26. November 2020
Dieselskandal: Erneut OLG-Urteil gegen Daimler – Wohnmobile von Mercedes betroffen
Im Dieselskandal hat es erneut ein OLG-Urteil gegen Daimler gegeben. Dieses Mal ging es um einen Mercedes-Benz Marco Polo 200 d, ein Wohnmobil. Wegen einer im Motor benutzen illegalen Abschalteinrichtung hat das Oberlandesgericht Köln das Unternehmen zur Zahlung von knapp 53.000 Euro Schadensersatz abzüglich einer Nutzungsentschädigung verurteilt (Az.: 7 U 35/20). Außerdem muss Daimler das Fahrzeug zurücknehmen.
Erneut OLG-Urteil: Wohnmobile von Daimler betroffen
Dass sich der Dieselskandal immer mehr auch auf Wohnmobile ausweitet, ist nicht überraschend. Erst kürzlich geriet Fiat Chrysler (FCA) in die Schlagzeilen: Seit einer Durchsuchung der Büroräume des Automobilkonzerns im Juli 2020 haben Hunderte von Diesel-Kunden Anzeige gegen das Unternehmen erstattet. FCA steht im Verdacht, bei zahlreichen Diesel-Fahrzeugen eine illegale Abschalteinrichtung verbaut zu haben. Allein in Deutschland sollen über 200.000 Fahrzeuge der Marken Fiat und Iveco betroffen sein, darunter viele Wohnmobile.
Bereits zweites OLG-Urteil gegen Daimler innerhalb kurzer Zeit
Im Fall von Mercedes-Benz ist das oben genannte Urteil bereits das zweite auf oberlandesgerichtlicher Ebene innerhalb kurzer Zeit, das gegen den schwäbischen Automobilhersteller ausfällt. Im September 2020 hatte das OLG Naumburg die Daimler AG zur vollständigen Rückabwicklung eines Kaufvertrags verurteilt. Damals hatte der Besitzer eines Mercedes-Benz GLK 220 CDI wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung geklagt (Az.: 8 U 8/20).
Mercedes-Wohncamper mit verschiedenen Abschalteinrichtungen
Im Fall des Wohncampers Marco Polo ging es um den Mercedes-Motortyp OM 651 der Schadstoffarm Euro 6, der schon länger unter Manipulationsverdacht steht. Die Kölner Richter beschäftigten sich mit verschiedenen Abschalteinrichtungen, die in dem Daimler-Fahrzeug zum Einsatz kommen sollen. Dabei ging es um das sogenannte Thermofenster sowie um eine Aufwärmfunktion mit Prüfstandserkennung. Außerdem bemängelte der Kläger eine fehlerhafte Dosierung des AdBlue im SCR-Katalysator, einen Wechsel der Motorsteuerung nach 20 Minuten in einen schmutzigen Abgasmodus sowie eine auf das Getriebe einwirkende Abschalteinrichtung. Diese Techniken sorgen für niedrigere Abgaswerte auf dem Prüfstand als im Straßenverkehr.
OLG Köln: Täuschung von Behörden und Verbrauchern
Der Kunde war vor Gericht gezogen, da er hinter den genannten technischen Abläufen im Motor illegale Abschalteinrichtungen vermutete. Vor Gericht hatte Daimler jedoch keinerlei Bescheide oder Angaben vorgelegt, die die Notwendigkeit dieser Technik belegen. Somit gingen die Richter des OLG Köln von einer Täuschung von Behörden und Verbrauchern aus.
Druck auf Daimler wächst
Mit diesem weiteren OLG-Urteil dürfte der Druck auf Daimler im Abgasskandal weiter wachsen. Wie wir berichteten, war das schwäbische Unternehmen bisher auffällig glimpflich im Abgasskandal davongekommen. In den meisten Fällen hatte man es durch Vergleiche und der Zustimmung von Strafzahlungen geschafft, sich aus der Dieselaffäre zu schleichen.
Verbraucherfreundliche Entscheidung vom EuGH erwartet
Die Chancen für Besitzer eines Dieselfahrzeugs von Mercedes-Benz, ihren Anspruch auf Schadensersatz geltend zu machen, sind damit weiter gestiegen. Immer mehr Gerichte erkennen an, dass Mercedes seine Motoren manipuliert hat, und entscheiden im Sinne der Verbraucher. Diese beiden OLG-Urteile sind möglicherweise auch bedeutend für das BGH-Verfahren am 14. Dezember 2020, in dem über die Rechtmäßigkeit des Thermofensters bei einem Mercedes-Fahrzeug entschieden werden soll. Auch vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird in den kommenden Monaten mit einer verbraucherfreundlichen Entscheidung zu illegalen Abschalteinrichtungen gerechnet.
Handeln Sie jetzt!
Auch für Mercedes-Benz-Fahrer ist im Dieselskandal noch alles möglich. Neben dem Motor OM 651 sind unter anderem auch die Typen OM 622, OM 626 und OM 642 betroffen. Hier können sie ganz einfach und kostenfrei prüfen, ob Sie Schadensersatz geltend machen können. Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch und besprechen mit Ihnen Ihre Möglichkeiten. Sie können uns auch telefonisch erreichen unter 030 /22 01 23 80, montags bis freitags 9 bis 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark!
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