem Kaufvertrag seien nachträglich durch das Software-Update erfüllt. Wenn der Dieselfahrer dennoch vom Vertrag zurücktreten wolle, dann müsse er beweisen, warum das Software-Update nicht funktionieren soll. Da nicht genau bekannt ist, wie das Software-Update funktioniert, wäre das für den Kläger so gut wie unmöglich. Nach ihrer Argumentation wären VW und die VW Händler in allen Fällen, in denen bereits ein Software-Update durchgeführt worden wäre, also fein raus.
Das Oberlandesgericht Köln hat nun klargestellt, dass juristischen Laien das Software-Update nicht als Nachbesserung im rechtliche Sinne verstünden, sondern vielmehr das Software-Update durchführen lassen, um das Fahrzeug weiterhin nutzen zu können.
Daher muss vielmehr der VW-Händler darlegen, warum das Software-Update funktioniert und dass der Dieselfahrer es als Nachbesserung akzeptiert.
Sollten Sie das Software-Update noch nicht durchgeführt haben, gehen Sie auf Nummer sicher: Lassen Sie sich vor Installation des Software-Updates anwaltlich beraten.
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[av_heading tag=’h3′ padding=’30‘ heading=’Negative Auswirkungen des Software-Updates‘ color=“ style=’blockquote modern-quote‘ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ custom_class=“][/av_heading]
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Der Dieselfahrer müsse, um seinen Rücktritt zu begründen, darlegen, dass das Software-Update möglicherweise negative Auswirkungen hat, so das Oberlandesgericht Köln. Wegen der zahlreichen Berichte genüge es aber, wenn auf die öffentlich diskutierten folgenden Nachteile verwiesen werde:
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- Verschleiß von Motor etc.
- Erhöhter Kraftstoffverbrauch
- Verschlechterte Motorleistung
- Erhöhter CO2-Ausstoß
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Dieselfahrer muss VW-Händler keine Frist zum Rücktritt setzen
Der Kläger muss, bevor er vom Vertrag zurücktritt, auch keine Frist setzen, weil auszuschließen ist, dass der VW-Konzern eine bessere Alternative zum Software-Update anbietet.
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[av_heading tag=’h3′ padding=’30‘ heading=’„Abkaufen“ von Klagen zur Vermeidung von Urteilen‘ color=“ style=’blockquote modern-quote‘ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ custom_class=“][/av_heading]
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Das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Köln wird weitergeführt und der VW Händler muss nun beweisen, ob und wie das Software-Update funktioniert. Wegen der sehr ungünstigen Prozesslage für VW Händler ist zu erwarten, dass dem Kläger ein sehr günstiges Angebot gemacht wird, dass er nicht ablehnen kann. Wenn die Parteien sich vergleichen, dann kann das Gericht kein Urteil mehr sprechen.
Es ist anzunehmen, dass in diesen Vergleichen strenge Verschwiegenheitserklärungen unterzeichnet werden müssen, sodass die hohen Vergleichsbeträge der Öffentlichkeit nicht bekannt werden.
Dieses Vorgehen dem Kläger ihre Klage quasi teuer „abzukaufen“ ist auch der Grund, warum es trotz der unzähligen Klagen bislang erst so wenige Entscheidungen von Oberlandesgerichten und keine des Bundesgerichtshofs gibt. Dies soll verhindern, dass Millionen betroffener Dieselfahrer klagen.
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[av_heading tag=’h3′ padding=’30‘ heading=’Rechtsverlust durch Verjährung verhindern‘ color=“ style=’blockquote modern-quote‘ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ custom_class=“][/av_heading]
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Dieselfahrer sollte die „heimliche“ Vergleichsbereitschaft von VW und seinen Händlern aber nicht abschrecken, sondern ermutigen ihre Rechte nicht verfallen zu lassen. Fahrer von VW, Audi, Porsche, Skoda und Seat, deren Fahrzeuge offiziell vom Abgasskandal betroffen sind, haben sehr gute Karten und vor dem Hintergrund des jüngsten Hinweisbeschlusses des Oberlandesgerichts Köln einen weiteren Trumpf im Ärmel. Besser sind die Chancen oft noch, wenn direkt gegen den VW-Konzern und nicht gegen den Händler vorgegangen wird. Entsprechendes gilt für Dieselfahrzeuge von Daimler und BMW.
Vermeiden Sie den Verlust Ihrer Rechte und nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Ihre Rechtsschutzversicherung muss die Kosten übernehmen – wir kümmern uns gerne für Sie um die Deckungsanfrage.
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