17. August 2020
Dieselskandal: Mercedes zu Rückruf von S-Klasse-Fahrzeugen aufgefordert
Mercedes muss einen weiteren Fahrzeug-Rückruf verkünden, dieses Mal betrifft es die S-Klasse. Dies hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 11. August 2020 angeordnet. Das KBA hatte in den Dieselfahrzeugen mit dem Motorentyp OM642 unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt. Wie wir berichteten, hatte die Daimler AG erst im Juni 2020 knapp 170.000 Fahrzeuge zurückrufen müssen.
Rückruf von weltweit 6.000 Mercedes-S-Klasse-Fahrzeugen
Das KBA nennt auf seiner Homepage als Grund des Rückrufs eine »unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems«. Betroffen sind die Mercedes-Modelle S 350 Blue TEC, S 350 d, S 350 BlueTEC 4Matic und S 350 d 4Matic der Baujahre 2015 bis 2017 (Euro 6). Somit muss Daimler dieses Mal etwa 6.000 Fahrzeuge zurückrufen, davon knapp 1.300 in Deutschland. Das KBA überwacht den Rückruf.
Motor OM642 betroffen
In den genannten Pkws ist der Motorentyp OM642 verbaut, der in der Vergangenheit schon von Rückrufen betroffen war. Dieser Dieselmotor kommt in verschiedenen Mercedes-Fahrzeugen wie der E- und G-Klasse, CLS, ML, GLE GL und GLS zum Einsatz und stand damals bereits im Verdacht, mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet zu sein.
Rückruf-Maßnahme Software-Update
Beim jetzigen Rückruf besteht die Abhilfemaßnahme des Herstellers in einem Software-Update beim Motorsteuergerät. Laut Daimler hat der Konzern diese Maßnahme werksseitig bereits 2018 angestoßen. Der Rückruf durch das KBA erfolgte erst jetzt, da das Software-Update nun amtlich freigegeben wurde. Wie bei anderen Fahrzeugen nach Updates wird auch hier damit gerechnet, dass sich der Kraftstoffverbrauch durch eine höhere Abgasrückführrate erhöhen wird. Auch beim Harnstoff für den SCR-Katalysator dürfte sich ein erhöhter Verbrauch zeigen.
Daimler weist alle Schuld von sich
Seit März 2017 wird gegen die Daimler AG wegen Verdacht der Abgasmanipulierung ermittelt. Der schwäbische Automobilhersteller weist jedoch nach wie vor alle Schuld von sich. Daimler habe keine illegalen Mittel zur Abgasreinigung bei Dieselfahrzeugen eingesetzt und halte sich an geltendes Recht. Die in den Fahrzeugen verbaute Abschalttechnik diene dem Motorschutz.
In diesem Fall geht es unter anderem um das sogenannte Thermofenster, eine Technik, die die Abgasreinigung in bestimmten Temperaturbereichen herunterregelt. So können Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand eingehalten werden, auf der Straße jedoch werden sie teilweise massiv überschritten.
EuGH-Gutachten: Abschalteinrichtungen wie Thermofenster unzulässig
Am 30. April 2020 hatte Generalanwältin Eleanor Sharpston temperaturabhängig gesteuerte Abschalteinrichtungen in einem Schlussantrag beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) als unzulässig bezeichnet. Dazu zählt eben auch das in den Mercedes-Modellen verwendete Thermofenster. Dieser Schlussantrag ist nicht rechtlich bindend, aber er könnte wegweisend für zukünftige Urteile zum Beispiel gegen die Daimler AG sein. Es wird erwartet, dass der EuGH in dieser Sache noch dieses Jahr ein Urteil fällen wird.
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