9. November 2022

EuGH im Dieselskandal: Deutsche Umwelthilfe darf gegen KBA-Typgenehmigungen klagen

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Neues vom Dieselskandal: Laut EuGH darf die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen Typgenehmigungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) klagen. Dies entschieden die Luxemburger Richter am 08.11.2022 in einem Urteil (Az.: C-873/19).

Dieselskandal: EuGH gibt DUH recht

Das EuGH-Urteil erging im Rahmen einer Klage gegen die Zulassung eines VW Golf mit EA189-Dieselmotor. 2015 wurde bekannt, dass in diesen Motoren eine illegale Abschalteinrichtung zum Zuge kommt, was damals den weltweiten Dieselskandal auslöste. Die Motorsoftware sorgte dafür, dass Abgasgrenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten wurden, auf der Straße aber nicht.  

KBA genehmigte im Dieselskandal Software-Updates der Hersteller

VW hatte diesen Abschaltmechanismus mit einem Software-Update behoben, welches jedoch ein sogenanntes “Thermofenster” enthält. Das bedeutet, die Abgasreinigung des Fahrzeugs funktioniert nur bei Außentemperaturen zwischen 15 und 33 Grad Celsius in vollem Umfang, außerhalb dieses Fensters arbeitet sie vermindert oder schaltet sich gar ganz ab, angeblich aus Gründen des Motorschutzes. Das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte dieses Update genehmigt, da es laut der Behörde nicht gegen das Verbot der unzulässigen Abschalteinrichtung nach Art. 5 Abs. 2 der EG-Verordnung Nr. 715/2007 verstieß. 

Thermofenster ist unzulässige Abschalteinrichtung

Dies sehen Verbraucherschützer und Umweltorganisationen wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) anders. Denn in großen Teilen Europas liegen die Durchschnittstemperaturen teils deutlich unter 15 Grad Celsius. Darüber hinaus schützen “Thermofenster” im Normalfall nicht vor unmittelbaren Motorschäden, sondern höchstens vor einem Verschleiß des Motors. 

Dieselskandal: EuGH-Urteil befugt DUH zur Klage

Die DUH hatte gegen die Genehmigungen des KBA beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht (VG) geklagt. Jedoch war das VG der Ansicht, dass es der DUH nach deutschem Recht schon an der Klagebefugnis zur Anfechtung von Entscheidungen des Kraftfahrtbundesamtes fehlt. Durch das aktuelle EuGH-Urteil ist die Deutsche Umwelthilfe aber nun befugt, die KBA-Genehmigungen der Software-Updates gerichtlich anzufechten.  

Nicht nur Fahrzeuge aus dem Hause VW betroffen

Laut der Deutschen Umwelthilfe sind nicht nur Dieselfahrzeuge aus dem Hause VW mit EA189-Motor von dem Urteil betroffen, sondern auch Fahrzeuge mit anderen Motoren von Volkswagen. Ebenfalls treffe die aktuelle EuGH-Entscheidung auch weitere Hersteller wie Mercedes-Benz, BMW, Opel, Fiat, Peugeot oder Volvo. Nach eigenen Angaben geht die DUH bereits gegen 119 verschiedene Typgenehmigungen vor, die vom KBA erteilt wurden. Die Umweltschutzorganisation fordert die Hersteller auf, die Fahrzeuge mit Hardware nachzurüsten, um eine tatsächlich gut funktionierende Abgasreinigung zu ermöglichen. Ohne diese Nachrüstung müssten laut der DUH Millionen Fahrzeuge stillgelegt und die Halter entschädigt werden. Der Prozess wird nun vor dem VG Schleswig-Holstein fortgesetzt.  

EuGH positioniert sich im Dieselskandal verbraucherfreundlich

Im Juni 2022 hatte der Dieselskandal neuen Schwung bekommen, als EuGH-Generalanwalt Rantos sich in einem Gutachten verbraucherfreundlich zu Schadensersatzansprüchen positionierte. Laut Rantos können diese im Dieselskandal auch dann durchgesetzt werden, wenn die Manipulation durch den Fahrzeughersteller fahrlässig erfolgte. Durch die Einschätzung des EuGH-Generalanwalts könnten sich die Hersteller im Dieselskandal nicht mehr so einfach herausreden. Das endgültige Urteil in dieser Sache werden die Luxemburger Richter in den kommenden Wochen fällen. Dass sie sich hier anders positionieren werden, ist unwahrscheinlich, in der Regel folgen sie den Schlussanträgen des Generalanwalts.

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