18. September 2020
Abgasskandal: Neue EU-Verordnung zur Typgenehmigung, um Autohersteller zu überwachen
Seit dem 1. September 2020 gibt es eine neue EU-Verordnung zur Typgenehmigung. Damit sollen Betrugsfälle wie der Abgasskandal in Zukunft verhindert werden. Die Europäische Union möchte mit diesen neuen Regelungen die Zulassung von neuen Fahrzeugen und die Überwachung dieses Vorgangs verbessern. Bereits 2016, nach Bekanntwerden des Dieselskandals, hatte die EU-Kommission zusammen mit den Mitgliedsstaaten diese Änderung in Angriff genommen, nun tritt die Verordnung in Kraft.
Was ist eine Typgenehmigung?
Europaweit gelten einheitliche technische Vorschriften »für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können«. Für Bauteile, die in einem Kraftfahrzeug verbaut werden, ist somit in der Regel eine Typgenehmigung erforderlich. Neben dem ECE-Prüfzeichen (E1) der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen gibt es das Prüfzeichen für Fahrzeuge und Fahrzeugteile nach europäischen Richtlinien (e1). In Deutschland ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hierfür die zuständige Behörde, entsprechende Zulassungsstellen gibt es auch in jedem anderen europäischen Land.
Typgenehmigungen bestätigen, dass die gesetzlichen Sicherheits- und Umweltstandards erfüllt sind. Wenn ein Autohersteller ein neues Modell in der EU auf den Markt bringen, lässt er zuerst Prototypen in einem EU-Land testen. Werden alle Sicherheits- und Umweltvorschriften eingehalten, erhält der Hersteller die Genehmigung, das Modell in der EU zu verkaufen.
Warum diese neue EU-Verordnung zur Typgenehmigung?
Mit der neuen EU-Verordnung zur Typgenehmigung möchte man Lehren aus dem Dieselskandal ziehen und dafür sorgen, dass sich so ein schwerwiegender Betrugsfall nicht wiederholt. Behörden wie das KBA hatten bei Abgasmanipulationen jahrelang weggesehen und den Dieselskandal damit teilweise ermöglicht. Hinzu kommt, dass das KBA generell nicht genehmigt, dass Fahrzeuge mit einer Abschalteinrichtung zugelassen werden. Hier hatten Autohersteller es geschafft, das KBA schlicht zu täuschen, indem die Abschalteinrichtung während der Prüfung deaktiviert war, im echten Fahrbetrieb aber ausgelöst wurde. Mit den neuen Regelungen möchte die EU derartigen Schummeleien einen Riegel vorschieben.
Was genau ändert sich?
Laut Tagesspiegel sagte EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton über die neue EU-Verordnung, dass Europäerinnen und Europäer zu Recht erwarten könnten, die saubersten und sichersten Fahrzeuge zu fahren. Dies setze strengste Kontrollen an den Fahrzeugen und eine wirksame Überwachung auf europäischer Ebene voraus. Daher soll die EU-Kommission künftig in der Lage sein, Fahrzeuge zu kontrollieren und EU-weite Rückrufe auszulösen. Außerdem kann sie Geldbußen von bis zu 30.000 Euro pro Fahrzeug zu verhängen, wenn gegen das Gesetz verstoßen wird.
Die Änderungen beinhalten unter anderem eine genauere Prüfung vor der Zulassung von Fahrzeugen, strengere Kontrollen von bereits zugelassenen Fahrzeugen sowie eine europaweite statt nur eine nationale Aufsicht. Darüber hinaus will die EU durch Stichproben mehr kontrollieren, ob die geltenden Regeln in Sachen Emissionen und Sicherheit umgesetzt werden. Außerdem müssen die Hersteller Zugang zu Daten der Fahrzeugsoftware gewähren.
Kritik an der EU-Verordnung zur Typgenehmigung
Auch wenn die neuen EU-Regelungen es den Herstellern erschweren sollen, bei der Typgenehmigung zu schummeln, halten Experten diese immer noch für zu lasch. In einem Bericht des Handelsblatts äußerte sich der Grünen-Politiker Oliver Krischer eher kritisch zu der Verordnung. So könnten sich Automobilhersteller für ihre Typgenehmigungen nach wie vor die Länder aussuchen, in denen die Prüfer nicht ganz so genau hinschauen wie in anderen.
Dennoch kein Ende vom Abgasskandal in Sicht
Auch wenn die EU ihre Hausaufgaben in Sachen Verbraucherskandal machen will, ist der bestehende Abgasskandal noch lange nicht ausgestanden. Zwar wurden fünf Jahre nach Bekanntwerden von Dieselgate viele Milliarden Euro an Strafzahlungen und Entschädigungen geleistet. Dennoch stehen weiterhin viele Autohersteller unter Verdacht, illegale Abschalteinrichtungen in ihren Fahrzeugen zu verwenden. Dies betrifft nicht nur die Fahrzeuge des Volkswagen-Konzerns wie VW, Audi, Porsche, Skoda und Seat, sondern auch andere Hersteller wie Mercedes-Benz, BMW, Renault, Fiat oder Volvo.
Wir machen Ihr Recht geltend
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