30. November 2019
Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Bank
Im amerikanischen Raum sind sie schon lange gängige Praxis – die sogenannten Sammelklagen. Nun gibt es auch ein deutschsprachiges Pendant dazu – die Musterfeststellungsklage. Seit dem 1. November 2018 ist das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage wirksam. Diese unterscheidet sich jedoch in einigen Punkten von den US-amerikanischen Sammelklagen. Nach europäischem Recht reicht eine bloße Gruppenbetroffenheit nicht für die Erhebung einer Klage aus. Zur Eröffnung des Rechtswegs und die Zulässigkeit muss im europäischen Rechtsraum die Verletzung eines subjektiven Rechts vorliegen.
Wie funktioniert die Musterfeststellungsklage?
Massengeschäfte regieren die Wirtschaftswelt. So kommt durch gesetzwidriges Handeln eines Unternehmens oft eine besonders hohe Anzahl an Verbrauchern zu Schaden.
Beispiele dafür gibt es unzählige – das aktuellste ist der Diesel Abgasskandal. Man geht hier derzeit von insgesamt ca. 11 Mio betroffenen Verbrauchern aus.
Der hohen Anzahl an Betroffenen mit Ansprüchen gegen den VW Konzern (VW, Audi, Seat, Skoda) ermöglicht die Musterfeststellungsklage die letzte Gelegenheit im Dieselskandal zu handeln. Voraussichtlich werden die Ansprüche Ende 2018 verjähren. Durch die kostenlose Teilnahme an der Musterfeststellungsklage wird die Verjährung gehemmt.
Im Allgemeinen sollen durch die Musterfeststellungsklage Ansprüche auf Schadensersatz der Verbraucher festgestellt werden, ohne dass diese einen Prozess gegen das Unternehmen anstrengen müssen. Die gerichtliche Auseinandersetzung führen Verbraucherschutzverbände, wenn eine gewisse Zahl von Menschen betroffen ist. Dazu braucht es mindestens 10 Verbraucher, die sich in das Klageregister eintragen lassen.
Noch vor dem Klageregister zur Musterfeststellungsklage gegen VW schaffte es allerdings eine andere Musterfeststellungsklage es, die erste ihrer Art zu werden – die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes Bank.
Die Mercedes-Bank hat zahlreiche Verbraucherdarlehensverträge abgeschlossen, die aufgrund formeller Mängel jederzeit widerrufbar sind.
Worum geht es in der aktuellen Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Bank?
Die Schutzgemeinde für Bankkunden e.V. strebt seit dem 2. November 2018 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Bank an. Verhandelt wird am 25. Januar 2019 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Es geht um die Feststellung, dass alle Verbraucherkreditverträge, die seit dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, uneingeschränkt widerrufbar sind. Eine Anmeldung war bis zum 24. Januar 2019 möglich.
Diese formellen Fehler wirft die Schutzgemeinde für Bankkunden e.V. den Verbraucherdarlehensverträgen der Mercedes-Benz-Bank vor:
- unpräzise Formulierungen bezüglich des Fristbeginns für die Erklärung des Widerrufs
- ungenügende Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
- keine hinreichenden Angaben zu den Rechtsfolgen bei vorzeitiger Kündigung aufgrund von Zahlungsverzug
Ebenfalls Teil der Feststellung soll sein, dass die Verbraucher mit solchen Verträgen, keine Entschädigung für bereits gefahrene Kilometer bezahlen müssen.
Wie nützlich ist die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Bank für mich?
Wenn das Oberlandesgericht Stuttgart der Schutzgemeinde für Bankkunden e.V. Recht gibt, dann gelten die betroffenen Kreditverträge als zeitlich unbegrenzt widerrufbar. Durch den Widerruf kommt es zu einer Rückabwicklung der Kreditverträge, die zu einer Rückzahlung der Anzahlung sowie der gezahlten Raten führt. Die vereinbarten Zinsen werden jedoch nicht zurückgezahlt. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich dabei um einen Diesel, Benziner, Neu- oder Gebrauchtwagen handelt.
Wie läuft die Anmeldung zur Musterfeststellungsklage ab?
Die Anmeldung zur Musterfeststellungsklage ist für alle Betroffenen bis zum 25. Januar 2019 über das Klageregister des Bundesamtes für Justizmöglich. Als Betroffener können Sie sich bezeichnen, wenn Ihr Darlehensvertrag mit der Mercedes-Benz-Bank ab dem 13. Juni 2014 geschlossen wurde.
Wir sind Ihnen gerne bei allen weiteren Fragen zur Musterfeststellungsklage behilflich. Sie haben hierzu die Möglichkeit unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch zu nehmen.