20. Februar 2020
Mercedes-Schummelsoftware: Täuschung zur Einhaltung der Stickoxidgrenze
Der Abgasskandal macht auch 2020 weiter Schlagzeilen: Im Januar wurden weitere Daimler-Rückrufe veröffentlicht. Ist in Ihrem Fahrzeug der Motor der Abgasnorm Euro 5 oder Euro 6 verbaut? Dann sind ebenfalls Sie von der sogenannten “Mercedes-Schummelsoftware” betroffen. Wir fassen die Hintergründe zusammen – und unterstützen Sie, Ihr Recht der Daimler AG gegenüber geltend zu machen.
2018: Erste Mercedes Rückrufe
Im Jahr 2018 ordnete das Kraftfahrzeug-Bundesamt (KBA) den ersten verpflichtenden Rückruf von Diesel-Fahrzeugen der Daimler AG an. Unzulässig verbaute Abschaltrichtungen waren hierbei die Begründung. In Deutschland wurden 280.000 Fahrzeuge, in Europa insgesamt 774.000 Mercedes wegen verbauter „Mercedes-Schummelsoftware“ zurückgerufen. Im Jahr 2019 folgten insgesamt noch Rückrufe für über 300.000 Fahrzeuge, am 7. Januar 2020 weitere 152.000. Davon betrafen 52.000 Rückrufe Deutschland. Damit sind über 1,2 Millionen Mercedes-Fahrzeuge von dem Abgasskandal betroffen.
Unzulässige Abschaltvorrichtungen sind in Dieselmodellen der gesamten Modellpalette mit den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 verbaut. Die Ermittlungen zu den betroffenen Mercedes-Dieselmodellen laufen noch.
Was ist die „Mercedes-Schummelsoftware“?
Das Kraftfahrzeug Bundesamt stellt fest: Die Daimler AG hat ebenfalls nachweisbar eine unzulässige Software installiert. Diese „Mercedes-Schummelsoftware“ bewirkt, dass das Kraftfahrzeug im Prüfzustand die gesetzlich festgelegte Stickoxidgrenze von 180 Milligramm pro Kilometer einhält. Im normalen Fahrbetrieb wird der Grenzwert jedoch überschritten. Nach dem LG Stuttgart (Az.: 29 O 199/19) wurde hierbei ein Emissionskontrollsystem verbaut. Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes „Thermofenster“. Die Abgasreinigung des Kraftfahrzeuges findet nur in einem bestimmten Temperaturfenster statt. Bei durchschnittlichen Außentemperaturen im normalen Fahrbetrieb werden die Abgase ungefiltert ausgestoßen
Manipulation am SCR-Katalysator
Eine Variante des Temperaturfenster setzt beim sogenannten SCR-Katalysator (selektive katalytische Reduktion) an: In modernen Dieselmotoren wird eine Harnstofflösung in den SCR-Katalysator injiziert, um Emissionen zu mindern. Hierbei reagieren die Stickoxide mit dem Ammoniak der Harnstofflösung zu Stickstoff und Wasser. Der Stickoxidgehalt der Abgase sinkt. Besagte Harnstofflösung ist gemeinhin bekannt als “AdBlue”. Bei Mercedes-Fahrzeugen wurde festgestellt, dass die sogenannte „Mercedes-Schummelsoftware“ die Abgasreinigung bei unter zehn Grad drosselt. Die Folge: Bei niedrigeren Temperaturen wird im SCR-Katalysator keine Harnstofflösung zum Abgas zur Reinigung eingespritzt. Der Ausstoß an gesundheitsschädigenden Stickoxiden ist dadurch viel höher, als gesetzlich erlaubt.
Manipulation am Abgasrückführventil
Eine zweite Möglichkeit zur Minderung des Schadstoffausstoßes bei Dieselmotoren ist das Abgas-Rückführungsverfahren. Eine Software im Motorsteuergerät regelt die Abgasrückführung, indem es die sog. Abgasrückführungsventil steuert (AGR-Ventil). Hierbei verringert sich der Ausstoß an Stickoxiden um bis zu 50 Prozent. Durch die „Mercedes-Schummelsoftware“ fährt die Abgasreinigung bei unter sieben Grad Celsius herunter. Die Folgen sind auch hier zu stark Stickoxid-belastete Abgase.
Die Daimler AG: Thermofenster dient allein dem Motorschutz
Die Daimler AG streitet den Einbau rechtswidriger Emissionskontrollsysteme ab, das Thermofenster diene nur dem Schutz des Motors vor starker Verrußung. Der Hintergrund: Bei Dieselmotoren kommt es bei niedrigen Temperaturen zu stärkerer Rußpartikelbildung. In Folge können zum Beispiel der Partikelfilter, das AGR-Ventil oder die Kraftstoffinjektoren verrußen und entsprechend verschleißen. Um dies zu vermeiden, fährt die Abgasreinigung bei niedrigen Temperaturen herunter oder oder schaltet aus.
Zweifelhaft wird diese Aussage in Verbindung mit dem europaweiten Aufruf Daimlers: Durch ein Software-Update soll eben dieses Thermofenster deaktiviert werden. Hierfür wirbt Daimler sogar mit Gutscheinen: „Wer jetzt das Diesel Software-Update bei seinem Mercedes Benz Pkw durchführen lässt, erhält einen Service Gutschein im Wert von 100 Euro.
Von der “Mercedes-Schummelsoftware” betroffen? Das können Sie tun
Sie sind Besitzer eines Kraftfahrzeuges mit eingebautem Dieselmotor der Abgasnorm Euro 5 oder Euro 6? Sie haben einen verpflichtenden Rückruf zum Software-Update oder einen Aufruf zu einer freiwilligen Servicemaßnahme von Mercedes erhalten? Natürlich können sie dem Aufruf der Daimler AG zur Durchführung des Diesel Software-Updates Folge leisten. Möchten Sie dies nicht, dann stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Durchsetzung ihrer Ansprüche zu.
Mögliche Ansprüche bei Installation der “Mercedes-Schummelsoftware“
Ist in ihrem Fahrzeug die Mercedes-Schummelsoftware verbaut, liegt juristisch ein Mangel der Kaufsache vor. Sie sind in diesem Fall von dem Abgasskandal betroffen und können Rechte gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Der Mangel ist Voraussetzung für Gewährleistungsrechte im Kaufrecht. Ein Anspruch kann bis zu zwei Jahre nach Übergabe der Kaufsache geltend gemacht werden. Gehen Sie gegen den Hersteller vor: Beim Vorliegen einer rechtswidrigen Abschaltvorrichtung können Sie gemäß § 826 BGB Schadensersatz wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung fordern.
In Ihrem Fahrzeug ist die sogenannte Mercedes-Schummelsoftware installiert? Kontaktieren Sie uns unter www.diesel-gate.com und lassen Sie uns gemeinsam ermitteln, welche Ansprüche Sie haben. Wir übernehmen die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und beraten Sie gerne in einem kostenlosen Erstgespräch.