1. Juli 2018

VW und Co: Die größten Irrtümer im VW-Abgasskandal (Teil 1)

Dieselgate_Geld_erklagt

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Inhaltsverzeichnis

Irrtum Nr. 1: Die Ansprüche gegen VW im Abgasskandal sind schon verjährt.

VW trägt schuld an Verwirrung

VW: Verjährung nicht vor Ende 2018

Ansprüche gegen Händler

Irrtum Nr. 2: Ich muss gegen den Händler klagen und habe irgendwie Bedenken.

Irrtum Nr. 3:  Ich habe einen Skoda oder einen Seat und kann daher nicht gegen VW wegen des Abgasskandals klagen.

Irrtum Nr. 4: Ich glaube mein Fahrzeug ist nicht vom Abgasskandal betroffen. Mein AUDI, Porsche oder VW Touareg mit 3.0 Litermotor wird auf den Serviceseiten nicht erwähnt.

Irrtum Nr. 5: Gegen die Autoindustrie habe ich doch eh keine Chance.

Irrtum Nr. 6: Weil das Software-Update schon durchgeführt worden ist, kann ich eh nichts mehr machen.
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    Viele Dieselfahrer denken, Ihre Ansprüche gegen VW wegen des Abgasskandals seien schon verjährt. Das ist falsch. In vielen Internetberichten und Artikeln sind die Informationen zur Verjährung falsch oder zumindest verwirrend.

    VW trägt Schuld an Verwirrung

    Schuld an der Verwirrung hat auch VW. Wenn ein Anspruch verjährt ist, dann muss derjenige, für den die Verjährung günstig wäre, aktiv auf die Verjährung hinweisen. Ein einfaches Beispiel: Einer will Geld von einem anderen zurück, das er vor 15 Jahren verliehen hat. Wenn der andere nur „Nein“ sagt, reicht das nicht. Damit die Verjährung greift, müsste der andere sagen: „Nein, ich zahl es nicht, weil es schon so lange her ist. Oder auf Juristendeutsch „Ich berufe mich auf die Einrede der Verjährung“.

    VW: Verjährung nicht vor Ende 2018

    VW hat öffentlich erklärt, sich bis Ende 2017 bzgl. des Abgasskandals und dem Motor EA189 nicht auf die Einrede der Verjährung zu berufen. Das Gemeine ist aber, dass VW sich sogar bis Ende 2018 gar nicht auf die Einrede der Verjährung hätte berufen können.

    Die Ansprüche verjähren frühestens 2018. Die Erklärung von VW hatte daher wohl vor allem den Zweck die Klagen von Millionen von Dieselfahrern zu verhindern.

    Viele Dieselfahrer hatten sogar erst nach Ende 2015 Anhaltspunkte dafür, dass ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Wenn Sie zum Beispiel erst Anfang 2016 vermutet haben, dass Ihr Fahrzeug betroffen ist, dann können Sie bis Ende 2019 klagen. Der sicherste Weg ist aber die Klage schon 2018 einzureichen.

    Ansprüche gegen Händler

    Lediglich gegen die Händler könnten die Ansprüche schon früher verjährt sein. Das Landgericht Augsburg hat jedoch befunden, dass der Kaufvertrag über ein Dieselfahrzeug nichtig ist. Das Landgericht begründet dies damit, dass der Kaufvertrag gegen die Abgasvorschriften verstößt. Nach deutschem Recht ist ein Vertrag nichtig, der gegen ein Verbotsgesetz verstößt.

    Das hat zur Folge, dass die Ansprüche erst drei Jahre ab Kenntnis verjähren. Wenn sie also zum Beispiel im Jahr 2017 erfahren haben, dass ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, dann könnten Sie nach der Auffassung des Landgerichts Augsburg also gegen den Händler bis Ende 2020 klagen.

    FAZIT: Die Ansprüche sind nicht verjährt und können bis mindestens Ende 2018 geltend gemacht werden.
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      Es stimmt nicht, dass nur gegen den Händler, nicht aber gegen den Autohersteller geklagt werden kann. Haben Sie zum Beispiel einen AUDI mit einem VW Motor EA189, dann bestehen Ansprüche sowohl gegen den Händler, VW als Hersteller des Motors und AUDI als Hersteller des Fahrzeuges.

      Da der Händler aber in der Regel selbst nicht von der Abschalteinrichtung wusste, können auch weniger Schäden geltend gemacht werden als gegen VW direkt. Viele unserer Mandanten entscheiden sich daher ganz bewusst nur gegen VW bzw. AUDI vorzugehen, weil dies die Hersteller sind, die die illegale Abschalteinrichtung entwickelt haben.

