24. Juni 2019

Mammutklage gegen VW startet im Herbst

VW Musterfeststellungsklage

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[av_heading tag=’h1′ padding=’30‘ heading=’Musterfeststellungsklage: Mammutklage gegen VW startet im Herbst‘ color=“ style=’blockquote modern-quote‘ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ custom_class=“][/av_heading]

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Die erste mündliche Anhörung im VW im Musterfeststellungsverfahren Musterfeststellungsverfahren um den VW-Dieselskandal wird am 30.09.2019 vor dem OLG Braunschweig verhandelt. Rund 430.000 Verbraucher haben sich laut Handelsblatt der Musterfeststellungsklage der vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband) angeschlossen, die vom ADAC unterstützt wird. VW rechnet mit einer langwierigen Verfahrensdauer von mindestens vier Jahren.

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[av_heading heading=’Gericht soll vorsätzliche Schädigung feststellen‘ tag=’h2′ style=’blockquote modern-quote‘ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ padding=’30‘ color=“ custom_font=“][/av_heading]

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Die Musterfeststellungsklage ist ein neues Instrument für Verbraucherschützer, das vergangenen November in Kraft getreten ist. Mit Hilfe dieses Gesetzes können Verbraucherverbände stellvertretend für viele Betroffene gegen große Konzerne klagen. Insbesondere den Verbrauchern, die keine Rechtsschutzversicherung haben, ermöglicht die Musterfeststellungsklage nun ebenfalls gegen VW aktiv zu werden. In dem Prozess gegen VW soll das OLG Braunschweig feststellen, ob VW seine Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat – so lauten bereits hunderte gegen VW in Einzelprozessen gefällte Urteile. Den hunderttausenden klagenden Haltern von Dieselfahrzeugen mit manipulierter Abgassteuerung stünde in dem Fall Schadensersatz zu. VW sieht jedoch nach wie vor keine Rechtsgrundlage für die Kundenklagen.
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[av_heading tag=’h3′ padding=’30‘ heading=’Was passiert, wenn die Musterfeststellungsklage abgewiesen wird?‘ color=“ style=’blockquote modern-quote‘ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ custom_class=“][/av_heading]

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Da bislang noch kein vergleichbares Verfahren in Deutschland verhandelt wurde, birgt die Musterfeststellungsklage ein gewisses Risiko für Verbraucher – vor allem, da die Rechtsprechung der Braunschweiger Justiz für VW-Geschädigte bisher konsequent negativ ausfiel. Die lokale Verbundenheit zum Konzern lässt sich hier nur schwer übersehen und hinterlässt einen bitteren Beigeschmack. Sollte die Musterfeststellungsklage also tatsächlich abgewiesen werden, gilt dieses Urteil für alle, die zu dem Zeitpunkt im Klageregister eingetragen sind, d.h. individuelle Schadensersatzansprüche können von diesen nicht mehr vor einem anderen Gericht  geltend gemacht werden. Verbraucherrechtlich wäre dies ein Skandal.
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[av_heading heading=’Zusätzliche Einzelklage auch im Erfolgsfall‘ tag=’h3′ style=’blockquote modern-quote‘ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ padding=’30‘ color=“ custom_font=“][/av_heading]

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Auch wenn das Gericht entscheiden sollte, dass VW den Verbrauchern grundsätzlich Schadensersatz schuldet, müssen Betroffene ihre Schadensersatzansprüche trotz positivem Feststellungsurteil nachfolgend individuell einklagen, wenngleich mit einer gestärkten Rechtsposition. Für Verbraucher, die aber erst ca. 2023 die Rückgabe ihres Fahrzeugs einklagen können, ist dies jedoch problematisch. Der Halter muss dem Konzern eine Nutzungsentschädigung abtreten, die sich auf die gefahrenen Kilometer berechnet. Je länger sich der Prozess also hinzieht, desto geringer fällt am Ende der Schadensersatz für den Geschädigten aus. Denn im Prozess gilt der tagesaktuelle Tachostand.
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[av_heading heading=’Prozessfinanzierung für Einzelklagen‘ tag=’h3′ style=’blockquote modern-quote‘ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ padding=’30‘ color=“ custom_font=“][/av_heading]

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Wer eine schnelle Lösung wünscht, sollte zunächst seine individuellen Ansprüche prüfen lassen. Auch ohne Rechtsschutzversicherung kann es sich bei guter Erfolgsaussicht durchaus lohnen, Einzelklage einzureichen und einen Prozesskostenfinanzierer in Anspruch zu nehmen.
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