18. Dezember 2017

LG Münster: Klage gegen Daimler erfolgversprechend

Die Musterfeststellungsklage

Bisher nur Urteile gegen VW und Autohändler

Im Zusammenhang mit dem Abgasskandal, sind in Deutschland bisher nur Urteile gegen Autohändler und VW ergangen. Andere Autohersteller blieben bislang verschont. Dies wohl auch, weil viele Dieselfahrer ihre Erfolgsaussichten für gering halten und den Gang zu den Gerichten noch scheuen.

Klage gegen Daimler erfolgversprechend

Die Zurückhaltung der Dieselfahrer gegenüber Daimler könnte sich nun ändern. Das Landgericht Münster hat am 7. November 2017 (04 O 68/17) der Klage eines Mercedes-Fahrers mit einem Hinweisbeschluss Aussicht auf Erfolg bescheinigt.

Veränderte Abgasreinigung bei Mercedes im Testbetrieb als Sachmangel

Es besteht der Verdacht, dass auch bei Mercedes-Motoren die Abgasreinigung nur im Testbetrieb optimal eingestellt ist und bei normalem Fahrbetrieb anders funktioniert. Dies soll so ablaufen, dass die Abgasreinigung auf die Temperatur optimiert ist, bei der die Abgaswerte vom Kraftfahrtbundesamt getestet werden.

Daimler muss Verdacht aktiv entkräften

Weil der Mercedes-Fahrer den Verdacht bezüglich der sogenannten Abschalteinrichtung überzeugend vorgetragen hat, sei es jetzt an Daimler, den Verdacht zu entkräften. Das Gericht hat Daimler daher aufgetragen, zur weiteren Aufklärung und Prüfung konkrete Angaben zu machen, wie die Abgasreinigung bei unterschiedlichen Temperaturen funktioniert. Es reiche nicht aus, dass Daimler sich auf eigene Tests berufe, so das Gericht. Daimler solle diese Tests vorlegen. Nur dann könne das Gericht sie nachvollziehen und wenn erforderlich durch Sachverständige überprüfen lassen.

Sachmangel führt zu Anspruch auf Schadensersatz oder Neulieferung eines Mercedes 

Das Gericht stellt klar, dass das Mercedes Fahrzeug einen Sachmangel habe, wenn der Verdacht gegen Daimler nicht entkräftet wird.

Die Rechtslage in Deutschland ist in diesen Fällen eindeutig.
Wenn ein Sachmangel vorliegt, haben Käufer grundsätzlich ein Wahlrecht zwischen der Nachlieferung eines mangelfreien Fahrzeuges oder der Nachbesserung ihres jetzigen Fahrzeuges. Geht dies nicht oder verweigert der Verkäufer die gewünschte Art der Nacherfüllung, so kann der Käufer zurücktreten und hat dann einen Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises und Schadenersatz. Die kommenden Monate werden zeigen, inwieweit die Gerichte auch gegenüber Daimler die gleichen Maßstäbe ansetzen und Urteile fällen, wie sie bereist gegenüber dem VW-Konzern und seinen Händlern ergangen sind. Gegen VW gibt es nicht nur Urteile wegen eines Sachmangels, sondern auch wegen Betrugs und vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.

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