      FAZIT: Sie können auch VW oder AUDI direkt verklagen.
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        Die Fahrer von SKODA und SEAT können genauso gegen VW klagen, wie die Fahrer von VW und AUDI. Alle Marken gehören zum VW-Konzern. Wichtig ist, dass es sich um einen EA189 Motor handelt. Ob in Ihrem Auto ein EA189 Motor verbaut ist, können wir für Sie herausfinden. Sie können sich aber auch selbst auf der Internetseite der Fahrzeughersteller informieren, wenn Sie ihre Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) zur Hand haben:

        Wenn Ihr Fahrzeug betroffen ist, wird Ihnen nach Eingabe der FIN folgendes angezeigt:

        • das Software-Update steht zur Verfügung oder
        • das Software-Update wurde bereits durchgeführt

        Beides heißt aber, dass sie Ansprüche gegen VW haben. Seien Sie aber vorsichtig: die Fahrzeughersteller haben die FIN Abfrage noch nicht für alle Motoren bereitgestellt. AUDI bietet es beispielsweise nur für den EA189 Motor an, nicht aber für weitere betroffene Motoren, wie den V6 und V8 3.0 Diesel-Motor (lesen Sie dazu unten mehr).

        Fazit: Wenn Sie einen AUD, SEAT oder SKODA haben, können Sie auch VW direkt verklagen.

        Bei den Transportern wird dort immer angezeigt, dass das Fahrzeugen nicht betroffen ist. Dies wird aber von Experten bezweifelt. Wenden Sie sich auch dazu gerne an uns.
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          [av_heading heading=’Irrtum Nr. 4: Ich glaube mein Fahrzeug ist nicht vom Abgasskandal betroffen. Mein AUDI, Porsche oder VW Touareg mit 3.0 Litermotor wird auf den Serviceseiten nicht erwähnt. ‚ tag=’h3′ style=’blockquote modern-quote‘ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ padding=’0′ color=“ custom_font=“][/av_heading]
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          Nach den jüngsten Enthüllungen sind auch die von AUDI gebauten 3.0-Liter-Dieselmotoren vom Abgasskandal betroffen. Für diese AUDI Modelle gibt es offizielle Rückrufaktionen:

          • AUDI A4,
          • AUDI A5,
          • AUDI A6,
          • AUDI A7,
          • AUDI A8,
          • AUDI Q5,
          • AUDI SQ5 und
          • AUDI Q7.

          Eine offizielle Rückrufaktion gibt es auch für:

          • VW Touareg,
          • Porsche Cayenne und
          • Porsche Macan

          Ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandalskandal betroffen ist, merken Sie auch daran, dass Sie zu einem Software-Update aufgefordert werden. Manchmal wurde dieses Update auch ohne Ihre Zustimmung bereits durchgeführt.

          FAZIT: Wenn Sie zum Software-Update aufgefordert worden sind, dann ist ihr Fahrzeug auch ziemlich sicher vom Abgasskandal betroffen.
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            [av_heading tag=’h3′ padding=’30‘ heading=’Irrtum Nr. 5: Gegen die Autoindustrie habe ich sowieso keine Chance.‘ color=“ style=’blockquote modern-quote‘ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ custom_class=“][/av_heading]

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            Die Chancen von Dieselfahrern sind mittlerweile auch in Deutschland gut. In weit über 100 Urteilen wurde VW bereits verurteilt. Etliche Urteile der Gerichte die VW bereits verurteilt haben, finden Sie hier.

            Die jüngsten Enthüllungen rund um den ehemaligen Chef von VW verbessern die Chancen der Dieselfahrer im Abgasskandal weiter.

            FAZIT: Die Erfolgsaussichten gegen VW und AUDI sind gut.
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              Wenn Sie VW oder AUDI direkt verklagen, macht es keinen Unterschied, ob das Update bereits durchgeführt wurde oder nicht.

              Wenn Sie auch gegen den Händler klagen, dann verschlechtert das Software-Update ihre Position nur dann, wenn Sie verstanden hätten, dass der Händler mit dem Software-Update juristisch „nachbessern“ wollte. Wenn man aber nur verhindern wollte, dass es zu einem Zulassungsverbot für sein Dieselfahrzeug kommt, dann kann das Software-Update keine Nachbesserung im juristischen Sinne sein. Dies hat das Oberlandesgericht Köln kürzlich klargestellt.

              Ausführliches zum Software-Update haben wir für Sie zusammengestellt.

              FAZIT: Ihre Chancen gegen VW zu gewinnen, verschlechtern sich durch das Update nicht.

               
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              [av_heading tag=’h3′ padding=’10‘ heading=’Was soll ich jetzt tun? Kostenlose Anfrage!‘ color=“ style=“ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ custom_class=“][/av_heading]

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