28. Mai 2018
Landgericht Berlin verurteilt VW wegen sittenwidriger Schädigung
Erstmals Grundsatzurteil des Landgerichts Berlin
Erstmals kommt vom Landgericht Berlin ein Grundsatzurteil in Zusammenhang mit dem Dieselskandal. Von VW verlangte der Kläger die Rückabwicklung des Kaufvertrages – das heißt, er bekommt den Kaufpreis zurück und gibt dafür das Fahrzeug zurück. Das Landgericht Berlin hat dem Kläger am 19. April 2018 (Az. 13 O 108/17) Recht gegeben. Für Dieselfahrer rund um Berlin hat das Urteil eine erhebliche Bedeutung, denn eine Verurteilung wegen sittenwidriger Schädigung übt Druck auf den Konzern aus.
Dieselfahrer kaufte VW-Fahrzeug mit illegaler Abschalteinrichtung
Dem Urteil des Landgerichts Berlin liegt eine typische Konstellation im Dieselskandal zugrunde. Der Kläger hat im Jahr 2014 einen VW Sharan mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 gekauft. Im Fahrzeug ist eine illegale Abschalteinrichtung eingebaut, durch die die zulässigen Grenzwerte beim Ausstoß von Stickstoffoxiden nur im Testzyklus eingehalten werden. Im Straßenverkehr liegt der Ausstoß dagegen erheblich über den Grenzwerten.
Landgericht Berlin: Besonders verwerfliches Verhalten von VW
Für eine Verurteilung wegen sittenwidriger Schädigung reicht eine Pflichtverletzung, die zu einem Vermögensschaden führt nicht aus. Vielmehr muss ein besonders verwerfliches Verhalten vorliegen. Auch andere Gerichte stellten ein solches Verhalten bei VW fest.
VW behauptete während des Prozesses vor dem Landgericht Berlin, dass alle relevanten Grenzwerte eingehalten wurden. Zu der Frage, welche Grenzwerte relevant sind, äußerte der VW-Konzern sich nicht konkret. Der VW-Konzern behauptete lediglich, dass nicht gegen die entsprechende EU-Verordnung verstoßen worden sei. Im Testbetrieb habe das Fahrzeug die Grenzwerte eingehalten. Dass die Grenzwerte im normalen Straßenverkehr nicht eingehalten worden sind, ist dagegen nach der Ansicht von VW nicht relevant.
Landgericht Berlin: Fahrzeuge müssen der EU-Verordnung genügen
Eine solche Auslegung lehnt das Landgericht Berlin jedoch vehement ab. Das Auto muss im Straßenverkehr insgesamt den Vorgaben der EU-Verordnung genügen. Der Grund dafür ergibt sich aus dem Ziel der Verordnung. Es geht um die Verbesserung der Luftqualität und Einhaltung der Luftverschmutzungsgrenze. Damit einher geht die Verbesserung und Erhaltung der Gesundheit und des Lebens.
Ein Verstoß gegen die Verordnung ist somit gleichzeitig ein Verstoß gegen die objektive Werteordnung des Grundgesetzes, so das Landgericht Berlin. Das Verhalten von VW gefährdet die körperliche Unversehrtheit, die grundrechtlichen Schutz genießt. Die Annahme eines verwerflichen Verhaltens seitens VW ist unter Berücksichtigung dieses Umstandes nur angemessen.
VW räumt Gefahr durch Stickoxide ein
Dass Stickoxide zur Schädigung der Atemwege und dem Herzkreislaufsystem führen können, gibt selbst VW zu. Durch den erhöhten Ausstoß, der von Millionen manipulierter Fahrzeuge verursacht wird, werden zahlreiche Menschen gefährdet.
VW war bewusst, dass sie ohne den Einbau der Abschalteinrichtung keine Genehmigung zur Veräußerung bekommen würde. Dieser Umstand führt das Landgericht Berlin zu der Annahme, dass die Manipulation allein aus Gewinnstreben vorgenommen wurde. Die negativen Auswirkungen wurden dabei billigend in Kauf genommen.
Landgericht Berlin: Verbraucher wird mit ungewollten Folgen belastet
Die Täuschung über den Stickoxidausstoß war auch maßgeblich für den Vertragsabschluss des Käufers. Der Schaden des Klägers im konkreten Fall besteht darin, dass er davon ausging, er könne das Fahrzeug über einen langen Zeitraum nutzen. Jedoch bestand nach Bekanntwerden der verbauten Software die Gefahr, dass die Zulassung des Fahrzeugs entzogen wird oder Nachbesserungen anfallen. Das Ausmaß und die Folgen der Nachbesserungen sind ungewiss, so das Landgericht Berlin.
Dass eine bewusste Täuschung gegenüber der Genehmigungsbehörde stattfand, ergibt sich auch aus der falschen Übereinstimmungsbescheinigung. Mit der Übereinstimmungsbescheinigung versichert der Hersteller dem Käufer, dass das Fahrzeug die Rechtsvorschriften der EU erfüllt. Die Angaben zu dem Stickoxid-Ausstoß sind aber falsch.
VW Vorstand weist Schuld von sich
Der Vorstand von VW weist die Verantwortlichkeit für den Einbau der Software von sich. VW behauptet, dass nicht benannte Mitarbeiter unterhalb des Vorstandes den Einbau veranlasst hätten.
Das Landgericht Berlin lässt sich von dieser Behauptung nicht beeindrucken. Eine Entscheidung, die die gesamte Entwicklungs- und Produktionslinie beeinflusst, kann nicht von Mitarbeitern unterhalb der Vorstandsebene getroffen werden. Das Landgericht Berlin rechnet der Führungsebene die Entscheidung über den Einbau daher eindeutig zu.
Machen Sie jetzt Ihre Rechte geltend!
Wenn Sie selbst ein vom Dieselskandal betroffenes Auto fahren, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne zum weiteren Vorgehen und zu den Möglichkeiten, wie Sie Ihre Rechte gegenüber den Automobilherstellern geltend machen können. Die Deckungszusage bei Ihrer Rechtschutzversicherung holen wir auch gerne für Sie ein.