5. Dezember 2019

EU Sammelklage

EU Sammelklage - Flaggen der EU vor der europäischen Kommission

Die EU – Kommission hat bereits im April letzten Jahres den Vorschlag einer europäischen Sammelklage erbracht. Dabei wurde explizit Bezug auf den VW Abgasskandal genommen. Die Idee: Eine Erleichterung für Verbraucher vor Gericht Schadensersatz zu erhalten.
„Es wird höchste Zeit den Verbrauchern Instrumente zu geben, mit denen sie ihre Rechte durchsetzen können.“ Die Wirtschaftsminister der EU – Mitgliedstaaten haben nun einer solchen verbraucherfreundlichen Klageart zugestimmt.

EU Sammelklage – Was ist das?

Bei der europäischen Sammelklage handelt es sich um eine grenzüberschreitende Klagemöglichkeit, für Verbraucher innerhalb der EU um gemeinsam gegen Unternehmen vorzugehen. Als Vorbild fungiert hier die neue Klagemöglichkeit für Verbraucher in Deutschland. Die Musterfeststellungsklage, welche am 1. November 2018 in Kraft getreten ist. Ein Unterschied jedoch: bei der europäischen Sammelklage soll im Zuge eines Sammelprozesses entschieden werden, wie hoch einzelne Kläger entschädigt werden sollen.

Vorteile einer Sammelklage

Die europäische Sammelklage ermöglicht einzelnen Verbrauchern, im Zuge eines Zusammenschlusses gemeinsam gegen größere Unternehmen vorzugehen. So wird ein Mittel gegeben sich auch bei geringeren einzelnen Streitwerten gerichtlich zur Wehr zu setzen. Dies führt zudem zu einem Ausgleich der Kräfteverhältnisse, da größere Unternehmen in der Regel mehr Möglichkeiten haben, als einzelne Verbraucher.

Nachteile einer Sammelklage

Zwar sollen grenzüberschreitend Richtlinien zur Erhebung einer Klage festgelegt werden, so steht es den einzelnen europäischen Mitgliedstaaten zu, innerhalb ihres Landes selbst zu entscheiden. Verbraucher könnten dazu verleitet werden ihre Ansprüche in anderen Mitgliedstaaten geltend zu machen, um so mögliche strengere Voraussetzungen zu umgehen. Durch die Möglichkeit einer europäischen Sammelklage, wächst zudem der Druck auf Unternehmen, da die Gefahr, dass eine Sammelklage missbräuchlich eingesetzt wird entsteht. Gerade in Fällen, in denen ein Unternehmen nicht rechtzeitig auf Verbraucherbeschwerden reagiert oder Wettbewerbsgegner dies als Möglichkeit sehen gegen Konzerne vorzugehen.

Um jedoch einer solchen Klageindustrie entgegen zu wirken, werden strenge Kriterien zur Klageerhebung angestrebt. Nur qualifizierte Einrichtungen sollen eine Klagebefugnis erlangen. Verhandlungen, um sich auf einen konkreten Gesetzestext festzulegen, folgen in den nächsten Wochen.

Passende Beiträge